{"id":2514,"date":"2026-01-28T18:01:37","date_gmt":"2026-01-28T17:01:37","guid":{"rendered":"http:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/?post_type=immobilienlexikon&#038;p=2514"},"modified":"2026-03-04T16:37:36","modified_gmt":"2026-03-04T15:37:36","slug":"erbschein","status":"publish","type":"immobilienlexikon","link":"https:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/en\/immobilienlexikon\/erbschein\/","title":{"rendered":"Certificate of inheritance"},"content":{"rendered":"<p><strong>Der Erbschein ist ein wichtiges Dokument f\u00fcr die Erben, da er eine Person als Erbe ausweist und als Erbnachweis dient. Wenn Sie ein Erbe sind, haben Sie viel zu tun und wissen oft nicht, wo Sie anfangen sollten. Sie haben nicht nur mit Trauer und Schock zu k\u00e4mpfen, sondern auch mit einem komplexen rechtlichen Verfahren, das stressig sein kann.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Eines der ersten Dinge, die Sie erledigen m\u00fcssen, ist die Beantragung eines Erbscheins. Banken und andere Institutionen verlangen manchmal dieses Dokument, wenn Sie auf die Konten einer verstorbenen Person zugreifen wollen. Allerdings kann es sein, dass Sie ein Erbschein nicht zwingend ben\u00f6tigen. In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie zum Erbschein wissen m\u00fcssen.<\/strong><\/p>\n<h2>Was ist ein Erbschein und warum brauchen Sie ihn?<\/h2>\n<p>Ein Erbschein ist ein Dokument, das best\u00e4tigt, dass Sie der\u00a0<strong>rechtm\u00e4\u00dfige Erbe<\/strong>\u00a0einer verstorbenen Person sind. Ohne dieses Dokument haben Sie m\u00f6glicherweise Schwierigkeiten, an Geld oder andere Verm\u00f6genswerte, die Ihnen geh\u00f6ren, heranzukommen. Wenn eine verstorbene Person ein Testament hinterlassen hat, k\u00f6nnen Sie den Erbschein beim Nachlassgericht des Wohnorts der Person erhalten.<\/p>\n<p>In den meisten F\u00e4llen geht das Verm\u00f6gen einer verstorbenen Person \u00fcber den Nachlass, bevor es an die Beg\u00fcnstigten geht. Zum Nachlass geh\u00f6ren alle Verm\u00f6genswerte, die die verstorbene Person zum Zeitpunkt ihres Todes besa\u00df; dazu k\u00f6nnen Immobilien, Fahrzeuge oder Bankkonten geh\u00f6ren. Wenn jedoch kein Testament vorhanden ist, kann es zu Komplikationen kommen, wenn es darum geht, wer welchen Teil des Nachlasses erhalten soll.<\/p>\n<p>Wenn Sie gesetzlicher Erbe des Nachlasses einer Person sind, ben\u00f6tigen Sie unbedingt einen Erbschein. Wurde aber ein notarielles Testament verfasst, aus dem hervorgeht, dass Sie erbberechtigt sind, dann, ist der Erbschein oft nicht erforderlich.<\/p>\n<p>Wenn Sie im Besitz eines privatschriftlichen Testaments sind oder als Erbe eingesetzt werden, ohne eine gesetzliche Erbeinsetzung erhalten zu haben, m\u00fcssen Sie einen Erbschein beim Grundbuchamt beantragen.<\/p>\n<h2>Vorteil einer Vollmacht \u00fcber das Bankkonto<\/h2>\n<p>Sollten Sie zu Lebzeiten Ihres Angeh\u00f6rigen eine Kontovollmacht erhalten haben, ben\u00f6tigen Sie den Erbschein m\u00f6glicherweise gar nicht! In diesem Fall hat jeder, dem zu Lebzeiten eine Kontovollmacht \u00fcber den Tod hinaus erteilt wurde, auch ohne Erbschein Zugriff auf die Konten und sie sind in gewissem Ma\u00dfe handlungsf\u00e4hig.<\/p>\n<p>Das bedeutet: Wenn Ihr Angeh\u00f6riger Ihnen vor seinem Tod eine Kontovollmacht erteilt hat, k\u00f6nnen Sie als Erbe bei Bedarf Zahlungen in seinem Namen leisten. Sie k\u00f6nnen etwa die Beerdigungskosten oder andere mit dem Ableben und der Bestattung verbundene Kosten, ohne dass Sie ein Gericht anrufen oder auf offizielle Dokumente des Gerichts warten m\u00fcssen. Da diese Vollmachten auch nach dem Tod wirksam sind (d. h. sie erl\u00f6schen nicht mit dem Tod des Ausstellers), bedeutet dies, dass die Bank nicht infrage stellt, ob sie widerrufen wurde.