Unbedenklichkeitsbescheinigung

Wozu dient Unbedenklichkeits­bescheinigung bei Kauf einer Immobilie?

Beim Kauf einer Immobilie sind einige Genehmigungen und Bestätigungen notwendig, damit der neue Eigentümer in das Grundbuch eingetragen werden kann. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung (auch Bescheinigung in Steuersachen genannt) gehört dazu. Sie wird vom Finanzamt ausgestellt und muss dem Grundbuchamt vorgelegt werden. Im Rahmen der Immobilienfinanzierung spielt die Unbedenklichkeitsbescheinigung ebenfalls eine wichtige Rolle. Auch die Zwangsversteigerung und der Immobilientausch muss dem Finanzamt angezeigt werden. Somit ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung im Zusammenhang mit dem Eigentümerwechsel unentbehrlich.

Welche Aufgabe erfüllt die Unbedenklichkeits­bescheinigung

Bei Immobilienkauf fällt in der Regel die sogenannte Grunderwerbsteuer an, die zusammen mit den Notarkosten zu den Kaufnebenkosten zählt. Nach der Beurkundung des Grundstückskaufvertrags muss der Notar eine Abschrift des Kaufvertrags an das Finanzamt senden. Die Veräußerungsanzeige muss innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss des Kaufvertrags durch den Notar vorgenommen werden. Das Finanzamt wird einen entsprechenden Steuerbescheid erstellen und an den Käufer des Grundstücks übermitteln. Die Grunderwerbsteuer wird also vom Finanzamt dem Käufer in Rechnung gestellt und muss vor der Immobilienübertragung gezahlt werden. Die Höhe der Grunderwerbsteuer ist je nach Bundesland unterschiedlich hoch und über die Höhe der Besteuerung gibt es reichlich Diskussion.

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt, dass die Grunderwerbsteuer vollständig beglichen wurde und somit der Eintragung des Käufers in das Grundbuch nichts im Wege steht. Die Grundbucheintragung ist somit gemäß dem Grunderwerbsteuergesetz von der Zahlung der Grunderwerbsteuer abhängig (§ 22 GrEStG). Durch die Verbindung der Unbedenklichkeitsbescheinigung und der Eigentumsumschreibung wird die Zahlung der Grunderwerbsteuer abgesichert. Das Finanzamt stellt die Unbedenklichkeitsbescheinigung in einer deutsch-englischen Fassung aus.

Wenn in dem Grundstückskaufvertrag mehrere Erwerber eingetragen sind, dann wird jeder Käufer einen Grunderwerbsteuerbescheid über den anteiligen Erwerb erhalten. Die Haftung für die Grunderwerbsteuer gegenüber dem Finanzamt liegt sowohl beim Käufer als auch bei Verkäufer. Darauf werden beide Vertragsparteien im Rahmen der notariellen Beurkundung hingewiesen.

Mit der Eintragung des Immobilienkäufers ins Grundbuch ist der Kaufprozess abgeschlossen und der Käufer ist rechtlich ein neuer Eigentümer der Immobilie. Die Eintragungen werden durch das Grundbuchamt vorgenommen.

Unbedenklichkeitsbescheinigung und die Finanzierung der Immobilie

Wenn die Immobilie durch eine Bank finanziert wird, ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung auch für den Kreditgeber von einer wichtigen Bedeutung. Damit die Bank den Kredit auszahlt und die Grundschuld ins Grundbuch eingetragen wird, verlangen die Finanzinstitute meistens die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts. Letztlich ist dann damit die vollständige Kaufpreiszahlung an den Veräußerer eng verbunden. Wer Immobilieneigentum erwerben möchte, muss die Grunderwerbsteuer zahlen und es dürfen keine Steuerrückstände oder sonstige Steuerschulden nachzuweisen sein.

FAQ – Diese Fragen stellen sich Immobilienverkäufer und Immobilienkäufer häufig

Was passiert, wenn der Immobilienkäufer die Grunderwerbsteuer nicht zahlt?

