Wirtschaftsplan

Immobilien­verkauf: Was hat der Wirtschaftsplan damit zu tun?

Wer eine Eigentumswohnung verkauft, sollte seinen Wirtschaftsplan (Finanzplan) für die Immobilie genau kennen. Besitzer von Eigentumswohnungen werden Kaufinteressenten beim Immobilienverkauf bisweilen nicht nur erläutern müssen, warum Lage und Ausstattung der Wohnung den Kaufpreis rechtfertigen. Laufende Kosten stoßen in der Regel ebenfalls auf Interesse. Deshalb sollten Sie sich auf Fragen zum Wirtschaftsplan einstellen. Er definiert die Höhe der zu leistenden Vorauszahlungen, mit denen die gemeinschaftlichen Ausgaben für eine Wohneigentümergemeinschaft gedeckt werden sollen.

Der Wirtschaftsplan für eine Immobilie zeigt Einnahmen und Ausgaben

Jede Wohnanlage mit Eigentumswohnungen hat ihre Einnahmen und Ausgaben durch laufende Kosten, die in einem Finanzplan erfasst werden. Die Einnahmen bestehenden aus dem sogenannten Wohngeld, das bisweilen auch Hausgeld genannt wird. Das sind in der Regel monatlich zu leistende Zahlungen zur Deckung der anfallenden Gemeinschaftskosten.

Bei einem Immobilienverkauf übernimmt der Käufer die Verpflichtungen des Verkäufers, diese Zahlungen zu leisten. Wie hoch die sind, ergibt sich aus dem Wirtschaftsplan, auch Gesamtwirtschaftsplan genannt. Es handelt sich um eine Art Finanzplan, der jährlich zu erstellen ist. Dies ist eine Pflicht der Hausverwaltung. Die Grundlage dieser Pflicht ist Paragraf 28 des Wohnungseigentumsgesetzes. Eine abweichende Geltungsdauer ist möglich.

Jeder Wirtschaftsplan enthält einen Einzelwirtschaftsplan

Die Verwaltung des Wohnungseigentums im Einzelnen ist im Wohnungseigentumsrecht geregelt (siehe §§ 20 bis 29 WEG). Dazu gehören die Erstellung des Wirtschaftsplans sowie die jährliche Hausgeldabrechnung für das zurückliegende Wirtschaftsjahr. Ausgaben für eine Wohnanlage mit Eigentumswohnungen entstehen beispielsweise durch laufende Kosten für Energie, Straßenreinigung und Hausverwaltungsdienste. Der Wirtschaftsplan stellt sie den Einnahmen gegenüber und sollte mit der Bilanz möglichst aufzeigen, dass die Wohnanlage wirtschaftlich geführt wird.

In die Berechnung zur Höhe des künftigen Wohngelds fließen im Wirtschaftsplan auch Schätzungen zu voraussichtlichen Kostenerhöhungen im kommenden Kalenderjahr ein. Zum Wirtschaftsplan gehört zudem stets ein Einzelwirtschaftsplan, der bei einem Immobilienverkauf ebenfalls vom Kaufinteressenten thematisiert werden könnte. Im Einzelwirtschaftsplan, den der Wohnungseigentümer für seine Wohnung erhält, wird die Höhe des Wohngelds für die jeweilige Eigentumswohnung berechnet. Hierfür ist auch der sogenannte Kostenverteilungsschlüssel wichtig.​

In diesem Zusammenhang wird die Ansparung der Erhaltungsrücklage auf monatlicher Basis vorgenommen. Jeder Eigentümer einer WEG-Wohnung muss seine Zahlungspflichten erfüllen und zahlt monatlich einen Anteil auf die Erhaltungsrücklage ein. Die Höhe bestimmt der Wirtschaftsplan, der mit einer Eigentümerversammlung beschlossen worden ist.

Welche Geltungsdauer hat ein Wirtschaftsplan?

Ein Wirtschaftsjahr muss nicht nur für das Folgejahr gelten. Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) darf beschließen, dass ihr Wirtschaftsplan für das kommende Jahr so lange gilt, bis sie einen neuen beschlossen hat – ohne weitere Befristung. Das erspart eine jährliche Aufstellung eines neuen Wirtschaftsplans und eine anschließende Abstimmung in der Eigentümerversammlung. Die Hausverwaltung und die Miteigentümer sollten darauf achten, dass der Finanzbedarf für Erhaltung des Gemeinschaftseigentums ausreicht und keine Finanzierungslücken entstehen.

