{"id":2544,"date":"2026-01-28T18:13:20","date_gmt":"2026-01-28T17:13:20","guid":{"rendered":"http:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/?post_type=immobilienlexikon&#038;p=2544"},"modified":"2026-03-31T18:20:10","modified_gmt":"2026-03-31T16:20:10","slug":"lastenfreiheit","status":"publish","type":"immobilienlexikon","link":"https:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/en\/immobilienlexikon\/lastenfreiheit\/","title":{"rendered":"Child freedom"},"content":{"rendered":"<p><strong>Lastenfreiheit spielt bei Verkauf oder Kauf einer Immobilie eine entscheidende Rolle.<span style=\"color: #555555;\">\u00a0Immobilien sind ein hochwertiger Besitz, der selbstverst\u00e4ndlich im Falle eines finanziellen Engpasses vom Besitzer beliehen werden kann. Die Immobilie bleibt im Besitz des Eigent\u00fcmers, doch die darauf genommene Hypothek oder eine Grundschuld wird selbstverst\u00e4ndlich<\/span>\u00a0im\u00a0<a href=\"https:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/en\/immobilienlexikon\/grundbuch\/\">Land Register<\/a>\u00a0eingetragen<span style=\"color: #555555;\">\u00a0und eine Lastenfreiheit ist somit nicht mehr gegeben. Sollte der Besitzer zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt nun doch die Absicht haben, seine Immobilie zu verkaufen, m\u00fcssen die Schulden zuvor beglichen werden.<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong>Denn ein Immobilienk\u00e4ufer erwarten in der Regel die Lastenfreiheit einer Immobilie, die er erwerben m\u00f6chte. Dabei ist es vollkommen egal, ob diese bebaut oder unbebaut ist. Wer eine belastete Immobilie besitzt, kann diese dennoch verkaufen. Das trifft vorwiegend dann zu, wenn ein ernsthaftes Kaufinteresse an einer bestimmten Immobilie vorliegt. Der K\u00e4ufer kann dann eine\u00a0Lastenfreistellung beantragen\u00a0oder er kann die Belastungen vertraglich \u00fcbernehmen. Der Immobilienmakler hilft in jedem Fall auch bei schwierigen Transaktionen weiter und sorgt f\u00fcr eine befriedigende L\u00f6sung f\u00fcr alle Parteien.<\/strong><\/p>\n<h2>Lastenfrei oder nicht: alles wird im Kaufvertrag notariell beglaubigt<\/h2>\n<p>Die Lastenfreiheit einer Immobilie kann aus verschiedenen Gr\u00fcnden nicht gegeben und es k\u00f6nnen verschiedene\u00a0<a href=\"https:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/en\/immobilienlexikon\/dienstbarkeiten\/\">Easements<\/a>\u00a0eingetragen sein. Am h\u00e4ufigsten hat ein Besitzer seine Immobilie zum Erhalt eines Darlehens bei einer Bank mit einer Grundschuld belastet. Diese Grundschuld bleibt im Grundbuch so lange bestehen, bis der Eigent\u00fcmer das Darlehen zur\u00fcckgezahlt hat. Dann erh\u00e4lt der Immobilienbesitzer vom Darlehensgeber eine sogenannte\u00a0<strong>L\u00f6schbewilligung<\/strong>.<\/p>\n<p>Die Lastenfreiheit des Grundbuches wird auf diese Weise wieder hergestellt. Ein Notar muss in jedem Fall sicherstellen, dass die\u00a0<strong>Immobilie beim Verkauf lastenfrei<\/strong>\u00a0ist oder auch, dass der K\u00e4ufer die Immobilie mit einer vereinbarten Belastung erwirbt beziehungsweise gewisse Beschr\u00e4nkungen oder Aus\u00fcbungsverbote \u00fcbernimmt.<\/p>\n<h2>Die Lastenfreiheit kann auf ganz verschiedene Weise eingeschr\u00e4nkt sein<\/h2>\n<p>Eine andere Art von Beschr\u00e4nkung beim Immobilienverkauf w\u00e4re, dass im Grundbuch ein Wohnrecht f\u00fcr dritte Personen eingetragen ist. Dieser Eintrag sichert den eingetragenen Personen das\u00a0<strong>Wohnrecht<\/strong>\u00a0auch bei einem Eigent\u00fcmerwechsel. Diese\u00a0<strong>Wohn- oder auch Nie\u00dfrecht<\/strong>\u00a0erhalten oftmals Eltern von ihren Kindern, wenn Ihnen das Elternhaus schon notariell \u00fcbertragen wurde und sie nun die neuen Besitzer sind.