Wer eine Immobilie erwirbt, wird mit der Grunderwerbssteuerpflicht konfrontiert. Wenn der Käufer die Grunderwerbsteuer nicht zahlt, wird das Finanzamt keine Unbedenklichkeitsbescheinigung (Bescheinigung in Steuersachen) erstellen. Dann wird der Käufer nicht in das Grundbuch eingetragen und kann somit nicht Grundstückseigentümer werden. Das Finanzamt ist berechtigt, den fälligen Betrag vom Verkäufer einzufordern. Der Verkäufer kann die Grunderwerbsteuer vom Erwerber verlangen und über den rechtlichen Weg einen Schadenersatz einklagen, weil der Käufer seine Vertragspflichten verletzt hat. Wenn der Erwerber auch den Kaufpreis nicht zahlt, kann die Rückabwicklung des Kaufvertrags eingeleitet werden. Dann wird der bereits übermittelte Steuerforderung wieder aufgehoben. Um solche Unannehmlichkeiten und Verzögerungen bei Immobilienverkauf zu vermeiden, sollte die Finanzierung der Immobilie vor dem Notartermin abgesichert sein.

Wohin kann ich mich wenden, wenn ich allgemeine Fragen zur Unbedenklichkeitsbescheinigung habe?

Wenn Sie weitere allgemeine Fragen zur Unbedenklichkeitsbescheinigung haben, dann können Sie sich, als Verbraucher, vorerst an die zuständige öffentliche Stelle wenden. Dort werden Sie kostenlos informiert und können somit unnötige Verzögerungen beim Hauskauf oder Wohnungskauf vermeiden. Hier die Kontaktdaten von der zuständigen Stelle in München:

Stadtkämmerei Kassen- und Steueramt
Herzog-Wilhelm-Straße 11, 80331 München

Tel.: 089 233-27824 oder 089 233-27822
Fax: 089 233-26092

Postanschrift:
Landeshauptstadt München
Stadtkämmerei
Kassen- und Steueramt
Postfach 201951
80019 München

Telefonische Beratung:
Montag bis Donnerstag: 8.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr
Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr

Persönliche Beratung:
Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung

Zögern Sie aber nicht, bei Ihrem Notar bezüglich der Unbedenklichkeitsbescheinigung nachzufragen. Er ist mit den Vorgängen, die die Eigentumsumschreibung bestens vertraut und kann Sie auch gezielt beraten. Der Grundstückskauf ist mit vielen Formalitäten verbunden und es müssen alle Bescheinigungen vorliegen, damit der Immobilienerwerb abgeschlossen werden kann.

Teilen:

ZURÜCK ZUM IMMOBILIENLEXIKON

Sie möchten den Wert Ihrer Immobilie erfahren?
Kostenlos und unverbindlich

Wollen Sie den Wert Ihrer Immobilie wissen?
Natürlich können Sie uns auch direkt ansprechen. Für fundierte Wertauskünfte stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns an: Tel. 089 70065020.

Unsere Immobilienbewertung für Sie

  • Eine hochwertige Analyse Ihrer Immobilie.
  • Fundierte Immobilienbewertung mit Marktanalyse.
  • Geeignet für Eigentümer, Verkäufer und Käufer.

Immobilienratgeber für Verkäufer, Käufer und Vermieter

Wir freuen uns sehr, Ihnen unseren beliebten Immobilienratgeber vorstellen zu können. Wenn Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchten, finden Sie in unserem Ratgeber wertvolle Informationen. Sie wollen wissen, wie Sie den besten Preis für Ihre Immobilie erzielen, wie Sie den richtigen Käufer oder Vermieter finden und wie Sie häufige Fallstricke vermeiden. Es ist uns eine Herzensangelegenheit, Sie bei Ihren Immobiliengeschäften zu unterstützen. Hier finden Sie wertvolle Tipps, die jedoch eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Sie können sich mit Ihren Fragen jederzeit persönlich an uns wenden.

ENERGIE & UMWELT

Planen Sie eine Solaranlage am Balkon zu installieren?

Denken Sie darüber nach, eine Solaranlage am Balkon zu installieren? Viele Menschen möchten weniger Geld für Energie ausgeben und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Eine eigene…

ZUM ARTIKEL

ENERGIE & UMWELT

Wintergarten heizen: Ein gemütliches Zuhause auch im Winter?

