Reformierung der Grundsteuer

Die Grundsteuerbelastung trifft sowohl Eigentümer als auch Mieter. Schon 2016 hat die Grundsteuer den Kommunen weit mehr als 13 Milliarden Euro eingebracht. Im Juni 2016 wurde die Grundsteuerreform beschlossen, Hamburg und Bayern stimmten dagegen. Das Bundesverfassungsgericht erwartet nun eine neue Reform bis zum 31. Dezember 2019, da die aktuellen Regelungen zur Grundsteuer als verfassungswidrig gelten.

Drei Modelle zur Auswahl

Vor der Reform war eine Arbeitsgruppe durch die Finanzminister der Länder eingesetzt, deren Aufgabe die Entwicklung verschiedener Reformansätze war. Es entstanden drei Modelle, die eifrig diskutiert wurden. Folgende drei Modelle standen zur Diskussion:
  • Modell 1: Das Modell der Nordländer (Wertigkeit orientiert am Verkehrswert)
  • Modell 2: Das Modell der Südländer (Wertigkeit anhand der Grundstücks- und Gebäudeflächen)
  • Modell 3: Thüringer Modell (kombiniert Modell 1 und 2)

Nachdem alle drei Modelle unbeteiligt der Wirtschaft erprobt wurden, war klar, dass keines dieser Modelle wirklich nutzbar ist. Daraufhin wurden die Modelle verworfen und ein Gesamtmodell entwickelt.Seitens Hessen und Niedersachsen wurden die Gesetzesentwürfe am 23. September 2016 in den Bundesrat gegeben, am 4. November 2016 wurden sie beschlossen. Eine Stellungnahme der Bundesregierung erfolgte am 21. Dezember 2016. Der Finanzausschuss des Bundestages beschloss am 15. Februar 2017, dass keine Initiative ergriffen würde, solange der Bundesrat keine einvernehmliche Haltung zeigt. Im jetzigen, vorgelegten Modell handelt es sich um ein Kostenwertmodell, welches das Gesamtmodell und Erweiterungen enthält.

Das Kostenwertmodell im Einzelnen

Der sogenannte Kostenwert ist die Basis des Kostenwertmodells. Demnach wird bei Grundstücken ohne Bebauung der Bodenrichtwert von Gutachterausschüssen herangezogen. Die Wertermittlung erfolgt somit anhand des durchschnittlichen Verkaufspreises in einer bestimmten Region.Bei bereits bebauten Grundstücken fließt der sogenannte Gebäudepauschalherstellungswert mit in die Wertermittlung ein. Die Gebäude sollen somit pauschal nach den entstandenen Baukosten bewertet werden. Diese wiederum müssen regelmäßig aktualisiert werden. Die größte Kritik beim Kostenwertmodell ist unter anderem die regelmäßige Aktualisierung der Bau- und Grundstückskosten, was einen dynamischen Erhöhungsmechanismus für die Grundsteuer mitbringt. Es kommt hinzu, dass Neubauten grundsätzlich benachteiligt würden, weshalb dieses Modell abzulehnen ist.

Warum eine neue Reform der Grundsteuer

Eine neue Reform sollte geschaffen werden, da das zur Zeit aktuelle System als verfassungswidrig erachtet wurde. Mit einem Urteil vom 10. April 2018 wurde seitens des Bundesverfassungsgerichts dieser Ansatz bestätigt. Dem Urteil zur Folge ist eine Einheitsbewertung des Grundvermögens seit dem Jahr 2002 mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes nicht vereinbar. Das Bundesverfassungsgericht sagt weiter, dass der Hauptfeststellungszeitpunkt von 1964 zu einer massiven Ungleichbehandlung bei der Bewertung von Grund- und Bodenvermögen führt.Diese Begründung des Bundesverfassungsgerichts erklärte die Vorschriften für verfassungswidrig und hat dafür gesorgt, dass der Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2019 eine Neuregelung treffen muss. Bis dahin dürfen die aktuell geltenden Regeln weiterhin angewandt werden. Nachdem die Neuregelungen verkündet wurden, dürfen die alten Regelungen weiterhin für fünf Jahre angewandt werden, längstens bis zum 31. Dezember 2024.

Kontaktieren Sie uns – wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung

Das Südländermodell im Fokus

Für eine faire Grundsteuer ist es wichtig, dass sich die Reform administrieren lässt. Am ehesten wäre das mit dem Südländermodell gegeben. Bei einer Erhebung von Kosten- bzw. Verkehrswerten wäre ein erheblich stärkerer Bürokratieaufwand die Folge. Das hätte eine unnötige Verkomplizierung zur Folge. Auch eine stetig wiederkehrende Ermittlung der Standardwerte hätte Folgen, die Verwaltungsressourcen wären kaum überschaubar.

Da das Bundesverfassungsgericht eine recht kurze Frist gesetzt hat, ist das Südländermodell als einziges Modell realisierbar. Für das Kostenwertmodell, welches der Bundesrat eingebracht hat, wäre eine zehnjährige Übergangszeit erforderlich, welche vom Bundesverfassungsgericht nicht gewährt wird. Das Südländermodell hingegen lässt sich schneller administrieren und ist deutlich weniger streit anfällig.

