{"id":2522,"date":"2026-01-28T18:07:54","date_gmt":"2026-01-28T17:07:54","guid":{"rendered":"http:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/?post_type=immobilienlexikon&#038;p=2522"},"modified":"2026-03-31T17:48:48","modified_gmt":"2026-03-31T15:48:48","slug":"grunderwerbsteuer","status":"publish","type":"immobilienlexikon","link":"https:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/en\/immobilienlexikon\/grunderwerbsteuer\/","title":{"rendered":"Real estate transfer tax"},"content":{"rendered":"<p><strong>Wenn Sie eine Immobilie erwerben, erhalten Sie nach der notariellen Beurkundung Post vom Finanzamt. Denn beim Kauf eines Grundst\u00fccks bzw. eines Geb\u00e4udes ist die Grunderwerbsteuer (GrEst) f\u00e4llig und obligatorisch. Sie wird gem\u00e4\u00df dem Grunderwerbsteuergesetz erhoben. Die Grunderwerbsteuer variiert je nach Bundesland und liegt momentan zwischen 3,5 und 6,5 Prozent. In Bayern betr\u00e4gt der Grunderwerbsteuersatz derzeit 3,5 Prozent. Unter bestimmten Voraussetzungen l\u00e4sst sich die Steuer reduzieren. Hier erfahren Sie alles, was Sie im Kontext der Grundwerbesteuer beim Grunderwerb wissen sollten \u2026<\/strong><\/p>\n<h2>Bei welchen Immobilienvertr\u00e4gen ist eine Grunderwerbsteuer f\u00e4llig?<\/h2>\n<p>Die Besteuerung von Rechtsvorg\u00e4ngen regelt das\u00a0<strong>Grunderwerbsteuergesetz<\/strong>\u00a0(GrEStG). Alle Rechtsgesch\u00e4fte, die inl\u00e4ndische Grundst\u00fccke betreffen, werden durch dieses Gesetz reguliert. Das betrifft sowohl<strong>\u00a0bebaute<\/strong>\u00a0als auch\u00a0<strong>nicht bebaute Grundst\u00fccke<\/strong>, \u00fcber die ein\u00a0<strong>Kaufvertrag<\/strong>\u00a0geschlossen wird (s. \u00a7 433, \u00a7 311b BGB). Bemessen wird die Steuer nach dem Wert der Gegenleistung (\u00a7 8 Abs. 1 GrEStG).<\/p>\n<p>Als Gegenleistung sieht das Gesetz jede Leistung, die der Erwerber als Entgelt f\u00fcr den Erwerb von Grundst\u00fccken gew\u00e4hrt oder die der Ver\u00e4u\u00dferer von Grundst\u00fccken empf\u00e4ngt. Einfach ausgedr\u00fcckt, ist die Gegenleistung der\u00a0<strong>Immobilienkaufpreis<\/strong>.<\/p>\n<p>Im Folgenden sind einige Beispiele aufgef\u00fchrt, bei welchen Erwerbsvorg\u00e4ngen eine Grunderwerbsteuer anf\u00e4llt und der K\u00e4ufer mit einem Grunderwerbsteuerbescheid rechnen muss:<\/p>\n<ul>\n<li>Kaufvertrag \u00fcber ein Grundst\u00fcck<\/li>\n<li>Tauschvertrag \u00fcber Grundst\u00fccke<\/li>\n<li>Meistgebot bei einer Zwangsversteigerung<\/li>\n<\/ul>\n<p>Nicht alle Erwerbsvorg\u00e4nge unterliegen der Grunderwerbsteuer. Im Folgenden sind einige Beispiele aufgef\u00fchrt, bei denen keine Grunderwerbsteuer anf\u00e4llt:<\/p>\n<ul>\n<li>Der Wert des Erwerbsvorgangs liegt unter 2.500 EUR.<\/li>\n<li>Kauf durch Ehepartner des Verk\u00e4ufers. Kauf einer Immobilie durch den fr\u00fcheren Ehegatten bei der Verm\u00f6gensauseinandersetzung nach der Scheidung.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Auch bei der Bestellung eines\u00a0Erbbaurechts, muss\u00a0der Erbbauberechtigte die\u00a0Grunderwerbsteuer\u00a0zahlen, obwohl er\u00a0gar kein Eigentum erwirbt.