Ein Wintergarten bietet die einzigartige Möglichkeit, die Grenzen zwischen Haus und Garten zu verwischen und einen solchen Raum zu schaffen, der das ganze Jahr über genutzt werden kann. Doch die…

ZUM ARTIKEL

ÜBER HAUSTECHNIK

Einbruchschutz nicht nur für die Ferien: Wertvolle Tipps für eine sorgenfreie Auszeit und ein sicheres Zuhause

Endlich ist es so weit – die langersehnten Ferien stehen vor der Tür. Doch während wir uns auf erholsame Tage und unvergessliche Erlebnisse freuen, nutzen Einbrecher die Abwesenheit vieler Menschen,…

ZUM ARTIKEL

Das sagen unsere Kunden

Große Professionalität und ständige Verfügbarkeit

Nach der nun völlig abgeschlossenen Abwicklung des Verkaufs meiner Wohnung möchte ich mich auch auf diesem Weg nochmals für die exzellente Zusammenarbeit mit Ihrer Agentur bedanken. Die Vermarktung des Objektes, insbesondere das von Ihnen erstellte Exposé, war von hohem Niveau und stellte das Objekt optimal dar. Ihre Agentur zeichnete sich durch hohe Effizienz, große Professionalität und ständige Verfügbarkeit aus. Sie haben mich während des gesamten Verkaufs bestens beraten und wirklich bis in die abschließenden Formalitäten begleitet. Aus diesen Gründen kann ich Ihre Agentur nur voll und ganz weiterempfehlen.

Dr. J. L.

Dank Frau und Herrn Rogers haben wir unser Traumhaus gefunden :)
Die Betreuung war von der der ersten bis zur letzten Sekunde, sehr sehr freundlich, professionell und zuvorkommend. Wir hätten uns keine schönere Zusammenarbeit wünschen können und möchten uns herzlich bedanken! :)

Laura Breitenfellner

Wir möchten Frau Rogers und Herrn Rogers von Herzen für ihre außergewöhnliche Unterstützung auf unserem Weg zu unserem neuen Zuhause danken. Nach über drei Jahren intensiver Suche und zahlreichen Begegnungen mit verschiedenen Maklerinnen und Maklern haben wir endlich ein Team gefunden, das uns nicht nur mit höchster Professionalität, sondern auch mit Herzlichkeit und großem Engagement überzeugt hat.

Vom ersten Kontakt an wurden wir mit großer Sorgfalt, Geduld und Freundlichkeit durch den gesamten Kaufprozess begleitet. Erwähnenswert ist auch Frau Kaufmann – eine Finanzierungsexpertin, die uns von Frau Rogers empfohlen wurde. Die Zusammenarbeit zwischen Frau Rogers, Herrn Rogers und Frau Kaufmann trug entscheidend dazu bei, dass alle Formalitäten bemerkenswert reibungslos und unkompliziert abliefen.

Die Kommunikation war stets offen, ehrlich und warmherzig, die Beratung professionell und genau auf unsere Bedürfnisse abgestimmt. Dank dieser Unterstützung konnten wir unseren Traum vom eigenen Zuhause verwirklichen.

Wir empfehlen Rogers Immobilien voller Überzeugung allen, die auf der Suche nach echten Profis mit menschlichem Ansatz sind. Noch einmal ein herzliches Dankeschön – wir werden Sie in bester Erinnerung behalten!

Maciej Goraczka

Tolles und sehr ehrliches Maklerunternehmen, Herr und Frau Rogers hatten viel Sachverstand und uns während des Kaufprozesses einer Altbauimmobilie über mehrere Monate jederzeit bestmöglich beraten und informiert. 5 Sterne, so etwas ist selten geworden in München!

PW

Auf der Suche nach einer Wohnung zur Miete in München sind wir schließlich bei einer Immobilie gelandet, die von Herr und Frau Rogers vermarktet wurde. Über den ganzen Prozess, vom Erstkontakt bis hin zur Wohnungsübergabe, können wir nur positives Berichten. Alles lief sehr professionell und reibungslos ab. Frau Rogers war stets ansprechbar und hat sich sehr bemüht, jede noch so kleine Frage so schnell wie möglich zu beantworten bzw. alle die angefragten Informationen einzuholen. Herr Rogers hat die Wohnungsbesichtigung und spätere -übergabe sehr sorgfältig und gewissenhaft gestaltet und durch geführt. Alles in allem waren wir im höchstem Maße zufrieden mit der Interaktion mit Herr und Frau Rogers und können sie nur wärmstens weiter empfehlen!

Sven Reichardt

Erfahren Sie mehr über die Zufriedenheit unserer Kunden HIER

Unsere Auszeichnungen