<\/p>\n<h2>Weitere Nachweise f\u00fcr die Bank, damit Erben Zugriff auf das Konto des Erblassers erhalten<\/h2>\n<p>Was ist, wenn Sie keinen Erbschein haben und auf das Bankkonto des Verstorbenen zugreifen m\u00f6chten? Wenn Sie ein berechtigter Erbe sind und das nicht beweisen k\u00f6nnen, brauchen Sie einen Erbschein von einem Notar. Aber was ist, wenn Sie es beweisen k\u00f6nnen? Ist dieser Schein dann noch notwendig?<\/p>\n<p>Nach deutschem Recht d\u00fcrfen Banken nicht darauf bestehen, dass Sie als Erbe einen Erbschein vorlegen. Sie k\u00f6nnen Ihre\u00a0<strong>Erbenstellung auch in anderer Form nachweisen<\/strong>, zum Beispiel durch ein\u00a0<strong>notarielles Testament<\/strong>\u00a0oder einen\u00a0<strong>Erbvertrag in Verbindung mit dem gerichtlichen Er\u00f6ffnungsprotokoll<\/strong>. Auch eine beglaubigte Abschrift eines handschriftlichen Testaments mit Er\u00f6ffnungsprotokoll kann als Nachweis gen\u00fcgen (BGH, 05.04.2016, Az. XI ZR 440\/15).<\/p>\n<p>In einem Fall musste die Bank die\u00a0<strong>Kosten von 1.770 EUR f\u00fcr einen nicht notwendigen Erbschein erstatten<\/strong>\u00a0(BGH, 05.04.2016, Az. XI ZR 440\/15). Es lohnt sich, beim Gespr\u00e4ch mit der Bank auf diesen Punkt hinzuweisen!<\/p>\n<p>Einen Erbschein brauchen Sie also, wenn es Unstimmigkeiten dar\u00fcber gibt, wer tats\u00e4chlich Erbe wird, oder wenn konkrete Zweifel an Ihrer ausgewiesenen Erbfolge bestehen (OLG D\u00fcsseldorf, 22.10.2021, Az 7 U 139\/21).<\/p>\n<p>Wenn der Verstorbene eine\u00a0<strong>Lebensversicherung<\/strong>\u00a0abgeschlossen und festgelegt hat, wer die Ertr\u00e4ge daraus erhalten soll, ist kein Erbschein erforderlich. Diese Summe wird nicht in den Nachlass einbezogen und Ihr Nachlass ist davon nicht betroffen.<\/p>\n<h2>Die verschiedene varianten des Erbscheins<\/h2>\n<p>Es gibt mehrere Varianten von Erbscheinen, die zu bestimmten Konstellationen in Erbf\u00e4llen passen.<\/p>\n<p>The\u00a0<strong>Alleinerbschein<\/strong>\u00a0wird gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a02353 Abs. 1 BGB auf den Alleinerben ausgestellt.<\/p>\n<p>Gibt es mehrere Erben, k\u00f6nnen diese einen\u00a0<strong>gemeinschaftlichen Erbschein<\/strong>\u00a0oder einen\u00a0<strong>Teilerbschein<\/strong>\u00a0beantragen. Ein gemeinschaftlicher Erbschein wird von der Erbengemeinschaft erteilt (\u00a7 352a FamFG). Ein Teilerbschein wird den einzelnen Miterben erteilt und weist nur deren Erbrechte nach \u00a7 2353 Abs. 2 BGB aus.<\/p>\n<p>Wenn ein Gl\u00e4ubiger die Zwangsvollstreckung betreiben will und noch keinen Erbschein von den Erben des Schuldners erhalten hat, kann er alternativ selbst einen\u00a0<strong>Gl\u00e4ubigererbschein<\/strong>\u00a0nach \u00a7 792 ZPO beantragen.<\/p>\n<p>The\u00a0<strong>fremdrechtliche Erbschein<\/strong>\u00a0wird erteilt, wenn das Nachlassverm\u00f6gen ausl\u00e4ndischem Erbrecht unterliegt, d. h. der Erblasser vor seinem Tod seinen letzten gew\u00f6hnlichen Aufenthalt au\u00dferhalb Deutschlands hatte. In diesem Fall kann auch f\u00fcr ein in Deutschland befindliches Verm\u00f6gen ein beschr\u00e4nkter Erbschein erteilt werden.<\/p>\n<h2>Wann sollte der Grundbucheintrag berichtigt werden?<\/h2>\n<p><strong>Haben Sie eine Immobilie geerbt?