<\/p>\n<h3>Beispielrechnung f\u00fcr die Berechnung der Grunderwerbsteuer<\/h3>\n<p>In Bayern liegt der Steuersatz bei 3,5 %. Wenn ein Kaufpreis in H\u00f6he von 600.000 EUR notariell beurkundet wird, wird gem\u00e4\u00df der Beispielrechnung der K\u00e4ufer einen Grunderwerbssteuerbescheid mit dem Betrag in H\u00f6he von 21.000 EUR erhalten. Der Betrag muss beglichen werden, damit die Grundst\u00fccks\u00fcbertragung auf den neuen Eigent\u00fcmer im Grundbuch erfolgen kann.<\/p>\n<h2>Wertvolles Wissen zur Grunderwerbsteuer<\/h2>\n<p>The\u00a0<strong>Bemessungsgrundlage f\u00fcr die H\u00f6he der Steuer ist der Kaufpreis<\/strong>\u00a0bzw. der aktuelle Immobilienwert. Es besteht jedoch die M\u00f6glichkeit, den Wert des\u00a0<strong>mitverkauften Zubeh\u00f6rs<\/strong>\u00a0oder der\u00a0<strong>beweglichen Gegenst\u00e4nde<\/strong>\u00a0vom Kaufpreis abzuziehen. Diese fallen nicht unter die Grunderwerbsteuer. Im Kaufvertrag m\u00fcssen das Zubeh\u00f6r genau aufgelistet und wertm\u00e4\u00dfig beziffert werden.<\/p>\n<p>Der K\u00e4ufer hat einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides Zeit, die Grunderwerbsteuer zu zahlen. Erst wenn die Steuer bezahlt ist, wird er als Eigent\u00fcmer ins Grundbuch eingetragen werden. Damit die Eintragung durch das Grundbuchamt vorgenommen werden kann, wird hierzu eine sog. Unbedenklichkeitsbescheinigung durch das zust\u00e4ndige Finanzamt ausgestellt. Erst dann kann die Grundst\u00fcck\u00fcbertragung bzw. der Eigent\u00fcmerwechsel im Grundbuch erfolgen.<\/p>\n<p>Je schneller die festgesetzte Steuer beglichen wird, desto z\u00fcgiger wird die\u00a0<strong>Certificate of non-liability<\/strong>\u00a0ausgestellt und der Notar kann die\u00a0<strong>Eintragung des neuen Eigent\u00fcmers im Grundbuch<\/strong>\u00a0schneller veranlassen.<\/p>\n<p>Gegen\u00fcber dem Finanzamt haften f\u00fcr die Grunderwerbsteuer sowohl der K\u00e4ufer als auch der Verk\u00e4ufer als Gesamtschuldner, auch wenn im Kaufvertrag vermerkt ist, dass der K\u00e4ufer die Grunderwerbsteuer tr\u00e4gt. Die Gesamthaftung betrifft au\u00dferdem die Notarkosten sowie die Grundbuchkosten.<\/p>\n<p>Der Notar kl\u00e4rt den Erwerber \u00fcber die anstehenden Nebenkosten inkl. der Grunderwerbsteuer im Rahmen der Beurkundung auf. Dies wird in dem notariellen Vertragswerk festgehalten. Wenn der K\u00e4ufer aus irgendwelchen Gr\u00fcnden von dem Kaufvertrag zur\u00fccktritt und den Kaufpreis nicht zahlt, wird die bereits gezahlte Grunderwerbsteuer vom Finanzamt zur\u00fcckerstattet.<\/p>\n<h2>Grunderwerbsteuer sparen \u2013 das m\u00fcssen Sie beachten<\/h2>\n<p>Der Immobilienkauf an sich ist teuer und mit Nebenkosten verbunden. Immobilienk\u00e4ufer sollten vor dem Erwerb pr\u00fcfen, ob Einsparungen bei der Grunderwerbsteuer m\u00f6glich sind. Je nachdem, ob Sie ein bestehendes Haus, eine Eigentumswohnung oder ein Neubau planen, m\u00f6chten wir Sie \u00fcber folgende Tipps informieren.