{"id":2520,"date":"2026-01-28T18:06:27","date_gmt":"2026-01-28T17:06:27","guid":{"rendered":"http:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/?post_type=immobilienlexikon&#038;p=2520"},"modified":"2026-03-31T17:44:45","modified_gmt":"2026-03-31T15:44:45","slug":"grundbuch","status":"publish","type":"immobilienlexikon","link":"https:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/en\/immobilienlexikon\/grundbuch\/","title":{"rendered":"Land Register"},"content":{"rendered":"<p><strong>Das Grundbuch ist ein zentrales Dokument bei jedem <a href=\"https:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/en\/immobilie-verkaufen-muenchen\/\">Real Estate Sales<\/a><span style=\"color: #555555;\">\u00a0und -kauf. Es enth\u00e4lt alle wesentlichen Informationen \u00fcber Eigentumsverh\u00e4ltnisse, Belastungen und Rechte an einem Grundst\u00fcck. Wer eine Immobilie ver\u00e4u\u00dfern oder kaufen m\u00f6chte, kommt an einem aktuellen und vollst\u00e4ndigen Grundbuchauszug nicht vorbei.<\/span><\/strong><\/p>\n<h2>Was ist ein Grundbuch?<\/h2>\n<p>Das Grundbuch ist ein amtliches Register. Darin werden f\u00fcr die \u00d6ffentlichkeit die Rechtsverh\u00e4ltnisse eines Grundst\u00fccks dokumentiert. Es beinhaltet also\u00a0<strong>Bestands-, Eigentums- und Belastungsverh\u00e4ltnisse<\/strong>, die das Grundst\u00fcck betreffen. Die Grundbuchordnung (GBO) regelt das formelle Grundbuchrecht und das sachliche bzw. materielle Grundbuchrecht, bestimmt welche Voraussetzungen erf\u00fcllt werden m\u00fcssen, damit ein Immobilienerwerb erfolgen kann oder sonstige Eintragungen (z. B. Belastungen) im Grundbuch eingetragen oder ge\u00e4ndert werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Die Grundb\u00fccher werden von den Amtsgerichten (Abteilung Grundbuchamt) gef\u00fchrt. Die Lage des Grundst\u00fccks bestimmt, welches Grundbuchamt zust\u00e4ndig ist. Grundbuchangelegenheiten werden von einem Rechtspfleger (Beamter im gehobenen Justizdienst) sorgf\u00e4ltig bearbeitet. Au\u00dferdem m\u00fcssen alle Eintragungen nicht nur vom Rechtspfleger, sondern auch vom Urkundenbeamten der Gesch\u00e4ftsstelle (Grundbuchf\u00fchrer) unterzeichnet werden.<\/p>\n<p>Zus\u00e4tzlich zu den eigentlichen Grundb\u00fcchern f\u00fchrt das Grundbuchamt auch besondere\u00a0<strong>Grundb\u00fccher, und zwar Wohnungs- und Teileigentumsgrundbuch, Erbbaugrundbuch und Grundbuch mit Hofvermerk.<\/strong>\u00a0Das Grundbuch wird in Papierform sowie in elektronischer Form gef\u00fchrt.<\/p>\n<p>Neben den Grundb\u00fcchern f\u00fchrt das Grundbuchamt die sogenannten Grundakten. Sie beinhalten alle Urkunden und sonstige Unterlagen, die mit den Antr\u00e4gen zum Grundbuch eingereicht wurden. Das k\u00f6nnen Kaufvertr\u00e4ge, Auflassungsprotokolle, Wohnungseigentumsvertr\u00e4ge,\u00a0<a href=\"https:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/en\/immobilienlexikon\/teilungserklaerung\/\">Teilungserkl\u00e4rungen<\/a>, Erbbaurechtsvertr\u00e4ge, Hypothekenbestellungsurkunden, Eintragungsbewilligungen usw. sein. Viele\u00a0<strong>Dokumente in der Grundakte<\/strong>\u00a0sind f\u00fcr den Verkauf einer Immobilie ebenfalls essenziell.<\/p>\n<h2>Wie ist das Grundbuch aufgeteilt und welche Informationen sind im Grundbuch zu finden?