Abgeschlossenheitsbescheinigung
Was versteht man unter dem Begriff Abgeschlossenheitsbescheinigung?
Für Eigentumswohnungen und Teileigentum sollte eine Abgeschlossenheit vorliegen. Das Wohnungseigentumsgesetz verlangt, dass Räume abgeschlossen sein müssen, wenn an denen ein rechtlich selbstständiges Alleineigentum als Wohnungseigentum oder Teileigentum gebildet werden soll.
Wann ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung erforderlich?
Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung benötigt man für Mehrfamilienhäuser, die einem einzigen Eigentümer gehören und er die Wohnungen einzeln verkaufen möchte. Nur dann können die einzelnen Wohnungen in Wohneigentum umgewandelt und dürfen dann einzeln verkauft werden.
Ohne eine vorhandene Abgeschlossenheitsbescheinigung kann also nur das Mehrfamilienhaus als Ganzes veräußert werden und der Verkauf von einzelnen Wohneinheiten ist nicht gestattet.
Wie sieht eine Abgeschlossenheit bei Wohnungen praktisch aus?
Um als abgeschlossene eigenständige Eigentumswohnung zu gelten, darf sie nicht mit anderen Wohnungen verbunden sein, eine Trennung ist somit entscheidend. Die Abtrennung muss den Anforderungen der Aufsichtsbehörde entsprechen. Ein abschließender Zugang erfolgt direkt von Außen oder über ein Treppenhaus bzw. Vorraum. Gehören auch andere Räume in Ihrer Wohnung zum Gebäude, wie z. B. Abstellräume auf dem Dachboden oder im Keller, so müssen diese abschließbar sein.
Kfz-Stellplätze in der Tiefgarage müssen mit einer dauerhaften und sichtbaren Markierung versehen sein, damit sie als geschlossen gelten können. Jede andere Art der Abtrennung ist ebenfalls möglich, sofern sie dauerhaft und sichtbar ist. Für Stellplätze und Hebebühnen (Duplex-Parkplätze) können Sondernutzungsrechte eingeräumt werden.
Wo beantragt man eine Abgeschlossenheitsbescheinigung und was muss vorliegen?
Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung wird bei der zuständigen Baubehörde beantragt. Die Baubehörde benötigt hierzu einen aktuellen Grundbuchauszug, einen Lageplan inkl. aller Gebäude und Anlagen sowie ein Aufteilungsplan, aus dem die Abgeschlossenheit der Einheiten hervorgeht. Ansichten und Grundrisspläne des Mehrfamilienhauses müssen ebenso hinzugefügt werden.
Teilen:
Als PDF herunterladen
Seite drucken