<\/p>\n<h3>Grunderwerbsteuer sparen beim Kauf vom bestehenden Haus<\/h3>\n<p>Grunds\u00e4tzlich wird die Grunderwerbsteuer auf das\u00a0<strong>Lot<\/strong>\u00a0berechnet, auf dem sich das Bauwerk befindet. Die Steuer bezieht sich auf\u00a0<strong>alle Bestandteile des Hauses<\/strong>. Wenn der Ver\u00e4u\u00dferer in der Immobilie\u00a0<strong>bewegliche Gegenst\u00e4nde<\/strong>\u00a0hinterl\u00e4sst, wie , die Einbauk\u00fcche, diverse M\u00f6bel oder den Carport, ist es vorteilhaft diese Bestandteile im Kaufvertrag gesondert auszuweisen und mit einem eigenen Wert beziffern. Dann darf sich die Grunderwerbsteuer auf die aufgelistete bewegliche Gegenst\u00e4nde (auch Zubeh\u00f6r genannt i. S. d. \u00a7 97 Abs. 1 Satz 1 BGB) nicht beziehen und wird reduziert. Wichtig ist, dass alle Angaben der Wahrheit entsprechen und\u00a0<strong>der Wert dem Alter des Zubeh\u00f6rs<\/strong>\u00a0entspricht.<\/p>\n<p>Wir empfehlen jedem K\u00e4ufer die Bewertung der beweglichen Gegenst\u00e4nde mit dem Darlehensgeber bzw. der finanzierenden Bank zu besprechen, um eventuelle Komplikationen bei der Finanzierung zu vermeiden. Denn jede\u00a0<strong>steuerliche Reduzierung wirkt sich strikt gesehen auf den aktuellen Immobilienwert<\/strong>\u00a0aus.<\/p>\n<p>Wenn die definierte Beleihungsgrenze der Immobilie unterschritten wird, dann ist die Immobilie auf dem Papier weniger Wert. Die Immobilie dient aber der Bank als Sicherheit f\u00fcr einen eventuellen Kreditausfall. Sinkt die Sicherheit, steigt das Finanzierungsrisiko.<\/p>\n<p>Das kann sich negativ auf die Konditionen bzw. die Zinsh\u00f6he auswirken und die Finanzierungskonditionen k\u00f6nnen f\u00fcr den K\u00e4ufer insgesamt nachteiliger werden. Denn die Bank muss die\u00a0<strong>gesunkene Sicherheit durch h\u00f6here Zinsen ausgleichen<\/strong>. Daher ein wichtiger Hinweis f\u00fcr jeden Erwerber, der seine Immobilie finanziert: Informieren Sie die Bank \u00fcber Ihr Vorgehen und bringen Sie in Erfahrung, wo genau die\u00a0<strong>Beleihungsgrenze<\/strong>\u00a0liegt.\u00a0<strong>Vor dem Hauskauf lassen Sie die finanzierende Bank, den Kaufvertrag pr\u00fcfen<\/strong>, um sp\u00e4tere Unannehmlichkeiten zu vermeiden.<\/p>\n<h3>Grunderwerbsteuer bei Erwerb einer Eigentumswohnung sparen<\/h3>\n<p>Beim Erwerb einer Eigentumswohnung sollten Sie die Instandhaltungsr\u00fccklage anteilig in dem Kaufvertrag festhalten, denn die\u00a0<strong>Instandhaltungsr\u00fccklage ist von der Grunderwerbsteuer befreit<\/strong>. Wird der f\u00fcr die Wohnung hinterlegte Betrag im Vertrag explizit ausgewiesen und genau beziffert, wirkt sich dies auf Steuerfestsetzung bei der Grunderwerbsteuer mindern aus und der Wohnungsk\u00e4ufer kann ein wenig sparen. Die aktuelle H\u00f6he von der R\u00fccklage erfahren Sie von dem zust\u00e4ndigen Hausverwalter.<\/p>\n<p>Wenn bewegliche Gegenst\u00e4nde in der Wohnung vorhanden sind, wie zum Beispiel eine Einbauk\u00fcche oder sonstige M\u00f6bel, k\u00f6nnen Sie diese ebenfalls im Kaufvertrag aufnehmen. Wichtig ist, den Wert anzugeben, damit die Grunderwerbsteuer reduziert werden kann.<\/p>\n<p>Wir als Immobilienmakler achten darauf, dass die Instandhaltungsr\u00fccklage sowie mitverkaufte Gegenst\u00e4nde im notariellen Grundst\u00fcckskaufvertrag ausgewiesen werden und deren Wert entsprechend beziffert wird. Wir sind im st\u00e4ndigen Austausch mit Verk\u00e4ufer und dem von Ihnen ausgew\u00e4hlten Notar, sodass alle Beteiligten zufrieden sind.