<\/h2>\n<p>Das Grundbuch besteht aus f\u00fcnf Grundbuchbl\u00e4ttern und ist wie folgt gegliedert:<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Titelblatt<\/strong>\u00a0(Aufschrift, Deckblatt) \u2013 beinhaltet die Angabe des Amtsgerichts, die Angabe des Grundbuchbezirkes, die Nummer des Blattes, die Bescheinigung der Seitenzahl des Bandes und eventuell folgende Vermerke: Wohnungsgrundbuch, Teileigentumsgrundbuch, Erbbaugrundbuch, Wohnungserbbaugrundbuch, Schlie\u00dfungsvermerk, Umschreibungsvermerk, Hofvermerk.<\/li>\n<li><strong>Bestandsverzeichnis<\/strong>\u00a0\u2013 enth\u00e4lt die Grundst\u00fccksdaten,\u00a0<a href=\"https:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/en\/immobilienlexikon\/flurstueck\/\">Flurst\u00fccke<\/a>, Wirtschaftsart, Lage, Gr\u00f6\u00dfe. Diese Angaben entstammen dem Liegenschaftskataster. Im Bestandsverzeichnis k\u00f6nnen eventuelle Wegerechte und Miteigentumsanteile an anderen Grundst\u00fccken vermerkt sein. Geb\u00e4ude werden nicht eingetragen, da sie wesentliche Bestandteile des Grundst\u00fccks sind.<\/li>\n<li><strong>Eigentumsverh\u00e4ltnisse<\/strong>\u00a0(in\u00a0Abteilung I) \u2013 hier werden die jeweiligen Immobilieneigent\u00fcmer und die Eigentumsverh\u00e4ltnisse untereinander wiedergegeben. Au\u00dferdem wird der Rechtsgrund des Erwerbs eingetragen. Das kann zum Beispiel Auflassung, Erbfolge oder Zuschlagsbeschluss im Versteigerungsverfahren sein.<\/li>\n<li><strong>Lasten\/Dienstbarkeiten\/Beschr\u00e4nkungen<\/strong>\u00a0(in\u00a0Abteilung II) \u2013\u00a0hier k\u00f6nnen Geh- und Fahrtrechte, Versorgungsleitungsrechte, Nie\u00dfbrauch, Vorkaufsrechte, Vormerkungen, Reallasten oder ein Erbbaurecht vermerkt werden.<\/li>\n<li>Eingetragene\u00a0<strong>Grundpfandrechte<\/strong>\u00a0(in\u00a0Abteilung III) \u2013 hier finden Sie die eingetragenen Grundschulden und Hypotheken sowie Rentenschulden. Es kann sein, dass eine Grundschuld eingetragen ist. Die Grundschuld muss aber nicht valutieren und das Darlehen bereits abbezahlt ist. Die Grundschuld kann im Zug des Immobilienverkaufs unter bestimmten Voraussetzungen gel\u00f6scht werden. Wichtig ist, dass der Kaufpreis h\u00f6her als die noch valutierende Grundschuld ist.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Ein Grundbucheintrag gibt keine Auskunft \u00fcber Grundst\u00fccksgrenzen. Diese Informationen erhalten Sie beim Katasteramt.<\/p>\n<h2>Wann erfolgen Eintr\u00e4ge ins Grundbuch?<\/h2>\n<p>Grundbucheintr\u00e4ge geben\u00a0<strong>Auskunft \u00fcber Eigentumsverh\u00e4ltnisse, Nutzungs- und Nie\u00dfbrauchrechte und Grundpfandrecht<\/strong>, die das Grundst\u00fcck betreffen. Grundst\u00fccke k\u00f6nnen neu aufgeteilt oder mehrere Grundst\u00fccke zu einem vereint werden. Diese \u00c4nderungen werden mit entsprechenden Eintragungen ins Grundbuch dokumentiert. Wenn sich Besitzverh\u00e4ltnisse \u00e4ndern, ist ein Grundbucheintrag erforderlich. Das ist bei\u00a0<strong>Immobilienverkauf, Erbschaft oder Schenkung<\/strong>\u00a0der Fall. Wenn Immobilien finanziert werden, lassen Banken eine Grundschuld ins Grundbuch als Sicherheit eintragen. Auch das\u00a0<strong>Wohnrecht oder Nie\u00dfbrauchrecht<\/strong>\u00a0erfordert einen Grundbucheintrag.