ÜBER HAUSTECHNIK

Feinstaubfilter für Kamin: Gesetzliche Anforderungen und Optionen zur Nachrüstung

Holzöfen unterliegen heutzutage strengen Emissionsstandards, die durch die 1. und 2. Stufe der Bundes-Immissionsschutzverordnung für kleine und mittlere Feuerungsanlagen festgelegt sind. Diese Regelungen bestimmen die maximal zulässigen Emissionswerte, die von allen Kaminöfen eingehalten werden müssen. Während neue Modelle diese Anforderungen in der Regel problemlos erfüllen, stehen Besitzer älterer Kaminöfen vor einer wichtigen Entscheidung: Bis zum 31. Dezember 2024 müssen sie Maßnahmen ergreifen, um ihre Öfen nachrüsten zu lassen oder durch neue Kaminöfen zu ersetzen, um die Emissionswerte einzuhalten. In diesem Artikel beleuchten wir, ob eine Nachrüstung älterer Öfen sinnvoll ist und welche Feinstaubfilter dabei zum Einsatz kommen können.

Feinstaubfilter für den Kamin: Umweltschutz und Gesundheit im Fokus

In den kalten Monaten sorgt ein prasselndes Kaminfeuer nicht nur für behagliche Wärme, sondern auch für eine ganz besondere Atmosphäre im eigenen Zuhause. Doch der Betrieb von Kaminöfen ist auch mit der Freisetzung von Feinstaub verbunden, der sowohl die Umwelt als auch die menschliche Gesundheit belasten kann. Um diese Auswirkungen zu minimieren, wurden in den vergangenen Jahren verstärkt gesetzliche Regelungen eingeführt, die die Emissionen von Holzfeuerungsanlagen begrenzen.

Die rechtlichen Grundlagen: 1. und 2. BImSchV

Die 1. BImSchV, die erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, bezieht sich auf kleine und mittlere Feuerungsanlagen. Diese Verordnung legt fest, welche Anforderungen und Fristen für Anlagen gelten, die nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz keiner gesonderten Genehmigung bedürfen. Die Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) legt fest, dass alle Kaminöfen bestimmte Emissionsgrenzwerte einhalten müssen, und fordert eventuell einen Nachweis der Einhaltung dieser Werte. Diese Vorschriften wurden in zwei Stufen verschärft: Die erste Stufe trat im März 2010 in Kraft und die zweite Stufe folgte im Januar 2015. Die Regelungen zielen darauf ab, die Luftqualität zu verbessern und die Gesundheitsrisiken durch Luftschadstoffe zu reduzieren.

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Frage : Sollten Sie Feinstaubfilter im Kamin nachrüsten oder doch lieber austauschen?
Wie bereits erläutert, müssen gemäß der Bundes-Immissionsschutzverordnung alle Kaminöfen bestimmte Emissionsgrenzwerte einhalten. Sollte Ihr Ofen diese nicht erfüllen, stehen Ihnen grundsätzlich drei Handlungsoptionen zur Verfügung: Sie könnten den Ofen mit einem Feinstaubfilter nachrüsten, ihn komplett ersetzen oder außer Betrieb setzen. Für die meisten Besitzer ist das Stilllegen des Ofens allerdings keine wirkliche Alternative. Somit bleibt die Frage, ob eine Nachrüstung oder der Kauf eines neuen Ofens die bessere Lösung darstellt.
Bevor Sie sich für einen Feinstaubfilter entscheiden, sollten Sie die Emissionswerte Ihres Ofens von einem Schornsteinfeger überprüfen lassen. Viele Öfen erfüllten bereits vor der Einführung der strengeren Emissionsvorschriften die geforderten Werte. Sollte Ihr Ofen jedoch die Grenzwerte überschreiten, ist das Nachrüsten mit einem Filter nicht immer die optimale Lösung, insbesondere wenn die Einhaltung bis zum 31.12.2024 nicht garantiert werden kann. Abhängig vom Filtertyp können dauerhafte Betriebskosten oder hohe Anschaffungskosten anfallen. Zudem verbessert ein Filter zwar die Emissionswerte, die grundlegende Ofentechnologie bleibt jedoch veraltet und ineffizient. Ein Ausweg könnte sein, moderne Abgastechnologien nachzurüsten lassen, um die Effizienz zu steigern. Oft ist es wirtschaftlicher und effektiver, den alten Ofen komplett durch einen modernen Kamin zu ersetzen.
Der Einsatz eines Feinstaubfilters ist besonders dann sinnvoll, wenn Sie einen wertvollen Kachelofen besitzen, den Sie weiterhin nutzen möchten. In diesem Fall kann die Nachrüstung mit moderner Filtertechnik eine lohnende Investition sein. Allerdings gibt es auch für Kachelöfen effizientere Alternativen, wie den Einbau eines neuen Kachelofeneinsatzes. Diese Lösung mag zunächst teurer erscheinen, bietet jedoch neben der Einhaltung der Emissionsgrenzwerte zusätzliche Vorteile wie einen optimierten Abbrand und einen geringeren Brennholzverbrauch.
Bis Ende 2024 endet die letzte Übergangsphase der ersten Stufe der BImSchV. Ob Ihr Kaminofen davon betroffen ist, lässt sich einfach am Typenschild des Ofens ablesen, auf dem das Datum der Typprüfung vermerkt ist. Es ist dieses Prüfdatum – und nicht, wie oft angenommen, das Installationsdatum –, das darüber entscheidet, ob eine Umrüstung erforderlich ist.
Um zu gewährleisten, dass die festgelegten Grenzwerte nicht überschritten werden, führt der Schornsteinfeger eine Überprüfung des Kaminofens durch und misst bei Bedarf den Ausstoß von Schadstoffen. Die Einhaltung der Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) ist zwingend erforderlich, um eine mögliche Stilllegung des Ofens zu vermeiden. Für den dauerhaften Betrieb des Ofens ist ein Nachweis notwendig, der zeigt, dass die vorgegebenen Werte eingehalten werden. Dies kann entweder durch die Angaben auf dem Typenschild oder durch ein Messprotokoll des Schornsteinfegers erfolgen.