Das Kostenwertmodell ist auch aus den Gründen abzulehnen, dass die Grundsteuer sich Berechnungen zur Folge verzehnfachen würde. Das Modell gilt daher als sozial unverträglich, wie von offizieller Stelle in Hamburg geäußert wurde. Nur mit einer Anpassung der Steuermesszahlen und Hebesätzen könnte die drastische Erhöhung der Grundsteuer verhindert werden.

Teilen:

ZURÜCK ZU IMMOBILIEN NEWS

Sie möchten den Wert Ihrer Immobilie erfahren? Kostenlos und unverbindlich

Wollen Sie den aktuellen Wert Ihrer Immobilie wissen? Für fundierte Wertauskünfte sind Sie bei uns richtig. Rufen Sie uns an: 089 70065020.

Unsere Immobilienbewertung für Sie:

  • Eine hochwertige und umfassende Analyse Ihrer Immobilie.
  • Fundierte Immobilienbewertung inkl. Marktanalyse.
  • Ideal für Eigentümer, Verkäufer und Käufer.
ZUR BEWERTUNG

Das sagen unsere Kunden

Große Professionalität und ständige Verfügbarkeit

Nach der nun völlig abgeschlossenen Abwicklung des Verkaufs meiner Wohnung möchte ich mich auch auf diesem Weg nochmals für die exzellente Zusammenarbeit mit Ihrer Agentur bedanken. Die Vermarktung des Objektes, insbesondere das von Ihnen erstellte Exposé, war von hohem Niveau und stellte das Objekt optimal dar. Ihre Agentur zeichnete sich durch hohe Effizienz, große Professionalität und ständige Verfügbarkeit aus. Sie haben mich während des gesamten Verkaufs bestens beraten und wirklich bis in die abschließenden Formalitäten begleitet. Aus diesen Gründen kann ich Ihre Agentur nur voll und ganz weiterempfehlen.

Dr. J. L.

Dank Frau und Herrn Rogers haben wir unser Traumhaus gefunden :)
Die Betreuung war von der der ersten bis zur letzten Sekunde, sehr sehr freundlich, professionell und zuvorkommend. Wir hätten uns keine schönere Zusammenarbeit wünschen können und möchten uns herzlich bedanken! :)

Laura Breitenfellner

Wir möchten Frau Rogers und Herrn Rogers von Herzen für ihre außergewöhnliche Unterstützung auf unserem Weg zu unserem neuen Zuhause danken. Nach über drei Jahren intensiver Suche und zahlreichen Begegnungen mit verschiedenen Maklerinnen und Maklern haben wir endlich ein Team gefunden, das uns nicht nur mit höchster Professionalität, sondern auch mit Herzlichkeit und großem Engagement überzeugt hat.

Vom ersten Kontakt an wurden wir mit großer Sorgfalt, Geduld und Freundlichkeit durch den gesamten Kaufprozess begleitet. Erwähnenswert ist auch Frau Kaufmann – eine Finanzierungsexpertin, die uns von Frau Rogers empfohlen wurde. Die Zusammenarbeit zwischen Frau Rogers, Herrn Rogers und Frau Kaufmann trug entscheidend dazu bei, dass alle Formalitäten bemerkenswert reibungslos und unkompliziert abliefen.

Die Kommunikation war stets offen, ehrlich und warmherzig, die Beratung professionell und genau auf unsere Bedürfnisse abgestimmt. Dank dieser Unterstützung konnten wir unseren Traum vom eigenen Zuhause verwirklichen.

Wir empfehlen Rogers Immobilien voller Überzeugung allen, die auf der Suche nach echten Profis mit menschlichem Ansatz sind. Noch einmal ein herzliches Dankeschön – wir werden Sie in bester Erinnerung behalten!

Maciej Goraczka

Tolles und sehr ehrliches Maklerunternehmen, Herr und Frau Rogers hatten viel Sachverstand und uns während des Kaufprozesses einer Altbauimmobilie über mehrere Monate jederzeit bestmöglich beraten und informiert. 5 Sterne, so etwas ist selten geworden in München!

PW

Auf der Suche nach einer Wohnung zur Miete in München sind wir schließlich bei einer Immobilie gelandet, die von Herr und Frau Rogers vermarktet wurde. Über den ganzen Prozess, vom Erstkontakt bis hin zur Wohnungsübergabe, können wir nur positives Berichten. Alles lief sehr professionell und reibungslos ab. Frau Rogers war stets ansprechbar und hat sich sehr bemüht, jede noch so kleine Frage so schnell wie möglich zu beantworten bzw. alle die angefragten Informationen einzuholen. Herr Rogers hat die Wohnungsbesichtigung und spätere -übergabe sehr sorgfältig und gewissenhaft gestaltet und durch geführt. Alles in allem waren wir im höchstem Maße zufrieden mit der Interaktion mit Herr und Frau Rogers und können sie nur wärmstens weiter empfehlen!

Sven Reichardt

Erfahren Sie mehr über die Zufriedenheit unserer Kunden HIER

Unsere Auszeichnungen