<\/p>\n<h2>Welche Rolle spielt das Grundbuch bei Immobilienverkauf oder Immobilienkauf?<\/h2>\n<p>Ein aktueller Grundbuchauszug gew\u00e4hrt potenziellen Kaufinteressenten ein hohes Ma\u00df an\u00a0<strong>Transparenz und Sicherheit<\/strong>. Dies ist wichtig f\u00fcr Verkaufsverhandlungen. Anhand der vorhandenen Grundbucheintragungen kann belegt werden, wie die aktuellen Eigentumsverh\u00e4ltnisse belegt werden. Weiterhin informiert der Grundbuchauszug dar\u00fcber,\u00a0<strong>welche Lasten der potenzielle Erwerber \u00fcbernehmen muss<\/strong>\u00a0und welche gel\u00f6scht werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem w\u00fcnschen\u00a0<strong>Kreditgeber eine Kopie des aktuellen Grundbuchauszugs,<\/strong>\u00a0um sich \u00fcber die Immobilie einen umfassenden \u00dcberblick zu verschaffen. Als\u00a0<a href=\"https:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/en\/\">Real estate agent<\/a>\u00a0k\u00fcmmern wir uns f\u00fcr Sie um den Grundbuchauszug sowie alle wichtige Verkaufsunterlagen inkl. des Energieausweises. Wir stellen sicher,\u00a0<a href=\"https:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/en\/immobilie-verkaufen-muenchen\/\">dass Ihr Einfamilienhaus, Ihre Doppelhaush\u00e4lfte, Ihre Eigentumswohnung oder Ihr Grundst\u00fcck in M\u00fcnchen zum bestm\u00f6glichen Preis verkauft wird<\/a>.<\/p>\n<h2>Wann muss ein Auszug aus dem Grundbuch vorgelegt werden?<\/h2>\n<p>Ein Grundbuchauszug geh\u00f6rt zu den Verkaufsunterlagen bei\u00a0<a title=\"Haus verkaufen in M\u00fcnchen\" href=\"https:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/en\/haus-verkaufen-muenchen\/\">House sale<\/a>,\u00a0<a title=\"Grundst\u00fcck verkaufen in M\u00fcnchen\" href=\"https:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/en\/grundstueck-verkaufen-muenchen\/\">Grundst\u00fcckverkauf<\/a>\u00a0oder bei\u00a0<a title=\"Wohnung verkaufen in M\u00fcnchen\" href=\"https:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/en\/wohnung-verkaufen-muenchen\/\">Apartment sale<\/a>. Bei Immobilienkauf dient ein aktueller Grundbuchauszug als\u00a0<strong>Sicherheit f\u00fcr die finanzierende Bank<\/strong>. Bei Beleihungspr\u00fcfung fordert die Bank, dass der\u00a0<strong>Grundbuchauszug nicht \u00e4lter als 6 Monate<\/strong>\u00a0alt ist. Dies ist auch im Interesse des K\u00e4ufers, damit er einen Einblick in die aktuellen Eigentumsverh\u00e4ltnisse und eventuelle Belastungen hat.<\/p>\n<h2>Bei welcher Beh\u00f6rde kann man das Grundbuch einsehen?<\/h2>\n<p>Das Grundbuch ist beim Grundbuchamt zu finden, das in der Regel beim Amtsgericht untergebracht ist. Jeder, der ein\u00a0<strong>berechtigtes Interesse<\/strong>\u00a0nachweisen kann, darf Einblick verlangen bzw. einen Grundbuchauszug f\u00fcr das entsprechende Grundst\u00fcck einholen. Hier stellt sich die Frage, wer ein berechtigtes Interesse hat.<\/p>\n<p>Dies ist der\u00a0<strong>Eigent\u00fcmer des Grundst\u00fccks<\/strong>\u00a0sowie alle\u00a0<strong>eingetragene Rechteinhaber<\/strong>\u00a0(etwa Pflichtteilsberechtigte oder Erben). Bei einer Scheidung darf der e<strong>hemalige Ehepartner mit Nachweis<\/strong>\u00a0das Grundbuch einsehen. Denn im Fall von Berechnung von Zugewinnausgleichsanspr\u00fcchen ist der Grundbuchauszug eine wichtige Informationsquelle.