Auswahl von Feinstaubfiltern für Ihren Kaminofen

Falls Ihr Kaminofen den Anforderungen der BImSchV unterliegt und Sie sich für die Installation eines Feinstaubfilters entschieden haben, stehen Ihnen grundsätzlich zwei Arten von Filtern zur Verfügung: aktive und passive Feinstaubfilter. Unsere Fachberater stehen Ihnen zur Verfügung, um Sie bei der Auswahl des passenden Filtertyps für Ihren Ofen zu unterstützen.

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Aktive Feinstaubfilter

Aktive Feinstaubfilter nutzen das Prinzip der elektrostatischen Abscheidung. Sie werden in das Rauchrohr des Ofens integriert, wo sie die Staubpartikel, die während der Verbrennung entstehen, elektrostatisch aufladen und dadurch über den Abgasstutzen abgeleitet werden. Die elektrisch geladenen Partikel haften dann an den Innenwänden des Rauchrohrs. Um einen optimalen Kaminzug zu gewährleisten, ist eine regelmäßige Reinigung des Ofenrohrs notwendig. Diese Filterart ist für Kaminöfen mit einer Heizleistung bis zu 25 kW geeignet und erreicht eine Effizienz von bis zu 90 % bei der Partikelabscheidung. Beachten Sie jedoch, dass für den Betrieb ein Stromanschluss erforderlich ist und die Anschaffungskosten relativ hoch sind.

Passive Feinstaubfilter

Passive Feinstaubfilter funktionieren ähnlich wie eine Dunstabzugshaube und leiten die Rauchgase durch einen Filter aus Keramik oder Edelstahl. In einem katalytischen Prozess werden Schadstoffe wie Kohlenmonoxid und unverbrannte Kohlenwasserstoffe in harmlosere Verbindungen wie Kohlendioxid und Wasser umgewandelt, wodurch das Heizen sauberer wird. Die Feinstaubpartikel werden entweder in der Konvektionszone abgelagert oder direkt an der heißen Oberfläche des Katalysators verbrannt. Passive Filter sind preiswerter in der Anschaffung und benötigen keinen Strom, erfordern jedoch eine regelmäßige Wartung, bei der die Filterkassette ausgebaut und gereinigt werden muss. Aktive Filter hingegen sind teurer, aber effizienter. Für viele ältere Kaminöfen sind passive Filter jedoch nicht verfügbar oder nicht geeignet.

Wichtige Hinweise zur Filterauswahl

Unabhängig davon, ob Sie sich für einen aktiven oder passiven Filter entscheiden, ist es wichtig, dass der Filter eine DIBt-Zulassung besitzt und von einem anerkannten Hersteller stammt. Ohne diese Zulassung sollten Sie von einem Kauf absehen. Da der Einbau eines Filters eine Modifikation der Abgasanlage darstellt, muss dieser Schritt in Absprache mit dem Schornsteinfeger erfolgen.

Kostenüberblick

Aktive Feinstaubfilter kosten in der Regel zwischen 2.000 und 3.000 EUR, zuzüglich Montagekosten. Der Einbau muss fachgerecht erfolgen. Passive Filter sind bereits ab etwa 400 EUR erhältlich, wobei auch hier regelmäßige Wartungskosten anfallen. Die Installation eines Passivfilters können Sie unter Umständen selbst vornehmen, während der Einbau eines aktiven Filters üblicherweise vom Fachmann erledigt werden sollte.

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Vom ersten Kontakt an wurden wir mit großer Sorgfalt, Geduld und Freundlichkeit durch den gesamten Kaufprozess begleitet. Erwähnenswert ist auch Frau Kaufmann – eine Finanzierungsexpertin, die uns von Frau Rogers empfohlen wurde. Die Zusammenarbeit zwischen Frau Rogers, Herrn Rogers und Frau Kaufmann trug entscheidend dazu bei, dass alle Formalitäten bemerkenswert reibungslos und unkompliziert abliefen.

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