<\/p>\n<h3>Bei Neubau Grunderwerbsteuer sparen<\/h3>\n<p>Wenn Sie planen ein Haus zu bauen, k\u00f6nnen Sie unter bestimmten Umst\u00e4nden sehr viel Grunderwerbsteuer sparen. Dies ist m\u00f6glich,\u00a0<strong>wenn das Grundst\u00fcck zuerst erworben wird und sp\u00e4ter ein Neubau geplant wird<\/strong>. Da ein sehr hohes Einsparpotenzial bei der Grunderwerbssteuer besteht, pr\u00fcft das Finanzamt\u00a0diese Vorgehensweise\u00a0sehr genau. Der Fiskus wird es nur akzeptieren, wenn\u00a0<strong>der K\u00e4ufer das Grundst\u00fcck und die sp\u00e4tere Immobilie von unterschiedlichen Vertragspartnern kauft<\/strong>. Es darf keine Gesch\u00e4ftsbeziehung zwischen dem Verk\u00e4ufer des Grundst\u00fccks und dem Verk\u00e4ufer des Neubaus bestehen.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem ist es sehr vorteilhaft, wenn zwischen dem Erwerb des Baugrundst\u00fccks und der Beauftragung der Baufirma ein\u00a0<strong>Zeitraum von mindestens 6 Monaten<\/strong>\u00a0liegt. Das Finanzamt wird bei kleinstem Indiz schlussfolgern, dass der Kauf des Grundst\u00fccks und der Bau der Immobilie zusammenh\u00e4ngen. Das bedeutet, dass es sich um ein sogenanntes verbundenes Gesch\u00e4ft handelt.<\/p>\n<p>Problematisch wird es, wenn der Verk\u00e4ufer des Grundst\u00fccks gleichzeitig Bautr\u00e4ger ist und die Immobilie sollte auf dem erworbenen Grundst\u00fcck sp\u00e4ter gebaut werden. Schwierig wird es auch, wenn der Verk\u00e4ufer gleichzeitig Bautr\u00e4ger ist und das Grundst\u00fcck \u00fcber eine andere Firma verkaufen l\u00e4sst, um dem K\u00e4ufer einen steuerlichen Sparvorteil zu erm\u00f6glichen.<\/p>\n<p>Wenn der Verk\u00e4ufer des Grundst\u00fccks darauf besteht, dass der K\u00e4ufer das Grundst\u00fcck von einem bestimmten Architekten oder Bautr\u00e4ger bebauen lassen muss, dann ist eine Einsparung der Grunderwerbsteuer ebenfalls nicht m\u00f6glich.<\/p>\n<p>Es ist wichtig, dass der Grundst\u00fcckkauf\u00a0in Bezug auf die sp\u00e4tere Bebauung\u00a0keinen anderen Bedingungen durch den Verk\u00e4ufer bestimmt wird. Der K\u00e4ufer muss v\u00f6llig frei sein in seiner Entscheidung, wann, wie und von wem er das Grundst\u00fcck bebauen lassen will. Grunds\u00e4tzlich muss es dem K\u00e4ufer auch m\u00f6glich sein, auf die Bebauung des Grundst\u00fccks g\u00e4nzlich zu verzichten.<\/p>\n<p>Die Finanzbeh\u00f6rden pr\u00fcfen die Kaufvertr\u00e4ge genau und verlangen von K\u00e4ufern genau Ausk\u00fcnfte, um zu pr\u00fcfen, ob die beabsichtigte Einsparung der Grunderwerbsteuer berechtigt ist. Die Nachfrage erfolgt in Form eines Fragebogens, mit dem das Finanzamt herauszufinden versucht, ob ein Zusammenhang zwischen dem Erwerb dem Grundst\u00fcck und dem nachfolgenden Hausbau besteht.<\/p>\n<h2>Grunderwerbsteuerh\u00f6he in der Vergangenheit<\/h2>\n<p>Der Spruch \u2013 fr\u00fcher war alles besser \u2013 trifft in vielen F\u00e4llen nicht zu, aber bei der Grunderwerbsteuer hat er tats\u00e4chlich seine Berechtigung.\u00a0Hier ein interessanter Blick in die Vergangenheit, die Grunderwerbsteuerfestsetzung. Bis zum Ende 1982 waren\u00a0<strong>80 Prozent aller Grundst\u00fccks-Transaktionen von der Grunderwerbsteuer befreit, insbesondere selbst genutztes Wohneigentum<\/strong>.<\/p>\n<p>Dies war f\u00fcr die K\u00e4ufer sehr vorteilhaft. Dadurch wurde der Erwerb der eigenen Immobilie erleichtert und indirekt gef\u00f6rdert.