An wen man sich bei zu starkem Baulärm in München wenden kann

In München wird fleißig gebaut. München ist eine der schnellstens wachsenden Großstädte Deutschlands und jedes Jahr gibt es mehr als 2.000 Baustellen in der Landeshauptstadt. Mit so vielen Baustellen kommt es regelmäßig zu Beeinträchtigungen für die Anwohner und Nachbar, wie Lärm, Staub, Erschütterungen und Verkehrsbehinderungen. Die Interessen von den Beteiligten und Anwohner sind manchmal unterschiedlich, wobei die eine Seite einen schnellen Ablauf und die andere Seite ein Bedürfnis nach Ruhe hat. Um die Beeinträchtigungen zu minimieren, ist es wichtig, die Ursachen zu identifizieren. Wenn es sich um Lärm auf Baustellen handelt, gibt es bestimmte Regelungen und Serviceangebote der Landeshauptstadt München, die helfen können.

Welche Regelungen gibt es, um von Beeinträchtigungen durch Baustellen zu vermeiden?

Nach Artikel 9 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) müssen Baustellen so organisiert werden, dass vermeidbare Belästigungen, wie Baulärm, vermieden werden. Es gibt auch die Möglichkeit, lärmintensive Arbeiten auf bestimmte Tageszeiten zu beschränken. In schwerwiegenden Fällen kann sogar die Stilllegung von Maschinen oder der gesamten Baustelle veranlasst werden. Zusätzlich kann ein Bußgeld verhängt werden. Ob die Beeinträchtigungen vermeidbar sind, wird von der Lokalbaukommission entschieden, die die Logistik der Baustellenabwicklung und die Arbeitsmethoden untersucht.

Verantwortung der Baustellenbetreiber bei Lärm und Staub

Betreiber einer Baustelle sind gemäß § 22 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Geräusche, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind, verhindert und dass Vorkehrungen getroffen werden, um die Ausbreitung unvermeidbarer Geräusche auf ein Minimum zu beschränken. Dazu gehört auch die Prüfung, ob die Immissionsrichtwerte der AVV-Baulärm eingehalten werden. Im Falle von Beeinträchtigungen durch Lärm im privaten Bereich, wie beispielsweise Heimwerkertätigkeiten, ist das Ordnungsamt oder die Polizei die richtige Anlaufstelle für die betroffenen Anwohner. Neben dem Lärm gibt es auch Beeinträchtigungen durch Staub und Erschütterungen, die durch Baustellen verursacht werden können. Um diese Beeinträchtigungen zu minimieren, gelten bestimmte Regelungen und Empfehlungen, die von den zuständigen Referaten der Landeshauptstadt München an die Baustellenbetreiber weitergegeben werden. Es ist wichtig, dass diese Regelungen und Empfehlungen von den Baustellenbetreibern beachtet werden, um die Belastungen für die Anwohner und die Umwelt so gering wie möglich zu halten. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Kommunikation. Baustellenbetreiber sollten sich bemühen, die Anwohner über die geplanten Arbeiten und die geplante Lärmbelastung rechtzeitig zu informieren. Entscheidend ist, dass sie schnell auf Beschwerden reagieren und Lösungen anbieten.

Serviceangebote und Kommunikation für Anwohner in München

Die Landeshauptstadt München bietet ihren Bürgern Serviceangebote an, um die Beeinträchtigungen durch Lärm, Staub und Erschütterungen durch Baustellen zu melden. Es ist wichtig, dass die Schmutz- und Lärmbelästigungen von den Baustellenbetreibern eingehalten werden und dass es eine gute Kommunikation zwischen Baustellenbetreibern und Anwohnern gibt, um eine gute Balance zwischen den unterschiedlichen Interessen zu finden.

Bei Fragen können sie sich an folgende Stelle wenden:

Bei Lärm durch Straßenbau
Baureferat
Friedenstraße 40
81671 München

Telefon: 089 233–96211
E-Mail: baureferat@muenchen.de

oder für weitere Fragen steht ihnen das Servicetelefon der Stadt München zur Verfügung:
Telefon 089 233–964 84

Kontaktieren Sie uns – wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung

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