Basiszinssatz bleibt auch Anfang 2019 unverändert
Welche Funktion erfüllt der Basiszinssatz?
Der Basiszinssatz bildet die Grundlage für die Berechnung der Verzugszinsen. Wenn Verträge (zum Beispiel bei Kauf einer Immobilie) zwischen Privatpersonen abgeschlossen werden, liegen die Verzugszinsen 5 Prozentpunkt über dem Basiszins. Dies ist im BGB § 288 Abs. 1 geregelt.
Vermieter, die Gewerbeimmobilien vermieten, sind berechtigt als Mindes-Verzugsschaden 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz zu verlangen (§ 288 Abs. 2 BGB).
Allerdings spielt bei der Berechnung der Verzugszinsen die Dauer des Mietverhältnisses eine Rolle. Wenn der gewerbliche Mietvertrag vor dem 29.07.2014 abgeschlossen wurde, liegen die Verzugszinsen für Mieten, die bis Juni 2016 fällig waren, lediglich 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
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Aktuelle Basiszinssätze nach § 247 BGB
Zinssatz: – 0,88 Prozent, gültig seit 1.7.2018
Zinssatz: – 0,88 Prozent, gültig seit 1.1.2018
Zinssatz: – 0,88 Prozent, gültig seit 1.7.2017
Zinssatz: – 0,88 Prozent, gültig seit 1.1.2017
Zinssatz: – 0,88 Prozent, gültig seit 1.7.2016
Zinssatz: – 0,83 Prozent, gültig seit 1.1.2016
Zinssatz: – 0,83 Prozent, gültig seit 1.7.2015
Zinssatz: – 0,83 Prozent, gültig seit 1.1.2015
Zinssatz: – 0,73 Prozent, gültig seit 1.7.2014
Zinssatz: – 0,63 Prozent, gültig seit 1.1.2014
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