\u00a0Dann erfolgten mehrere Grunderwerbsteuererh\u00f6hungen.<\/p>\n<p>Von 1. Januar 1983 bis 1996 betrug die\u00a0<strong>Grunderwerbsteuer bundesweit 2\u00a0%<\/strong>\u00a0und die M\u00f6glichkeiten der Steuerbefreiung wurden stark eingeschr\u00e4nkt. Von\u00a01997 bis zum\u00a031.\u00a0August\u00a02006 waren es bundesweit\u00a0<strong>3,5 Prozent der Bemessungsgrundlage<\/strong>. Seitdem haben einige Bundesl\u00e4nder den Steuersatz kr\u00e4ftig erh\u00f6ht und der Erwerb einer Immobilie erschwert.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend die Grundartsteuereinnahmen im Jahr 2006 bei 6,1 Mrd. Euro lagen, waren es im Jahr 2020 insgesamt 16.1 Mrd. Euro. Dies liegt sicher an den gestiegenen Immobilienkaufpreisen, aber auch an den starken Grunderwerbsteuererh\u00f6hungen durch manche Bundesl\u00e4nder. Hier finden Sie den\u00a0<a title=\"Steuereinnahmen des Bundes\" href=\"https:\/\/www.bundesfinanzministerium.de\/Monatsberichte\/2021\/01\/Inhalte\/Kapitel-3-Analysen\/3-4-steuereinnahmen-2020.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Bericht zu den Steuereinnahmen des Bundes und der L\u00e4nder im Haus\u00adhalts\u00adjahr 2020.<\/a><\/p>\n<h2>Steuerverg\u00fcnstigungen, die Konzernklausel und Grunderwerbsteuer<\/h2>\n<p>F\u00fcr Unternehmen wollte der Gesetzgeber die Bedingungen f\u00fcr Umstrukturierungen krisenfest, pf\u00e4ndungssicher und mittelstandsfreundlich ausgestalten. So sollen Unternehmen flexibel auf Ver\u00e4nderungen der Marktverh\u00e4ltnisse reagieren k\u00f6nnen. Hierzu wurde die sog. Konzernklausel (s. \u00a7 6a GrEStG geschaffen), die eine Befreiung von der Grunderwerbsteuer unter bestimmten Voraussetzungen erm\u00f6glichen soll.<\/p>\n<p>Nicht alle Erwerbsvorg\u00e4nge sind betroffen. Die Befreiungsvorschrift im Rahmen der Konzernklausel ist an einigen Stellen auslegungsbed\u00fcrftig und strittig. Wenn ein Unternehmen von der Klausel profitieren m\u00f6chte, ist eine Begleitung durch einen Steuerberater empfehlenswert.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem gew\u00e4hrt der Gesetzgeber eine Steuerbefreiung, wen ein Grundst\u00fcck von einer Gesamthand in dem Alleineigentum einer an der Gesamthand beteiligten Person \u00fcber. Dies betrifft vor allem Gesamthandgemeinschaften.<\/p>\n<h2>FAQ \u2013 Grunderwerbsteuer und die h\u00e4ufigsten Fragen<\/h2>\n<h3>L\u00e4sst sich die Grunderwerbsteuer reduzieren, wenn die gekaufte Immobilie mit einer Solar- oder Photovoltaikanlage ausgestattet ist?<\/h3>\n<p>Ob der auf die\u00a0<strong>Solar- oder Photovoltaikanlage entfallende Kaufpreisanteil<\/strong>\u00a0zur Bemessungsgrundlage f\u00fcr die Grunderwerbsteuer geh\u00f6rt, h\u00e4ngt von mehreren Faktoren ab. Bei der Berechnung der Grunderwerbsteuer ist entscheidend, ob ein Gegenstand zu den Geb\u00e4udebestandteilen z\u00e4hlt oder nicht.\u00a0<strong>Wenn es kein Geb\u00e4udestandteil ist, so ist er nicht grunderwerbsteuerpflichtig<\/strong>.<\/p>\n<p>In diesem Fall sollte der Wert des Gegenstandes im Immobilienkaufvertrag gesondert auff\u00fchrt werden und damit der Wert bei der Ermittlung der Grunderwerbsteuer vom Immobilienkaufpreis abgezogen werden kann. Dann kann die Grunderwerbsteuer niedriger ausfallen.