<\/p>\n<p>Das schlie\u00dft jedoch keinesfalls aus, dass die Kinder die elterliche Immobilie ver\u00e4u\u00dfern wollen. Umgekehrt tragen nicht selten Eltern f\u00fcr ihre Kinder ein Wohnrecht ein, um ein Haus oder eine Wohnung sp\u00e4ter steuerbeg\u00fcnstigt \u00fcbertragen zu k\u00f6nnen. Die Lastenfreiheit kann au\u00dferdem durch ein\u00a0<strong>Wegerecht<\/strong>\u00a0eingeschr\u00e4nkt sein, das beispielsweise einem Nachbarn zugesichert wurde, um auf sein eigenes Grundst\u00fcck zu gelangen. Der K\u00e4ufer muss dieses Wegerecht in den meisten F\u00e4llen \u00fcbernehmen. Das muss jedoch nicht unbedingt nachteilig sein.<\/p>\n<h2>Interessierte K\u00e4ufer k\u00f6nnen immer eine Lastenfreistellung beantragen<\/h2>\n<p>Der Verkauf einer Immobilie kann auch ohne vorhandene Lastenfreiheit vonstattengehen. Das geschieht prim\u00e4r dann, wenn ein K\u00e4ufer stark an einer bestimmten Immobilie interessiert ist. Der Kaufinteressent kann und wird dann eine Lastenfreistellung beantragen, um die gew\u00fcnschte Immobilie ohne die bestehenden Lasten erwerben zu k\u00f6nnen. Eine Lastenfreistellung bezieht sich ausschlie\u00dflich auf Belastungen durch Grundpfandrechte wie Grundschulden oder Hypotheken.<\/p>\n<p>F\u00fcr einen potenziellen K\u00e4ufer gelten diese Grundpfandrechte des Immobilienverk\u00e4ufers als\u00a0<strong>Fremdbelastungen<\/strong>, die er nicht \u00fcbernehmen muss. Durch eine Lastenfreistellung erfolgt eine L\u00f6schung dieser Fremdbelastungen. Ist die Lastenfreistellung erfolgt, kann der Verk\u00e4ufer seine Immobilie lastenfrei an den Interessenten verkaufen.<\/p>\n<h2>Ein Antrag auf Lastenfreistellung im Interesse von Verk\u00e4ufer und K\u00e4ufer<\/h2>\n<p>Einen Antrag auf Lastenfreistellung stellt fast immer der potenzielle K\u00e4ufer, da es vorrangig in seinem Interesse liegt, eine Immobilie mit verb\u00fcrgter Lastenfreiheit zu erwerben. Der Antrag wird im Regelfall beim Notar im Rahmen der Beglaubigung des Kaufvertrages gestellt. Eine Lastenfreistellung ist jedoch auch noch nach dem Immobilienverkauf m\u00f6glich. Dieser Weg ist jedoch wesentlich komplizierter und m\u00fchsamer.<\/p>\n<p>Der Immobilienk\u00e4ufer muss in diesem Fall detailliert nachweisen, dass die Fremdbelastungen vom Vorbesitzer stammen. Hat der K\u00e4ufer wie \u00fcblich vor dem Kauf eine Lastenfreistellung beantragt, liegt es zun\u00e4chst beim Verk\u00e4ufer, die Lastenfreiheit wieder herzustellen. Im Normalfall ist der Verk\u00e4ufer dazu jedoch nicht in der Lage, denn sonst h\u00e4tte er seine Immobilie schlie\u00dflich nicht belastet. Weitere Schritte leitet nun der Notar in die Wege.<\/p>\n<h2>Der Notar ist nun f\u00fcr die Lastenfreistellung der Immobilie zust\u00e4ndig<\/h2>\n<p>Der Notar ist nun f\u00fcr die Lastenfreistellung der Immobilie zust\u00e4ndig und \u00fcbernimmt daf\u00fcr die Funktion eines Treuh\u00e4nders. Der Notar bekommt zun\u00e4chst vom Immobilienk\u00e4ufer den vereinbarten Kaufpreis f\u00fcr die Immobilie ausgeh\u00e4ndigt. Als N\u00e4chstes gleicht der Notar die Belastung der Immobilie beim entsprechenden Kreditgeber aus. Im Gegenzug bekommt der Verk\u00e4ufer von der Bank die L\u00f6schbewilligung f\u00fcr das Grundbuch, die er jedoch selbst einholen und an den Notar weiterleiten muss. Den Rest des Kaufpreises erh\u00e4lt dann ebenfalls der Immobilienverk\u00e4ufer. Die Lastenfreistellung wird durch den Notar im Kaufvertrag festgehalten. Die Lastenfreiheit der Immobilie ist damit wieder hergestellt.