<\/strong>\u00a0Dann m\u00fcssen Sie das Grundbuch entsprechend aktualisieren lassen, denn es handelt sich um das offizielle Verzeichnis der Eigent\u00fcmer von Immobilien in Deutschland. Als Erbe der Immobilie, sind Sie daf\u00fcr verantwortlich, dass der Grundbucheintrag aktualisiert wird, um die \u00c4nderung der Eigentumsverh\u00e4ltnisse widerzuspiegeln.<\/p>\n<p>Die verstorbene Person wird aus dem Grundbuch gel\u00f6scht und Sie werden als neuer Eigent\u00fcmer eingetragen. Hierf\u00fcr ben\u00f6tigt das Grundbuchamt in der Regel einen Erbschein (\u00a7 35 Abs. 1 GBO), der als Erbnachweis dient. Wenn Sie im Besitz eines privatschriftlichen Testaments sind oder als gesetzlicher Erbe der Erbschaft eingesetzt sind, kommen Sie daher um einen Erbschein nicht herum.<\/p>\n<p>Der Erbschein ist f\u00fcr die Grundbuchberichtigung oft nicht erforderlich, wenn ein notarielles Testament vorliegt. Denn ein solches Testament reicht in der Regel aus, um die Erbenstellung gegen\u00fcber dem Grundbuchamt nachzuweisen.<\/p>\n<p>Der Anspruch des Erben auf Eintragung seines Namens im Grundbuch ist nicht absolut. Es kann berechtigte Gr\u00fcnde geben, warum Erben das Grundbuch nicht berichtigen lassen. Zum Beispiel, wenn die zu vererbende Immobilie unmittelbar nach dem Erbfall verkauft werden soll. In einem solchen Fall k\u00f6nnen die neuen Eigent\u00fcmer direkt in das Grundbuch eingetragen werden. (OLG D\u00fcsseldorf, 05.03.2021, Az. 3 Wx 192\/20). Dies spart den Erben Zeit, Geld und Aufwand, die mit der Grundbuchberichtigung verbunden sind.<\/p>\n<h2>Wie beantragen Sie einen Erbschein?<\/h2>\n<p>Die Beantragung eines Erbscheins ist im Prinzip einfach. Als Erstes m\u00fcssen Sie das Nachlassgericht ausfindig machen, das f\u00fcr das Gebiet zust\u00e4ndig ist, in dem der Erblasser lebte, als er starb. Sobald Sie wissen, wohin Sie sich wenden m\u00fcssen, vereinbaren Sie\u00a0<strong>mit dem Gericht ein Termin<\/strong>. Eine Erledigung per E-Mail oder per Brief ist nicht m\u00f6glich. Sobald Sie einen Termin vereinbart haben, m\u00fcssen Sie pers\u00f6nlich bei dem Nachlassgericht erscheinen und eine\u00a0<strong>eidesstattliche Erkl\u00e4rung<\/strong>\u00a0abgeben.<\/p>\n<p>Dabei handelt es sich im Wesentlichen um eine Erkl\u00e4rung \u00fcber die Einzelheiten Ihres Falles, mit der Sie versichern, dass Ihr Antrag korrekt ist. Die Nachlassgerichte verlangen regelm\u00e4\u00dfig, dass der Antragsteller an Eides statt versichert, dass ihm nichts bekannt ist, was der Richtigkeit seiner Angaben widersprechen k\u00f6nnte. Somit handelt es sich um eine schriftliche Erkl\u00e4rung, die an Eides statt abgegeben wird und bei Falschheit strafbar ist.<\/p>\n<p>Als Erbberechtigter m\u00f6chten Sie sicherstellen, dass alles korrekt und gesetzeskonform abl\u00e4uft. Das kann teilweise m\u00fchsam und herausfordernd sein. Deshalb sollten Sie in Erw\u00e4gung ziehen, einen Notar zu beauftragen, der sich f\u00fcr Sie um alles k\u00fcmmert.<\/p>\n<p>Der erste Schritt besteht darin, sich an einen Notar zu wenden, der alles in die Wege leiten wird. Das ist etwas teurer, weil der Notar die Mehrwertsteuer auf seine Geb\u00fchren erheben muss. Aber manchmal ist es sinnvoll, wenn auch Immobilien zum Nachlass geh\u00f6ren.<\/p>\n<p>Sobald dies geschehen ist, wird der Notar alle notwendigen Unterlagen bei Gericht einreichen und Ihnen bei allen weiteren Schritten helfen, die zu erledigen sind.<\/p>\n<h2>Welche Dokumente ben\u00f6tigt das Nachlassgericht f\u00fcr die Erstellung des Erbnachweises<\/h2>\n<p>Wenn Sie Erbe gem\u00e4\u00df einem Testament oder Erbe nach den gesetzlichen Bestimmungen sind, verlangt das Nachlassgericht mehrere Dokumente, bevor der Erbschein ausgestellt wird.