Grundschuld löschen lassen: Vor- und Nachteile der Entfernung aus dem Grundbuch und mit welchen Kosten muss man rechnen?
Was ist eine Grundschuld und warum wird Grundschuld im Grundbuch eingetragen?
Stellen Sie sich vor, Sie kaufen ein Haus und nehmen dafür einen Kredit bei der Bank auf. Um sicherzustellen, dass Sie den Kredit zurückzahlen, wird eine Art “Sicherheitsmarke”, die sogenannte Grundschuld, ins Grundbuch Ihres Hauses eingetragen. Diese Eintragung einer neuen Grundschuld ist wie ein Versprechen an die Bank: Falls Sie aus einem Grund den Kredit nicht zurückzahlen können, darf die Bank Ihr Haus verkaufen, um das Geld zurückzubekommen. Dieser Verkauf kann durch eine Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung geschehen.
Diese Grundschuld ist für die Bank wie ein Sicherheitsnetz. Wenn Sie Ihre Kreditraten nicht bezahlen können, vielleicht wegen finanzieller Schwierigkeiten, hat die Bank etwas in der Hand, um ihr Geld zurückzuerhalten. Diese Grundschuld bleibt so lange im Grundbuch stehen, bis Sie Ihren Kredit vollständig abbezahlt haben. So dient die Grundschuld als Sicherheit, bevor die vollständige Tilgung erfolgt.
Nach der vollständigen Rückzahlung des Kredits verschwindet die Grundschuld nicht von allein aus dem Grundbuch. Hier müssen Sie selbst aktiv werden. Sie müssen einen Antrag stellen, um die Grundschuld aus dem Grundbuch löschen zu lassen. Es ist wie das Entfernen eines abgelaufenen Sicherheitssiegels, das zeigt, dass Ihre Verpflichtung gegenüber der Bank erfüllt ist.
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Wann ist es sinnvoll die Grundschuld im Grundbuch stehenzulassen?
- Die Löschung der bestehenden Grundschuld verursacht Kosten. Wenn die Grundschuld im Grundbuch stehen bleibt, fallen auch keine Kosten an.
- Die Grundschuld kann für eine neue Finanzierung verwendet werden, wenn man einen Umbau oder Modernisierung plant.
- Verwendung der Grundschuld für den Kauf einer weiteren Immobilie. Wenn die Grundschuld im Grundbuch verbleibt, dann fallen keine Gebühren an den Notar und beim Grundbuchamt.
Wichtig ist zu wissen, dass eine Übertragung der Grundschuld auf ein anderes Institut in den meisten Fällen höhere Kosten veranlasst, als eine Neubestellung. Wenn Sie gute Finanzierungskonditionen mit der im Grundbuch stehende Bank aushandeln, ist es vorteilhaft, die bereits eingetragene Grundschuld zu nutzen. Auf alle Fälle ist es empfehlenswert, alle Optionen durchzurechnen und dann eine kluge Entscheidung zu treffen.
Welche Gründe sprechen für die Löschung einer Grundschuld?
Um eine fundierte Entscheidung zu treffen, sollte man die Bestellungsurkunde der, um eine fundierte Entscheidung zu treffen, sollte man die Bestellungsurkunde der Grundschuld genau durchlesen. Die Lektüre ist zwar nicht einfach, dafür aber angebracht.
Axel Drücker von der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern macht auf eine Gefahr aufmerksam, die in der Grundschuld steckt, und zwar: „Da steht drin, dass ich mich der Zwangsvollstreckung über mein ganzes Vermögen unterwerfe.“ Dieser Passus könnte hochproblematisch werden, wenn mehrere Immobilieneigentümer da sind, aber nur einer von ihnen Schulden macht. Praktisch bedeutet es, dass alle für die Schulden des Einzelnen haften und letztlich das Haus oder die Wohnung verlieren könnten. In so einer Konstellation ist es natürlich empfehlenswert, die Grundschuld aus dem Grundbuch so bald wie möglich löschen zu lassen.