<\/p>\n<p><strong>Gerichte, Beh\u00f6rden, Banken und Notare<\/strong>\u00a0haben die M\u00f6glichkeit, elektronisch eine Grundbucheinsicht zu erhalten.<\/p>\n<h2>Aktueller Grundbuchauszug bei Immobilienkauf einsehen<\/h2>\n<p>Jedes Grundst\u00fcck verf\u00fcgt \u00fcber ein eigenst\u00e4ndiges Grundbuchblatt. Es gibt ein Grundbuch f\u00fcr reine Grundst\u00fccke bzw. Grundst\u00fccke, die mit einem Einfamilienhaus bebaut sind und bei Eigentumswohnungen gibt es das sog. Wohnungsgrundbuch\/Teileigentumsgrundbuch.<\/p>\n<p>Die Gliederung entspricht dem Grundbuch f\u00fcr reine Grundst\u00fccke. Zus\u00e4tzlich werden in dem Wohnungsgrundbuch \/ Teileigentumsgrundbuch die jeweiligen Miteigentumsanteile am gemeinschaftlichen Grundst\u00fcck und Eigentum, die verbundenen Sondereigentumsrechte, Sondernutzungsrechte und Beschr\u00e4nkungen festgehalten.<\/p>\n<h2>Bei welcher Beh\u00f6rde kann man das Grundbuch einsehen?<\/h2>\n<p>Das Grundbuch ist beim Grundbuchamt zu finden, das in der Regel beim\u00a0<strong>Amtsgericht<\/strong>\u00a0untergebracht ist. Jeder, der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, darf ein Einblick verlangen bzw. einen Grundbuchauszug f\u00fcr das entsprechende Grundst\u00fcck oder die Wohnung einholen.<\/p>\n<p>Gerichte, Beh\u00f6rden, Banken und Notare haben die M\u00f6glichkeiten online eine entsprechende Grundbucheinsicht zu erhalten.<\/p>\n<h2>Wie kann eine Grundbucheintragung gel\u00f6scht werden?<\/h2>\n<p>Eine L\u00f6schung erfolgt, wenn ein\u00a0<strong>L\u00f6schungsvermerk<\/strong>\u00a0in der entsprechenden Spalte der betreffenden Abteilung eingetragen ist. Au\u00dferdem wird die zu l\u00f6schende Eintragung rot unterstrichen. In dem maschinell gef\u00fchrten Grundbuch werden rote Unterstreichungen oder Durchkreuzungen schwarz dargestellt. Wenn eine Grundschuld gel\u00f6scht werden soll, muss der Hypothekengl\u00e4ubiger zustimmen. Hierzu ist eine sog.\u00a0<strong>L\u00f6schungsbewilligung<\/strong>\u00a0notwendig. Welche L\u00f6schungsunterlagen notwendig sind, wird Ihnen der Notar oder die Bank mitteilen.<\/p>\n<p>Wenn der Immobilienkredit noch nicht vollst\u00e4ndig abbezahlt wurde, wird das Kreditinstitut eine sogenannte\u00a0<a href=\"https:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/en\/immobilienlexikon\/vorfaelligkeitsentschaedigung\/\">Prepayment penalty<\/a>\u00a0berechnen. Es sich empfehlenswert, \u00fcber die H\u00f6he einer eventuellen Vorf\u00e4lligkeitsentsch\u00e4digung direkt mit dem Kreditgeber zu sprechen.<\/p>\n<h2>Anschrift und \u00d6ffnungszeiten zum Grundbuchamt in M\u00fcnchen<\/h2>\n<p>Amtsgericht M\u00fcnchen \u2013 Grundbuchamt<br \/>\nInfanteriestra\u00dfe 5<br \/>\n80797 M\u00fcnchen<br \/>\nEinsicht in Grundbuchbl\u00e4tter: Zimmer: E71<br \/>\nTelefon: +49 (89) 5597-3359<br \/>\nTelefax: +49 (89) 5597-2042<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.justiz.bayern.de\/gerichte-und-behoerden\/amtsgerichte\/muenchen\/verfahren_08.php\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Homepage<\/a><\/p>\n<p>\u00d6ffnungszeiten:<br \/>\nMontag \u2013 Mittwoch, Freitag: 08:30 Uhr \u2013 12:00 Uhr<br \/>\nDonnerstag: 08:30 Uhr \u2013 15:00 Uhr (durchgehend)<\/p>\n<p>Den Grundbuchauszug k\u00f6nnen