<\/p>\n<ul>\n<li>Die erste ist eine eidesstattliche Erkl\u00e4rung, dass die Angaben in Ihrem Erbscheinantrag wahrheitsgem\u00e4\u00df sind. Diese kann vor einem Notar oder vor dem Nachlassgericht in der erforderlichen Form abgegeben werden.<\/li>\n<li>Au\u00dferdem m\u00fcssen Sie einen Identit\u00e4tsnachweis vorlegen, unter anderem Ihren Personalausweis.<\/li>\n<li>Als N\u00e4chstes folgt die Sterbeurkunde, die beweist, dass die Person, die Ihnen ihren Nachlass hinterlassen hat, tats\u00e4chlich verstorben ist.<\/li>\n<li>Das Testament oder der Erbvertrag selbst bzw. alle Dokumente, die so etwas wie ein Testament enthalten, einschlie\u00dflich Entw\u00fcrfe, sowie korrigierte und verworfene Fassungen.<\/li>\n<li>Eine eidesstattliche Erkl\u00e4rung, die Auskunft dar\u00fcber gibt, ob es andere Verf\u00fcgungen von Todes wegen gibt, die noch nicht gefunden wurden, sowie Angaben dar\u00fcber, ob es Einw\u00e4nde gegen das Testament oder den Erbvertrag gibt.<\/li>\n<li style=\"list-style-type: none;\"><\/li>\n<\/ul>\n<p>Wenn Sie auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen Erbe werden wollen, m\u00fcssen Sie Dokumente vorlegen, die Ihre Erbberechtigung belegen. Dazu geh\u00f6ren:<\/p>\n<ul>\n<li>Familienstammbuch und\/oder Geburtsurkunden und ggf. Sterbeurkunden (des Ehegatten oder Lebenspartners, der Kinder) sowie Scheidungsurkunde, wenn der Verstorbene geschieden war.<\/li>\n<li>Eidesstattliche Erkl\u00e4rung, dass der Verstorbene keine letztwillige Verf\u00fcgung hinterlassen hat.<\/li>\n<li style=\"list-style-type: none;\"><\/li>\n<\/ul>\n<p>Wer im Besitz des Erbscheins ist, kann \u00fcber den Nachlass verf\u00fcgen und unter anderem Geld vom Konto des Verstorbenen abheben, Nachlassgegenst\u00e4nde in Besitz nehmen oder verkaufen und Immobilien auf seinen Namen im Grundbuch eintragen lassen.<\/p>\n<p>Aus diesem Grund k\u00f6nnen sich Dritte auf die Richtigkeit der Angaben in einem Erbschein verlassen \u2013 insbesondere darauf, dass die mit einem Erben abgeschlossenen Gesch\u00e4fte rechtsg\u00fcltig sind. Selbst wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass ein Erbschein zuungunsten einer bestimmten Person ausgestellt wurde. Somit k\u00f6nnen sich die Vertragsparteien daher auf den sogenannten \u201e\u00f6ffentlichen Glauben\u201c berufen.<\/p>\n<h2>Wie viel kostet die Ausstellung eines Erbscheins?<\/h2>\n<p>F\u00fcr die\u00a0<strong>Ausstellung eines Erbscheins<\/strong>\u00a0m\u00fcssen Sie eine Geb\u00fchr entrichten. Denn die Nachlassgerichte sind gesetzlich verpflichtet, f\u00fcr die\u00a0<strong>Ausstellung des Erbnachweises<\/strong>\u00a0and\u00a0<strong>die Beglaubigung der eidesstattlichen Erkl\u00e4rung<\/strong>\u00a0Geb\u00fchren zu erheben.<\/p>\n<p>Die H\u00f6he der Geb\u00fchren richtet sich nach dem\u00a0<strong>Gesch\u00e4ftswert des Nachlasses<\/strong>\u00a0zum Zeitpunkt des Todes (aktiver Nachlass). Davon k\u00f6nnen die Schulden des Erblassers abgezogen werden, d.\u00a0h. Schulden, die er selbst hinterlassen hat, nicht aber Schulden, die mit dem Erbfall verbunden sind, wie Pflichtteile, Verm\u00e4chtnisse, Beerdigungskosten.<\/p>\n<p>Wenn sich der Erbschein nur auf einen\u00a0<strong>Teil des Nachlasses<\/strong>\u00a0bezieht (z.\u00a0B. nur Auslandsverm\u00f6gen), so wird bei der Berechnung des Gesch\u00e4ftswertes nur dieser Teil ber\u00fccksichtigt.