Die Grundsteuerreform – Wissenswertes für Immobilienbesitzer

Die Reform der Grundsteuer beschloss der Bundestag mit großer Mehrheit am 18. Oktober 2019. Anlass war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts im April 2018, das die bisher geltende Regelung wegen einer „gravierenden Ungleichbehandlung“ von Immobilienbesitzern für verfassungswidrig erklärte. Voraussichtlich wird die neue Berechnung 2025 in Kraft treten und alle Haushalte im gesamten Bundesgebiet betreffen – sowohl Eigentümer wie auch Mieter, da die Steuer auf die Miete umgelegt werden kann.

Warum verstößt die geltende Grundsteuer gegen das Grundgesetz?

Nach dem bisher angewendeten Modell berechnet sich die Höhe der Abgaben für einen Immobilienbesitzer nach unterschiedlichen Faktoren wie die Art des Grundstücks, die Bebauung und dem Hebesatz einer Kommune. Darüber hinaus besteht ein Unterschied zwischen den alten und den neuen Bundesländern, da unterschiedliche Steuersätze gelten: Im ehemaligen Westdeutschland sind diese durch das Grundsteuergesetz von 1973 definiert, während in den neuen Ländern die 1935 erlassene Vorschrift für die Erhebung der Steuermesszahlen auf Grund- und Immobilienbesitz Anwendung findet.Problematisch sah das Gericht allerdings in erster Linie die Verwendung von veralteten Einheitswerten. Eigentlich sieht das Gesetz eine Neubewertung von Immobilien in einem regelmäßigen Turnus von sechs Jahren vor – faktisch wurde diese wegen des hohen Aufwands nur in Ausnahmen wie umfassenden Sanierungen, Neubauten oder dem Aufteilen bestehender Objekte auf mehrere Eigentümer vorgenommen. Aufgrund dieser fehlenden Aktualität gelten für einige Grundstücke und Bauwerke Berechnungen, die mehrere Jahrzehnte zurückliegen und nicht die aktuelle Entwicklung widerspiegeln. Das führte dazu, dass ähnliche Immobilien von der Grundsteuer vollständig unterschiedlich betroffen sind – statt eines Realwerts ist das Baujahr und das Datum der Feststellung entscheidend.

Wer profitiert direkt von der Grundsteuer?

Eine Begründung für die Einziehung der Grundsteuern ist, dass die Kommunen für ihre Einwohner eine angemessene Infrastruktur zur Verfügung stellen müssen – also Wege bauen und erhalten, öffentliche Verkehrsmittel bereitstellen und die Energie- und Wasserversorgung sicherstellen und überwachen. Diese Leistungen, von denen die Allgemeinheit und jeder Bewohner profitieren, sollen die Kommunen durch die Einnahmen aus der Grundsteuer erbringen. Es handelt sich deshalb um eine kommunale Steuer, die in die Kassen der örtlichen Verwaltung fließt.

Was ist die Öffnungsklausel?

Die Öffnungsklausel ist ursprünglich ein Instrument aus dem Tarifgesetz, das es zulässt, bei verschiedenen Bedingungen von der allgemeinen Regelung abzuweichen. Sie ermöglicht es, entsprechend den lokalen Gegebenheiten in einem fest definierten Rahmen von der einheitlichen Grundlage abzuweichen und eigene Prioritäten zu setzen. Konkret bedeutet dies, dass die nationale Gesetzgebung lediglich einen Rahmen vorgibt, innerhalb dessen sich die untergeordneten Instanzen nach eigenem Ermessen bewegen können.Besonders das Bundesland Bayern bestand bei der Reform der Grundsteuer darauf, dass durch die Öffnungsklausel ein Freiraum geschaffen wird, innerhalb dessen die Beteiligten agieren können. Ein Argument dafür war, dass eine bundesweit einheitliche Bestimmung die regionalen Unterschiede auf nicht ausreichend reflektieren könne und deshalb in jedem Fall eine kommunale Anpassung erforderlich mache.

Welche Kontroversen existieren um die Grundsteuerreform?

Es ist parteiübergreifend unbestritten, dass das derzeitige Modell nicht zeitgemäß ist und dringend verändert werden muss, um Steuergerechtigkeit herzustellen. Es bestehen allerdings erhebliche Differenzen über die Art der Anwendung und der Umlage auf den Mieter. In der Diskussion haben sich vor allem in zwei Punkten konträre Standpunkte herausgebildet. Der Erste befasst sich mit der Frage, ob die Grundsteuer weiterhin als Nebenkosten auf Mieter umgelegt werden darf. Der Zweite betrifft den Länderfinanzausgleich, der sich ebenfalls aus dem Steuereinkommen berechnet. Erheben finanzstarke Bundesländer nur eine niedrige Basissteuer, müssen sie weniger in diesen Fond einzahlen – Kritiker befürchten, dass dieses Verfahren für politische Zwecke missbraucht werden könnte.

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Wie wirkt sich die Grundsteuerreform konkret auf Immobilienbesitzer aus?

Es sind noch nicht alle Details der künftigen Erhebung bekannt, da diese – wie oben dargestellt – lediglich einen verbindlichen Rahmen vorgibt. Ziel ist in erster Linie, die Steuer innerhalb einzelner Bezirke zu vereinheitlichen, während die konkrete Höhe nach wie vor dem entsprechenden Wohnort abhängt. Aus diesem Grund ist noch nicht abzuschätzen, ob sich die Belastung für den Besitzer einer Immobilie erhöhen oder verringern wird. Zunächst sollen alle Immobilien bis 2022 neu evaluiert werden, um den aktuellen Grundstückswert zu ermitteln. Sollte sich allerdings bis zum 1. Januar 2020 keine Mehrheit in dem Bundesrat finden, fiele die Grundsteuer ersatzlos weg.

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