Sie\u00a0<strong>schriftlich oder per Fax<\/strong>\u00a0bestellen, und der Auszug wird Ihnen direkt zugesandt. Sie sollten beachten, dass die Bearbeitungszeiten bis zur \u00dcbersendung stark schwanken k\u00f6nnen. Wenn Sie einen Grundbuchauszug z\u00fcgig ben\u00f6tigen, k\u00f6nnen Sie ihn zu den oben genannten \u00d6ffnungszeiten ohne Vorbestellung abholen. Aus datenschutzrechtlichen Gr\u00fcnden wird Ihr berechtigtes Interesse gepr\u00fcft. Als\u00a0<strong>Eigent\u00fcmer sollten Sie sich durch einen Personalausweis ausweisen, und als Kaufinteressent<\/strong>\u00a0sollten Sie am besten eine\u00a0<strong>Vollmacht des Eigent\u00fcmers<\/strong>\u00a0mitbringen und selbstverst\u00e4ndlich Ihren Ausweis. Wenn Sie die Grundakte vor Ort einsehen wollen (also z. B. die Teilungserkl\u00e4rung), ist es notwendig, diese 2 Tage im Voraus telefonisch oder per Fax vorzubestellen.<\/p>\n<p>Der Grundbuchauszug kann als\u00a0<strong>beglaubigte oder nicht beglaubigte Kopie<\/strong>\u00a0angefordert werden.<\/p>\n<h2>FAQ zu Grundbuch<\/h2>\n<h3>Was passiert w\u00e4hrend des Kaufs bzw. Verkaufs einer Immobilie im Grundbuch?<\/h3>\n<p>Mit der\u00a0<strong>Unterzeichnung des Kaufvertrags<\/strong>\u00a0hat die Immobilie den Eigent\u00fcmer noch nicht gewechselt. In dem Kaufvertrag legen die Parteien fest, unter welchen Modalit\u00e4ten der\u00a0<a href=\"https:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/en\/immobilienlexikon\/eigentumsuebergang\/\">Eigentumswechsel<\/a>\u00a0stattfindet. Der Notar veranlasst die\u00a0<strong>Eintragung der\u00a0<a href=\"https:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/en\/immobilienlexikon\/auflassungsvormerkung\/\">Cancellation caveat<\/a><\/strong>\u00a0f\u00fcr den K\u00e4ufer. Dies ist eine Art Reservierung, die die Immobilie dem K\u00e4ufer zusichert. Au\u00dferdem k\u00f6nnen nur Eintragungen ins Grundbuch vorgenommen werden, mit denen der K\u00e4ufer einverstanden ist.<\/p>\n<p>Der Verk\u00e4ufer kann dann die Immobilie nicht mehr anderweitig ver\u00e4u\u00dfern. Ben\u00f6tigt der K\u00e4ufer eine Finanzierung f\u00fcr die Zahlung des Kaufpreises, wird die\u00a0<strong>Grundschuld<\/strong>\u00a0ins Grundbuch (III. Abteilung) eingetragen. Sobald der Verk\u00e4ufer den\u00a0<a href=\"https:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/en\/immobilienverkauf\/kaufpreis-kaufvertrag\/\">vereinbarten Kaufpreis<\/a>\u00a0erhalten hat, beantragt der Notar die\u00a0<strong>\u00dcbertragung der Immobilie beim zust\u00e4ndigen Amt an den K\u00e4ufer<\/strong>. \u00dcber die erfolgten Grundbuch\u00e4nderungen kann das Notariat Auskunft geben.<\/p>\n<p>Bei Ver\u00e4u\u00dferung einer Immobilie darf das Amt den K\u00e4ufer nur dann als Eigent\u00fcmer ins Grundbuch eintragen, wenn ihm die Nichtaus\u00fcbung eines gesetzlichen Vorkaufsrechtes nachgewiesen wird. Gem\u00e4\u00df dem Baugesetzbuch ist es n\u00e4mlich erforderlich, dass die zust\u00e4ndige Gemeinde einen sogenannten Negativtest ausstellt.