<\/p>\n<p><strong>Wenn Sie Immobilien erben, k\u00f6nnen die Kosten f\u00fcr den Erbschein in die H\u00f6he schnellen<\/strong>. Nach \u00a7 46 GNotKG m\u00fcssen die Erben den Verkehrswert angeben, wenn Immobilien zur Erbmasse geh\u00f6ren. Bei vermieteten Immobilien kann statt des Verkehrswertes der Ertragswert angegeben werden. Den Verkehrswert oder Ertragswert der geerbten Immobilien k\u00f6nnen Sie von dem \u00f6rtlichen Gutachterausschuss ermitteln lassen. F\u00fcr die Erstellung der Gutachten sind ebenfalls Geb\u00fchren f\u00e4llig. Die H\u00f6he richtet sich in der Regel von dem ermittelten Wert.<\/p>\n<p>Normalerweise m\u00fcssen alle Kosten von der Person getragen werden, die den Erbscheinantrag gestellt hat. Wenn jedoch mehrere Erben gemeinsam einen Erbschein beantragen, m\u00fcssen sie sich alle an den Kosten beteiligen.<\/p>\n<h2>Wie lange dauert die Ausstellung eines Erbscheins?<\/h2>\n<p>Die Zeit, die das Nachlassgericht ben\u00f6tigt, um Ihr Erbe festzustellen, h\u00e4ngt von einer Reihe von Faktoren ab. Der wichtigste ist die Komplexit\u00e4t des Nachlasses \u2013 wenn es viele Erben und Verm\u00f6genswerte gibt oder wenn besondere Umst\u00e4nde vorliegen, die die Erbfolge beeinflussen. So kann es l\u00e4nger dauern, bis Sie Ihren Erbschein zugestellt bekommen.<\/p>\n<p><strong>In jedem Fall sollten Sie mit einer Bearbeitungszeit von ca. vier Wochen rechnen<\/strong>. Fragen Sie beim Nachlassgericht nach, wann Sie den Erbschein erhalten k\u00f6nnen.<\/p>\n<h2>Gibt es Fristen, die mit der Erbscheinbeantragung verbunden sind?<\/h2>\n<p>F\u00fcr die Beantragung eines Erbscheins gibt es im Gesetz keine Fristen. Theoretisch k\u00f6nnen Sie noch Jahre nach dem Erbfall bei Gericht einen Erbschein anfordern. Einige Anspr\u00fcche k\u00f6nnen jedoch in der Zwischenzeit verj\u00e4hrt sein. So verj\u00e4hrt unter anderem ein\u00a0<strong>Pflichtteilsanspruch<\/strong>\u00a0nach drei Jahren. Wenn das Nachlassgericht die Erteilung eines Erbscheins verweigert, k\u00f6nnen Sie innerhalb eines Monats Beschwerde einlegen.<\/p>\n<h2>Wenn Sie eine Immobilie geerbt haben und sie nicht behalten m\u00f6chten, sind wir f\u00fcr Sie da!<\/h2>\n<p>Als\u00a0<a title=\"Ihr Makler f\u00fcr Immobilienverkauf\" href=\"https:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/en\/\">Real estate agent<\/a>\u00a0ist es unser Ziel, den Verkauf Ihrer Immobilie so einfach und schmerzlos wie m\u00f6glich zu gestalten.\u00a0<strong>Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess<\/strong>\u00a0von der Bewertung Ihrer Immobilie, \u00fcber die Vermarktung und die K\u00e4ufersuche, die Verkaufsverhandlungen bis zum erfolgreichen Vertragsabschluss. Wir sorgen daf\u00fcr, dass Sie den Kaufpreis p\u00fcnktlich und vollst\u00e4ndig erhalten. 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Als Immobilienexperte stehen wir seit 2004 im Dienste unserer Kunden und k\u00f6nnen Sie mit\u00a0<strong>Professionalit\u00e4t und Integrit\u00e4t<\/strong>\u00a0durch diesen Prozess begleiten.<\/p>","protected":false},"featured_media":2531,"template":"","meta":{"_acf_changed":false},"class_list":["post-2514","immobilienlexikon","type-immobilienlexikon","status-publish","has-post-thumbnail","hentry"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/immobilienlexikon\/2514","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/immobilienlexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/immobilienlexikon"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/2531"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2514"}],"curies":[{"name":"WP","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}