<\/p>\n<p><strong>Solaranlagen<\/strong>\u00a0werden meistens zur Warmwasseraufbereitung verwendet, zum Beispiel f\u00fcr Wasser in sanit\u00e4ren Bereichen oder zur Raumheizung. Da\u00a0<strong>Heizungsanlagen ein fester Geb\u00e4udebestandteil<\/strong>\u00a0sind, geh\u00f6rt der entsprechende Kaufpreisanteil zur grunderwerbsteuerlichen Bemessungsgrundlage. Die\u00a0<strong>Real estate transfer tax<\/strong>\u00a0wird somit<strong>\u00a0f\u00e4llig<\/strong>.<\/p>\n<p><strong>Photovoltaikanlagen<\/strong>, die zur Eigenversorgung mit Strom dienen, sind\u00a0<strong>feste Geb\u00e4udebestandteile<\/strong>. Daraus folgt, dass der entsprechende Kaufpreisanteil zur grunderwerbsteuerrechtlichen Bemessungsgrundlage geh\u00f6rt und die\u00a0<strong>Grunderwerbsteuer nicht reduziert werden kann<\/strong>.<\/p>\n<p>Photovoltaikanlagen im Gewerbebetrieb werden als Betriebsvorrichtungen klassifiziert. Der erzeugte Strom wird meistens an einen Energieversorger geliefert, damit sich die hohen Anschaffungskosten amortisieren. Dadurch geh\u00f6rt die Anlage nicht zum Grundst\u00fcck und auf ihren Kaufpreisanteil muss keine Grunderwerbsteuer gezahlt werden (s. \u00a7 2 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG).<\/p>\n<p>At\u00a0<strong>Dachziegel-Photovoltaikanlagen<\/strong>\u00a0ist f\u00fcr ihren Kaufpreisanteil die Grunderwerbsteuer zu entrichten. Zwar k\u00f6nnen sie im Rahmen eines Gewerbes genutzt werden, aber sie ersetzen gleichzeitig die andernfalls\u00a0<strong>erforderliche Dacheindeckung<\/strong>, zum Beispiel mit Ziegeln oder Schiefer. In diesem Fall wird die Anlage in das Grundverm\u00f6gen einbezogen und\u00a0<strong>die Grundwerbewerbesteuer kann nicht gespart werden<\/strong>\u00a0(s. \u00a7 68 Abs. 2 Satz 2 BewG).<\/p>\n<p><strong>Wichtig f\u00fcr den Kaufvertrag:<\/strong>\u00a0Wenn eine Photovoltaikanlage gewerblich genutzt wird, sollte der Kaufpreisanteil f\u00fcr diese Anlage unbedingt vom \u00fcbrigen Grundst\u00fcckskaufpreis getrennt ausgewiesen werden. Nur so wei\u00df das Finanzamt, in welcher H\u00f6he Grunderwerbsteuer festzusetzen ist und der Grundst\u00fcckserwerber kann bei den Kaufnebenkosten ein wenig sparen.<\/p>\n<h3>Kann die Grunderwerbsteuer \u00fcber einen Baukredit finanziert werden?<\/h3>\n<p><strong>In der Regel sind die Banken nicht bereit die Kaufnebenkosten mit der Baufinanzierung abzudecken<\/strong>, denn der Bank ist das Risiko meistens zu hoch. Grundst\u00fccksk\u00e4ufer k\u00f6nnen derzeit Finanzierungen f\u00fcr eine Immobilie zu sehr g\u00fcnstigen Zinsen bekommen, weil sich das Finanzierungsrisiko f\u00fcr den Darlehensgeber in den Grenzen h\u00e4lt. Durch die Eintragung ins Grundbuch im Rahmen der Grundschuldbestellung ist das Finanzierungsinstitut als Gl\u00e4ubiger gut abgesichert.<\/p>\n<p>Das Kreditinstitut kann bei Zahlungsunf\u00e4higkeit des K\u00e4ufers ein Zwangsversteigerungsverfahren einleiten und die Immobilie ver\u00e4u\u00dfern. Dadurch wird der Kreditausfall ausgeglichen und die Baufinanzierung kann zu vorteilhaften Konditionen angeboten.