<\/p>\n<h2>Was eine Lastenfreistellung kosten kann und wer daf\u00fcr zahlen muss<\/h2>\n<p>Die Kosten f\u00fcr eine Lastenfreistellung zahlt der Immobilienverk\u00e4ufer, wenn keine andere Vereinbarung zwischen K\u00e4ufer und Verk\u00e4ufer getroffen wurde. Die Kosten f\u00fcr eine Lastenfreistellung setzen sich aus den Notarkosten, den tariflichen Kosten f\u00fcr eine L\u00f6schung der Grundschuld im Grundbuch der Immobilie sowie dem Teil des Kaufpreises zusammen, der f\u00fcr den Schuldenausgleich bei der Bank zur Tilgung des Kredits ben\u00f6tigt wird. Die Kosten f\u00fcr das Honorar des Notars und die L\u00f6schung der Grundschuld im Grundbuch der betreffenden Immobilie orientieren sich immer an der H\u00f6he der Grundschuld.<\/p>\n<p>Dabei sind die Notarkosten tariflich im Gerichts- und Notarkostengesetz festgelegt, das bundesweit gilt. Es handelt sich je nach H\u00f6he der Grundschuld um einen Betrag von mehreren hundert Euro. Etwa die H\u00e4lfte des Gesamtbetrages erh\u00e4lt das Grundbuchamt f\u00fcr die durchgef\u00fchrte L\u00f6schung des Lasteneintrags und die Wiederherstellung der Lastenfreiheit. Die Lastenfreistellung ist in jedem Fall ein gangbarer Weg f\u00fcr all jene, die eine belastete Immobilie verkaufen m\u00f6chten und auch ein faires Prozedere f\u00fcr einen potenziellen K\u00e4ufer, der nicht bereit ist, die Altlasten des Vorbesitzers zu \u00fcbernehmen.<\/p>\n<h2>Der Immobilienmakler unterst\u00fctzt f\u00fcr einen fairen Verkauf und Kauf<\/h2>\n<p>Wer eine Immobilie verkaufen oder kaufen m\u00f6chte, sollte sich auf einen kompetenten Immobilienmakler verlassen k\u00f6nnen. Man muss selbst kein Experte auf dem Gebiet des Immobilienhandels sein, egal ob es um einen Kauf oder Verkauf geht. Ein Notar muss bei einem Immobilienverkauf in jedem Fall hinzugezogen werden, damit der Besitzerwechsel mit einem notariellen Kaufvertrag rechtlich einwandfrei erfolgt. Dabei ist es vollkommen unerheblich, ob die betreffende Immobilie \u00fcber Lastenfreiheit verf\u00fcgt oder nicht. Die Klausel, welche besagt, dass eine Liegenschaft lastenfrei \u00fcbergeben wird, ist bei den meisten Immobilientransaktionen \u00fcblich, aber sie ist nicht zwingend.<\/p>\n<p>Jeder K\u00e4ufer muss sich aber in jedem Fall \u00fcber eventuell bestehende Grundst\u00fcckslasten informieren. Ein\u00a0<a href=\"https:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/en\/\"><strong>kompetenter Immobilienmakler<\/strong><\/a>\u00a0wird das ohnehin f\u00fcr seine Kunden \u00fcbernehmen und die\u00a0<strong>beste L\u00f6sung f\u00fcr K\u00e4ufer und Verk\u00e4ufer<\/strong>\u00a0finden. Bei Hypotheken oder Grundschulden sollte in jedem Fall eine Lastenfreiheit herbeigef\u00fchrt werden. Sollten Rechte Dritter, Aus\u00fcbungsverbote oder andere Beschr\u00e4nkungen vorliegen, kann ebenfalls versucht werden, diese unwirksam zu machen. In manchen F\u00e4llen ist es jedoch unvermeidlich, dass diese Verpflichtungen von einem neuen Eigent\u00fcmer mit \u00fcbernommen werden m\u00fcssen.<\/p>","protected":false},"featured_media":2564,"template":"","meta":{"_acf_changed":false},"class_list":["post-2544","immobilienlexikon","type-immobilienlexikon","status-publish","has-post-thumbnail","hentry"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/immobilienlexikon\/2544","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/immobilienlexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/immobilienlexikon"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/2564"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2544"}],"curies":[{"name":"WP","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}