{"id":2513,"date":"2026-01-28T18:00:47","date_gmt":"2026-01-28T17:00:47","guid":{"rendered":"http:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/?post_type=immobilienlexikon&#038;p=2513"},"modified":"2026-03-31T17:31:59","modified_gmt":"2026-03-31T15:31:59","slug":"eigentumsuebergang","status":"publish","type":"immobilienlexikon","link":"https:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/en\/immobilienlexikon\/eigentumsuebergang\/","title":{"rendered":"Transfer of ownership"},"content":{"rendered":"<p><strong>Ab wann ist man eigentlich Eigent\u00fcmer einer Immobilie, die man erworben hat? Viele Menschen denken, dass der Eigentums\u00fcbergang bereits mit der Unterschrift unter den Kaufvertrag beim Notar vollzogen ist. Doch das stimmt nicht.<\/strong><\/p>\n<h2>Was bedeutet das Unterschreiben des Immobilienkaufvertrags?<\/h2>\n<p>Der Eigent\u00fcmer der Immobilie wechselt erst mit dem Eintrag des K\u00e4ufers ins Grundbuch. Verantwortlich f\u00fcr die Immobilie ist der K\u00e4ufer aber oft bereits vorher. Dieser Artikel beantwortet die wichtigsten Fragen rund um den Eigentums\u00fcbergang bei Immobilien. Durch die Unterzeichnung des Immobilienkaufvertrages gehen K\u00e4ufer und Verk\u00e4ufer eine verpflichtende Vereinbarung ein.<\/p>\n<p>Im Wesentlichen bedeutet dies, dass der Vertrag die Verbindlichkeit des Verk\u00e4ufers begr\u00fcndet, dem K\u00e4ufer die Immobilie zu \u00fcbergeben. Umgekehrt hat aber auch der K\u00e4ufer sich verpflichtet: zum Kauf der Immobilie. Er kann also nicht mehr einfach vom Vertrag zur\u00fccktreten.<\/p>\n<p>Ein Eigentums\u00fcbergang hat aber noch nicht stattgefunden. Im Grundbuch steht weiterhin der Verk\u00e4ufer als Eigent\u00fcmer. Allerdings wird eventuell eine sogenannte Auflassungsvormerkung ins Grundbuch eingetragen. Dadurch kann der Verk\u00e4ufer die Immobilie nicht mehr mit einer Hypothek belasten oder an einen anderen Interessenten statt an den K\u00e4ufer ver\u00e4u\u00dfern. Die Auflassungsvormerkung ist also ein Schutz f\u00fcr den K\u00e4ufer vor dem Eigentums\u00fcbergang.<\/p>\n<h2>Wann ist man Besitzer einer Immobilie und wann Eigent\u00fcmer?<\/h2>\n<p>Durch die \u00dcbergabe der Immobilie (Schl\u00fcssel\u00fcbergabe) wird der K\u00e4ufer zum Besitzer der Immobilie, jedoch erfolgt noch kein Eigentums\u00fcbergang. Der Begriff \u201cBesitz\u201d wird im B\u00fcrgerlichen Gesetzbuch (BGB) in Paragraf 854 definiert, wonach der Besitz an einer Sache durch \u201cdie Erlangung der tats\u00e4chlichen Gewalt \u00fcber die Sache\u201c vollzogen wird.<\/p>\n<p>Der Eigent\u00fcmer einer Sache wird in Paragraf 903 BGH als derjenige definiert, der mit ihr \u201enach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschlie\u00dfen\u201c kann, \u201esoweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen\u201c.<\/p>\n<p>Als Besitzer der Immobilie hat der K\u00e4ufer bereits Rechte und Pflichten. Er darf die Immobilie zum Beispiel bewohnen oder vermieten. Zugleich hat er ab diesem Zeitpunkt die Pflicht, Lasten wie die Grundsteuer zu zahlen. Im Falle eines Geb\u00e4udeschadens, beispielsweise durch Hagel oder Sturm, tr\u00e4gt er das Risiko und ist zudem verpflichtet, bei Bedarf Winterdienst durchzuf\u00fchren.<\/p>\n<h2>Wann erfolgt der Grundbucheintrag?<\/h2>\n<p>Im Allgemeinen veranlasst der Notar den Eigentums\u00fcbergang, nachdem der Immobilienk\u00e4ufer den Kaufpreis und die Grunderwerbsteuer gezahlt hat. Ab dann liegt es am zust\u00e4ndigen Grundbuchamt, wie lange es noch dauert, bis der K\u00e4ufer tats\u00e4chlich Eigent\u00fcmer der gekauften Immobilie geworden ist. Je nach Grundbuchamt kann es mehrere Monate dauern, bis der Eigentums\u00fcbergang vollzogen wird.<\/p>\n<h2>Warum ist ein Grundbucheintrag \u00fcberhaupt n\u00f6tig?<\/h2>\n<p>Das Grundbuch ist eine \u00f6ffentlich zug\u00e4ngliche Stelle, an der jeder Mensch mit einem berechtigten Interesse einsehen kann, wem ein Grundst\u00fcck geh\u00f6rt. Ein berechtigtes Interesse k\u00f6nnen unter anderem Schuldner haben. Das Grundbuch schafft Rechtssicherheit. In ihm eingetragen werden neben den Eigentumsverh\u00e4ltnissen etwa Wegerechte und eventuell vorhandene Hypotheken.<\/p>","protected":false},"featured_media":2530,"template":"","meta":{"_acf_changed":false},"class_list":["post-2513","immobilienlexikon","type-immobilienlexikon","status-publish","has-post-thumbnail","hentry"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/immobilienlexikon\/2513","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/immobilienlexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/immobilienlexikon"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/2530"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2513"}],"curies":[{"name":"WP","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}