Der Energieausweis ist Pflicht für Verkauf und Vermietung
Der Energieausweis ist ein Dokument, welches unter standardisierten Normungsrandbedingungen ausgestellt wird. Er gibt Auskunft über die energetische Qualität von Bestandsgebäuden oder über energetische Anforderungen bei Neu- und Ausbauten sowie Sanierungsmaßnahmen. Damit ermöglicht der Energieausweis den Vergleich der Energiekosten einzelner Gebäude.
Mieter oder Kaufinteressenten können den Energiekosten- und Heizungskostenbedarf für die Zukunft besser einschätzen. Für den Hauseigentümer ergibt sich bei energieeffizienten Gebäuden ein höherer Marktwert. Bei Gebäude mit schlechteren Werten bietet der Energieausweis die Möglichkeit, sich eine Schwachstellenanalyse oder eine Energieberatung einzuholen. Der Energieausweis besitzt eine Gültigkeit von zehn Jahren.
Mieter oder Kaufinteressenten können den Energiekosten- und Heizungskostenbedarf für die Zukunft besser einschätzen. Für den Hauseigentümer ergibt sich bei energieeffizienten Gebäuden ein höherer Marktwert. Bei Gebäude mit schlechteren Werten bietet der Energieausweis die Möglichkeit, sich eine Schwachstellenanalyse oder eine Energieberatung einzuholen. Der Energieausweis besitzt eine Gültigkeit von zehn Jahren.Für alle Vermieter und Verkäufer wird der Energieausweis ab 2013 zur Pflicht. Der Ausweis sollte nicht erst bei Nachfrage vorgelegt werden. Die EU-Richtlinien schreiben vor, dass der Energiekennwert bei kommerziellen Anzeigen genannt werden muss. Die Richtigkeit der Angaben im Energieausweis wird künftig stichprobenartig von Experten geprüft. Bei Nichteinhaltung der Vorgaben droht den Vermietern oder den Verkäufern ein Bußgeld bis zu 15.000 Euro.
Der Energieausweis kann verbrauchsorientiert oder bedarfsorientiert ausgestellt werden. Beim verbrauchsorientierten Energieausweis werden die ausgewerteten Daten über die sogenannte Energieverbrauchskennzahl ermittelt. Dieses erfolgt in der Regel über die Heizkosten- und Energieabrechnungen oder durch Verbrauchsmessungen. Da der Verbrauch von Nutzer zu Nutzer unterschiedlich ist und vielen Einflüssen, wie Klima und Lage des Gebäudes unterliegen, kann die Energieverbrauchskennzahl erheblich vom realen Verbrauch der zukünftigen Bewohner abweichen. Der Energieverbrauch muss mindestens 36 Monate erfasst und witterungsbereinigt werden, und wird dann zu einem Durchschnittswert erfasst.
Der bedarfsorientierte Energieausweis erfasst die energetisch bewerteten Daten des Gebäudes, wie Außenwände, Fenster, Dachflächen, Bodenplatte, alle Außenbauteile und die Anlagentechnik. Mithilfe von Software und Simulation werden diese Daten unter einheitlichen Randbedingungen ausgewertet und die Energiebedarfskennzahl errechnet. Mit diesem Energieausweis lassen sich Gebäude und Wohnungen besser vergleichen. Er ist nicht abhängig vom individuellen Verbrauch der Bewohner.
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Viele energiebewusste Hauseigentümer haben schon in Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energie investiert. Der Strom, der damit erzeugt wird, muss im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang zum Gebäude stehen und vorrangig im Gebäude selbst genutzt werden. Nur dann kann er in die Berechnungen aufgenommen und vom Energiebedarf abgezogen werden. Grundsätzlich gilt, je geringer die Energiekennzahl ist, desto energieeffizienter ist das Gebäude und umso geringer sind die zu erwartenden Energie- und vor allem Heizungskosten.
Momentan existieren noch enorme Qualitätsunterschiede beim Ausstellen des Energieausweises. Die Ausstellungsberechtigung für Baumaßnahmen ist zwar klar im Baurecht der Bundesländer und für Bestandsgebäude bundeseinheitlich geregelt, wird aber in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich behandelt. Je nach Bundesland erbringen die Voraussetzungen zu Ausstellung des Energieausweises Sachverständiger, Architekten oder der Handwerker. Einige Ausweise sind sogar online zu erhalten. Dabei wird die Ausstellung des Energieausweises von der Selbstauskunft des Hauseigentümers abhängig gemacht. Ob der Energiekennwert den Tatsachen entspricht, lässt sich dann nur noch durch Kontrolle eines Experten nachvollziehen.
Für die Vermietung und den Verkauf ist die Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen in der Energieeinsparverordnung geregelt. Für die Ausstellung eines Energieausweises existieren keine einheitlichen Vergütungssätze. Je nach Aufwand bei der Datenerfassung muss der Preis vereinbart werden. Für die Zusammenstellung verwertbarer Verbrauchsmessungen liegt der Hauptaufwand beim Energieverbrauchsausweis beim Hauseigentümer.
Beim bedarfsorientierten Energieausweis ist der Aufwand zur Erfassung und Verarbeitung wesentlich größer. Wer aber ein zuverlässiges und genaues Ergebnis bei den Bemessungen haben möchte, sollte darauf achten, dass die Daten so genau wie möglich sind und qualifizierte Ausweisaussteller bevorzugen. Diese findet man zum Beispiel über Energieagenturen, Verbraucherzentralen, Verbänden und Ausstellerlisten bei den Kammern. Letztendlich haben wir alle etwas von den Energieeinsparungen. Ob Mieter oder Vermieter, Käufer oder Verkäufer, Kommunen oder Staat und nicht zu vergessen, unsere schöne zu erhaltende Umwelt.
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