Auch beim Verkauf der Immobilie ist die Löschung der Grundschuld meistens eine Voraussetzung, dass die Eigentumsübertragung vollzogen wird. Die meisten Käufer suchen sich eine Bank mit den bestmöglichen Konditionen für die Finanzierung der Immobilie aus. In den meisten Fällen ist es aber ein anderes Institut, als im Grundbuch bereits eingetragen ist. Die Löschung der vorhandenen Grundschuld wird in dem Kaufvertrag notariell beglaubigt und der Notar hierfür bevollmächtigt. Die Bank des Käufers wird die Löschung der Grundschuld beim Grundbuchamt beantragen und sicherstellen, dass die Immobilie frei von Belastungen ist, bevor die Finanzierung abgeschlossen wird. Sobald die Löschung vollzogen ist, wird die neue Grundschuld der finanzierenden Bank eingetragen.
Die Löschung der Grundschuld ist daher nicht nur eine formelle Angelegenheit, sondern auch eine wichtige Voraussetzung für den reibungslosen Ablauf des Immobilienverkaufs und der Finanzierung. Sie gibt dem Käufer die Sicherheit, dass die Immobilie frei von Vorbelastungen ist und der Verkäufer die Gewissheit, dass er seine Verbindlichkeiten gegenüber der Bank erfüllt hat.
Selbst wenn der Kredit noch nicht vollständig abbezahlt ist, kann die Grundschuld beim Verkauf gelöscht werden. Allerdings muss die Bank die Sicherheit haben, dass der valutierende Restbetrag an die Bank bezahlt wird, ansonsten wird die Bank keine Löschungsbewilligung erteilen. Praktisch bedeutet es, dass der Kaufpreis, unter Berücksichtigung der Höhe der Grundschuld, höher sein muss als die Schulden, die der Verkäufer noch bei der Bank hat. Der Käufer wird dann vom Notar angewiesen, den fälligen Kaufpreis zwischen dem Verkäufer und der Bank entsprechend aufzuteilen, um die Grundschuld aus dem Grundbuch zu löschen.
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Was kostet es die Grundschuld löschen zu lassen?
Kosten für die Löschung der Grundschuld werden sowohl vom Grundbuchamt als auch vom Notar in Rechnung gestellt. Die Bank darf keine Gebühren für die Ausstellung der Löschungsbewilligung verlangen. Die Höhe der Kosten hängt von der Höhe der eingetragenen Grundschuld ab.
Notare verlangen circa 0,2 Prozent und das Grundbuchamt ebenfalls circa 0,2 Prozent. Ist also eine Grundschuld in Höhe von 300.000 EUR eingetragen, liegen die Gebühren in diesem Fall bei insgesamt bei 1.200. Somit geht 600 EUR an Grundbuchamt und 600 EUR an den Notar.
FAQ zum Thema: Grundschuldlöschung und Löschungsbewilligung
Ganz einfach: Sobald Sie Ihren Immobilienkredit vollständig zurückgezahlt haben, schickt Ihnen Ihre Bank dieses wichtige Dokument, die sog. Löschungsbewilligung, normalerweise automatisch zu. Denken Sie daran, es ist ein besonderes Papier, fast wie ein Diplom, das bestätigt, dass Sie Ihre Schulden bezahlt haben. Es ist offiziell und notariell beglaubigt, also bewahren Sie es gut auf – es ist der Schlüssel, um die Grundschuld aus dem Grundbuch entfernen zu lassen.
Nein, das geht nicht. Stellen Sie sich das wie bei einem gesperrten Handy vor: Ohne den richtigen Code können Sie es nicht entsperren. Genau so brauchen Sie eine notariell beglaubigte Erlaubnis, um eine Grundschuld oder Hypothek aus dem Grundbuch zu entfernen.
Es gibt aber eine Alternative zur Löschung der Grundschuld: die Grundschuldabtretung. Das ist so ähnlich, als würden Sie Ihr Handy an jemand anderen weitergeben, aber der Sperrcode bleibt bestehen. Wenn Sie beispielsweise Ihren Kredit zu einer anderen Bank wechseln, kann die bereits eingetragene Grundschuld an die neue Bank übergehen. Das ist praktisch, weil Sie dann nicht alles von vorne beginnen müssen. Die Banken kümmern sich um die nötigen Schritte, und im Grundbuch wird einfach ein Vermerk zur Übertragung hinzugefügt.
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