Kostenverteilung: noch ein Thema beim Immobilienverkauf

Der Kostenverteilungsschlüssel ergibt sich aus der Gemeinschaftsordnung der Eigentümergemeinschaft. Die Gemeinschaftsordnung definiert die Regeln des Zusammenlebens der Wohnungseigentümer in der Wohnanlage. Sie legt beispielsweise Sondernutzungsrechte fest, indem sie bestimmt, wer die zur Anlage gehörenden Gartenflächen nutzen darf. Oder sie regelt das Thema „Tierhaltung in den Wohnungen“. Wie der Name vermuten lässt, regelt der Kostenverteilungsschlüssel die Verteilung anfallender Gemeinschaftskosten. Diese Kosten werden nicht unbedingt zu gleichen Teilen auf alle Eigentümer in einer Wohnanlage aufgeteilt. Variieren können die Anteile beispielsweise aufgrund unterschiedlicher Wohnungsgrößen bzw. der Miteigentumsanteile oder Verbrauchszahlen.

Als potenzieller Verkäufer sollte man sich bei einem Immobilienverkauf also darauf einstellen, dass der Interessent Fragen zum Wirtschafts- und Einzelwirtschaftsplan sowie zu für ihn relevanten Einzelthemen wie dem Verteilungsschlüssel stellen wird. Und es könnten noch mehr Fragen rund um den Wirtschaftsplan auftauchen.

Der Kostenverteilungsschlüssel ergibt sich aus der Gemeinschaftsordnung der Eigentümergemeinschaft. Die Gemeinschaftsordnung definiert die Regeln des Zusammenlebens der Wohnungseigentümer in der Wohnanlage. Sie legt beispielsweise Sondernutzungsrechte fest, indem sie bestimmt, wer die zur Anlage gehörenden Gartenflächen nutzen darf. Oder sie regelt das Thema „Tierhaltung in den Wohnungen“. Wie der Name vermuten lässt, regelt der Kostenverteilungsschlüssel die Verteilung anfallender Gemeinschaftskosten. Diese Kosten werden nicht unbedingt zu gleichen Teilen auf alle Eigentümer in einer Wohnanlage aufgeteilt. Variieren können die Anteile beispielsweise aufgrund unterschiedlicher Wohnungsgrößen bzw. der Miteigentumsanteile oder Verbrauchszahlen.

Als potenzieller Verkäufer sollte man sich bei einem Immobilienverkauf also darauf einstellen, dass der Interessent Fragen zum Wirtschafts- und Einzelwirtschaftsplan sowie zu für ihn relevanten Einzelthemen wie dem Verteilungsschlüssel stellen wird. Und es könnten noch mehr Fragen rund um den Wirtschaftsplan auftauchen.

Diverse Aspekte des Wirtschaftsplans können zum Thema werden

Bei einem Gespräch mit einem Kaufinteressenten können sehr unterschiedliche Aspekte des Wirtschaftsplans zum Thema werden. So wird sich der eine Kaufinteressent vielleicht hauptsächlich für die anfallenden Energiekosten interessieren, während der andere den Hauptschwerpunkt auf Kosten für die Dienste der Hausverwaltung legt. Ein weiteres Thema könnte die Höhe einer ebenfalls zu den Kosten zählenden Instandhaltungsrücklage sein. Sie dient dazu, mögliche Sanierungen finanzieren zu können. Eine relativ hohe Instandhaltungsrücklage kann für potenzielle Käufer ein Indiz dafür sein, dass in Zukunft verstärkt mit Sanierungsarbeiten gerechnet wird. Wer eine Eigentumswohnung optimal vermarkten möchte, sollte sich auf die verschiedensten möglichen Fragen von Interessenten bei einem Immobilienverkauf einstellen und bereits im Vorfeld überlegen, wie er passend auf Basis der Faktenlage antwortet.

Wichtig ist Ehrlichkeit. Natürlich kann man bestehende Vorzüge einer Wohnung bei einem Immobilienverkauf hervorheben. Aber man darf mögliche Mängel nicht verschweigen und muss letztlich dafür sorgen, dass der Interessent eine souveräne Kaufentscheidung treffen kann. Dafür sollte man bei jedem Gespräch mit einem Interessenten Unterlagen wie den Wirtschaftsplan vorlegen können.

Der Wirtschaftsumlage und die Sonderumlage

Wenn die geplanten Kosten im Wirtschaftsplan nicht ausreichen, weil neue Maßnahmen entstehen, kann eine Sonderumlage von Wohnungseigentümern im Laufe einer Wirtschaftsperiode beschlossen werden. Somit dienen Sonderumlagen vorrangig der Begleichung außergewöhnlicher oder nicht vorhergesehener Finanzierungslücken.