<\/p>\n<p>At\u00a0<strong>hervorragenden Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnissen<\/strong>\u00a0und einem\u00a0<strong>\u00fcberdurchschnittlich hohen sowie sicheren Einkommen<\/strong>\u00a0des Darlehensnehmers sind die Banken willig, sich an eine sogenannte 110-Prozent-Finanzierung f\u00fcr die Immobilie und die anfallenden Nebenkosten einzulassen. Es kann jedoch sein, dass die Bank versucht, die Risiken durch entsprechende\u00a0<strong>Zinskosten<\/strong>\u00a0auszugleichen. Der K\u00e4ufer m\u00fcsste dann einen\u00a0<strong>h\u00f6her verzinsten regul\u00e4ren Ratenkredit<\/strong>\u00a0akzeptieren. Zusammen mit der Eintragung der Grundschuld hat die Bank eine zus\u00e4tzliche Sicherheit.<\/p>\n<h3>Handelt es sich bei Grundsteuer und Grunderwerbsteuer um die gleiche Steuerart?<\/h3>\n<p>Die kurze Antwort lautet: nein. Die\u00a0<strong>Real estate transfer tax<\/strong>, die zur Verkehrssteuer geh\u00f6rt, wird einmalig beim Kauf eines Grundst\u00fccks bzw. Eigenheims oder einer Kapitalanlage f\u00e4llig. Sie wird vom Finanzamt in Rechnung gestellt. Bei der Grundsteuer handelt es sich um eine regelm\u00e4\u00dfige Zahlungsverpflichtung. Wer ein Grundst\u00fcck besitzt, muss die Grundsteuer entrichten.<\/p>\n<p>Die Festsetzung der Steuer f\u00fcr das jeweilige Kalenderjahr (Grundsteuerjahresbetrag) erfolgt durch einen schriftlichen Bescheid an den Steuerschuldner. Alternativ durch \u00f6ffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt von Berlin, wenn er den gleichen Betrag wie im Vorjahr zu entrichten hat und sich die Zahlungsweise nicht ge\u00e4ndert hat.<\/p>\n<p>Der f\u00e4llige Jahresbetrag wird ermittelt durch Multiplikation des Grundsteuermessbetrags mit dem Hebesatz. Die\u00a0<strong>Grundsteuer ist umlagef\u00e4hig<\/strong>. Das bedeutet, dass Eigent\u00fcmer, die Ihre Immobilie vermieten, die Grundsteuer im Rahmen der Nebenkostenabrechnung von dem Mieter erstattet bekommen.<\/p>\n<h3>Muss ich bei Schenkung von einer Immobilie die Grunderwerbsteuer zahlen?<\/h3>\n<p>Grunds\u00e4tzlich ist bei Immobilienkauf immer eine Grunderwerbsteuer f\u00e4llig.\u00a0<strong>Ausnahmen<\/strong>\u00a0erm\u00f6glicht das Grunderwerbsteuergesetz\u00a0<strong>bei Schenkung von Immobilien.<\/strong>\u00a0Das betrifft Immobilienerwerb durch Eheleute, eingetragene Lebenspartner, Kinder, Stiefkinder, weitere Abk\u00f6mmlinge, die mit dem Ver\u00e4u\u00dferer der Immobilie in gerader Linie verwandt sind, z. B. Enkel oder Urenkel.<\/p>\n<p>Weiterhin ist der Erwerber von Grunderwerbsteuer befreit,\u00a0<strong>wenn die erworbene Immobilie zum Nachlass geh\u00f6r<\/strong>t und\u00a0<strong>durch einen Miterben gekauft wird<\/strong>, damit eine Teilung des Nachlasses erfolgen kann.<\/p>","protected":false},"featured_media":2539,"template":"","meta":{"_acf_changed":false},"class_list":["post-2522","immobilienlexikon","type-immobilienlexikon","status-publish","has-post-thumbnail","hentry"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/immobilienlexikon\/2522","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/immobilienlexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/immobilienlexikon"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/2539"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2522"}],"curies":[{"name":"WP","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}