<\/p>\n<p>Weiterhin muss der K\u00e4ufer die\u00a0<a href=\"https:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/en\/immobilienlexikon\/grunderwerbsteuer\/\">Real estate transfer tax<\/a>\u00a0bezahlen, damit er als neuer Eigent\u00fcmer eingetragen werden kann (s. Grunderwerbsteuergesetz). Das Finanzamt wird dann eine\u00a0<a href=\"https:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/en\/immobilienlexikon\/unbedenklichkeitsbescheinigung\/\">Certificate of non-liability<\/a>\u00a0ausstellen, die f\u00fcr die Umschreibung unentbehrlich ist.<\/p>\n<p>Das gesamte Verfahren ist in der Grundbuchordnung vorgeschrieben und streng reglementiert. Vom Notartermin bis zur Eigentumsumschreibung k\u00f6nnen mehrere Wochen oder sogar Monate vergehen. W\u00e4hrend des Prozesses k\u00f6nnen Sie vom Notar erfahren, wie weit die Eigentumsumschreibung fortgeschritten ist. F\u00fcr die\u00a0<strong>notarielle Arbeit sowie f\u00fcr die Grundbucheintragungen<\/strong>\u00a0fallen Geb\u00fchren an. Die Kosten sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt. Sie sind abh\u00e4ngig vom Kaufpreis der Immobilie. Sie k\u00f6nnen mit\u00a0<strong>ca. 1,5 Prozent des Kaufpreises<\/strong>\u00a0rechnen.<\/p>\n<h3>Darf das Amt den Wunsch nach Einsicht ins Grundbuch ablehnen?<\/h3>\n<p>Unter bestimmten Umst\u00e4nden ja. Denn das Grundbuchamt muss sich an die gesetzlichen Vorschriften halten, die die Einsicht in die Grundbuchbl\u00e4tter betreffen. Grundbucheintragungen sind nicht \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich. Der Datenschutz ist ein hohes Gut.\u00a0<strong>Grundbuchbeamten k\u00f6nnen den Antrag zur Einsicht ablehnen, wenn denen die Gr\u00fcnde nicht nachvollziehbar vorkommen<\/strong>. Wer die Entscheidung nicht akzeptieren will, kann eine Beschwerde einreichen. Als letzte Instanz ist das Oberlandesgericht zust\u00e4ndig (GBO).<\/p>\n<h3>Darf die Presse das Grundbuch einsehen?<\/h3>\n<p>Der Gesetzgeber<strong>\u00a0beschr\u00e4nkt den Zugriff auf die Daten in den Grundbuchbl\u00e4ttern<\/strong>. Er will verhindern, dass Immobilienbesitzer ohne ihr Wissen ausgeforscht werden. So kann die Presse nicht erfahren, welche Immobilie, wem geh\u00f6rt, welche Schulden auf dem Besitz lasten und ob bzw. welche Grunddienstbarkeiten eingetragen sind. Der Gesetzgeber verlangt, dass ein berechtigtes Interesse vorliegen muss.\u00a0<strong>Pauschale Begr\u00fcndungen f\u00fcr eine Einsichtnahme reichen nicht aus.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Rogers Real Estate<\/strong>\u00a0\u00fcbernimmt f\u00fcr Sie die komplette Abwicklung und Beschaffung aller Unterlagen, um f\u00fcr einen reibungslosen und rechtssicheren Verkaufsprozess zu sorgen \u2013 inklusive Grundbuchauszug, Energieausweis und Verkaufsunterlagen. So erzielen wir f\u00fcr Ihre Immobilie in und um M\u00fcnchen einen optimalen Verkaufspreis bei minimalem Aufwand f\u00fcr Sie.<\/p>","protected":false},"featured_media":2537,"template":"","meta":{"_acf_changed":false},"class_list":["post-2520","immobilienlexikon","type-immobilienlexikon","status-publish","has-post-thumbnail","hentry"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/immobilienlexikon\/2520","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/immobilienlexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/immobilienlexikon"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/2537"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2520"}],"curies":[{"name":"WP","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}