Zum Abschluss: ein Tipp für Immobilienkäufer!

Das Thema „Wirtschaftsplan“ wurde vor allem für Immobilienverkäufer dargestellt. Aber es spielt natürlich nicht nur beim Immobilienverkauf, sondern auch beim Immobilienkauf eine Rolle. Als potenzieller Käufer sollte man vor einer Kaufentscheidung genau wissen, welche wiederkehrenden Zahlungspflichten auf einen zukommen. Um einen guten Überblick über die Bewirtschaftung der Immobilie zu erhalten, ist es ratsam, den Wirtschaftsplan mit der Jahresabrechnung abzugleichen. Das schützt vor unliebsamen Überraschungen und sorgt dafür, dass man eine gute Entscheidung trifft.

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Das sagen unsere Kunden

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Nach der nun völlig abgeschlossenen Abwicklung des Verkaufs meiner Wohnung möchte ich mich auch auf diesem Weg nochmals für die exzellente Zusammenarbeit mit Ihrer Agentur bedanken. Die Vermarktung des Objektes, insbesondere das von Ihnen erstellte Exposé, war von hohem Niveau und stellte das Objekt optimal dar. Ihre Agentur zeichnete sich durch hohe Effizienz, große Professionalität und ständige Verfügbarkeit aus. Sie haben mich während des gesamten Verkaufs bestens beraten und wirklich bis in die abschließenden Formalitäten begleitet. Aus diesen Gründen kann ich Ihre Agentur nur voll und ganz weiterempfehlen.

Dr. J. L.

Dank Frau und Herrn Rogers haben wir unser Traumhaus gefunden :)
Die Betreuung war von der der ersten bis zur letzten Sekunde, sehr sehr freundlich, professionell und zuvorkommend. Wir hätten uns keine schönere Zusammenarbeit wünschen können und möchten uns herzlich bedanken! :)

Laura Breitenfellner

Wir möchten Frau Rogers und Herrn Rogers von Herzen für ihre außergewöhnliche Unterstützung auf unserem Weg zu unserem neuen Zuhause danken. Nach über drei Jahren intensiver Suche und zahlreichen Begegnungen mit verschiedenen Maklerinnen und Maklern haben wir endlich ein Team gefunden, das uns nicht nur mit höchster Professionalität, sondern auch mit Herzlichkeit und großem Engagement überzeugt hat.

Vom ersten Kontakt an wurden wir mit großer Sorgfalt, Geduld und Freundlichkeit durch den gesamten Kaufprozess begleitet. Erwähnenswert ist auch Frau Kaufmann – eine Finanzierungsexpertin, die uns von Frau Rogers empfohlen wurde. Die Zusammenarbeit zwischen Frau Rogers, Herrn Rogers und Frau Kaufmann trug entscheidend dazu bei, dass alle Formalitäten bemerkenswert reibungslos und unkompliziert abliefen.

Die Kommunikation war stets offen, ehrlich und warmherzig, die Beratung professionell und genau auf unsere Bedürfnisse abgestimmt. Dank dieser Unterstützung konnten wir unseren Traum vom eigenen Zuhause verwirklichen.

Wir empfehlen Rogers Immobilien voller Überzeugung allen, die auf der Suche nach echten Profis mit menschlichem Ansatz sind. Noch einmal ein herzliches Dankeschön – wir werden Sie in bester Erinnerung behalten!

Maciej Goraczka

Tolles und sehr ehrliches Maklerunternehmen, Herr und Frau Rogers hatten viel Sachverstand und uns während des Kaufprozesses einer Altbauimmobilie über mehrere Monate jederzeit bestmöglich beraten und informiert. 5 Sterne, so etwas ist selten geworden in München!

PW

Auf der Suche nach einer Wohnung zur Miete in München sind wir schließlich bei einer Immobilie gelandet, die von Herr und Frau Rogers vermarktet wurde. Über den ganzen Prozess, vom Erstkontakt bis hin zur Wohnungsübergabe, können wir nur positives Berichten. Alles lief sehr professionell und reibungslos ab. Frau Rogers war stets ansprechbar und hat sich sehr bemüht, jede noch so kleine Frage so schnell wie möglich zu beantworten bzw. alle die angefragten Informationen einzuholen. Herr Rogers hat die Wohnungsbesichtigung und spätere -übergabe sehr sorgfältig und gewissenhaft gestaltet und durch geführt. Alles in allem waren wir im höchstem Maße zufrieden mit der Interaktion mit Herr und Frau Rogers und können sie nur wärmstens weiter empfehlen!

Sven Reichardt

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