Mietpreisbremse wird verlängert und verschärft

Die Bundesregierung hat sich entschieden, die Mietpreisbremse bis 2025 zu verschärfen, obwohl das Angebot an Immobilien sehr knapp ist. Es ist zu befürchten, dass diese Entscheidung noch zur weiteren Verknappung des Wohnungsangebots führt.

Was passiert, wenn Vermieter gegen die Mietpreisbremse verstoßen?

In angespannten Wohnungsmärkten darf die Miete maximal über zehn Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Bei einem Verstoß gegen die Mietpreisbremse ist eine strengere Rückerstattungspflicht der Vermieter vorgesehen. Die Rückzahlungspflicht für die zu viel gezahlte Miete gilt für einen Zeitraum von insgesamt 30 Monaten gerechnet ab Vertragsbeginn. Dabei ist wichtig, dass die Mieter den Verstoß gegen die Mietpreisbremse innerhalb dieses Zeitraums nach Mietbeginn rügen. Die derzeitige Rechtslage hat eine rückwirkende Forderung der Miete ausgeschlossen. Wenn die Mieter jedoch nicht innerhalb von 30 Monaten rügen oder das Mietverhältnis bereits beendet ist, soll die Rückwirkung einer Rüge ausgeschlossen sein.

Betrachtungszeitraum für ortsübliche Vergleichsmiete wird länger

Für die Mietpreisbremse ist die Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete von entscheidender Bedeutung. In die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete werden nach der derzeitigen Rechtslage Mieten der vergangenen vier Jahren einbezogen. Zukünftig soll der Betrachtungszeitraum auf sechs Jahren erweitert werden, um eine niedrigere ortsübliche Vergleichsmiete zu erzielen. Außerdem will der Gesetzgeber die Umwandlung von vermieteten Wohnungen in Eigentumswohnungen einschränken.

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Welche Probleme sind mit der Mietpreisbremse verbunden?

Mietwohnungsmarkt sehr wichtig und es kann sein, dass sie ihre Wohnungen nicht länger halten und veräußern müssen.

Die meisten Wissenschaftler warnen vor extremen Eingriffen in die Bildung des Mietpreises. Die Mietpreisbremse führt leider nicht dazu, dass alle Einkommensgruppen bezahlbaren Wohnraum in den sehr stark nachgefragten Lagen finden. Denn das Angebot an Wohnungen wird dadurch nicht größer. Das größte Problem ist die enorme Knappheit an Wohnraum in den Ballungsräumen.

Außerdem profitieren vor allem Gutverdienende von der Deckelung der Miete, den die meisten Vermieter werden sich eher für einen alleinstehenden Abteilungsleiter oder ein Akademikerpaar entscheiden, als für eine alleinerziehende Mutter. Deswegen kritisiert der wissenschaftliche Beirat bei Bundeswirtschaftsministerium Eingriffe in den Wohnungsmarkt – wie die Mietpreisbremse – sehr scharf. Stattdessen fordern sie den Bau von mehr Wohnraum, der durch die Abschaffung der gesetzlichen Hürden angekurbelt werden könnte.

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