{"id":2551,"date":"2026-01-28T18:19:50","date_gmt":"2026-01-28T17:19:50","guid":{"rendered":"http:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/?post_type=immobilienlexikon&#038;p=2551"},"modified":"2026-03-04T16:43:05","modified_gmt":"2026-03-04T15:43:05","slug":"teilungserklaerung","status":"publish","type":"immobilienlexikon","link":"https:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/en\/immobilienlexikon\/teilungserklaerung\/","title":{"rendered":"Deed of partition"},"content":{"rendered":"<p><strong>Wenn einzelne Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus verkauft werden sollen, muss eine Teilungserkl\u00e4rung vorliegen. In der Teilungserkl\u00e4rung werden die Pflichten und Rechten der Eigent\u00fcmer geregelt und es werden einzelne Wohnungsgrundb\u00fccher angelegt. Mit der Beglaubigung und Beurkundung wird Wohneigentum begr\u00fcndet. Zusammen mit dem Aufteilungsplan ist die Teilungserkl\u00e4rung eine wichtige Grundlage f\u00fcr jede Wohnungseigent\u00fcmergemeinschaft. Ohne eine Teilungserkl\u00e4rung ist der Verkauf einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus nicht m\u00f6glich.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Wir haben f\u00fcr Sie alle wichtigen Informationen zur Teilungserkl\u00e4rung zusammengestellt, damit Sie beim Wohnungsverkauf und -kauf besser entscheiden k\u00f6nnen. Nat\u00fcrlich ist jede Immobilie und jede Teilungserkl\u00e4rung individuell zu bewerten.<\/strong><\/p>\n<h2>Eigenschaften der Teilungserkl\u00e4rung und ihre Bedeutung f\u00fcr die Eigent\u00fcmergemeinschaft<\/h2>\n<p>In der Teilungserkl\u00e4rung \u2013 auch\u00a0<strong>Teilungsvertrag<\/strong>\u00a0genannt \u2013 erkl\u00e4rt der Eigent\u00fcmer des Grundst\u00fccks gegen\u00fcber dem Grundbuchamt, dass das Alleineigentum am Grundst\u00fcck in\u00a0<strong>Miteigentumsanteile<\/strong>\u00a0geteilt werden sollte. Die jeweiligen Anteile k\u00f6nnen unterschiedliche Gr\u00f6\u00dfe aufweisen.\u00a0<strong>Mit jedem Miteigentumsanteil (abgek\u00fcrzt MEA) ist das\u00a0Sondereigentum\u00a0an bestimmten R\u00e4umen bzw. einer Eigentumswohnung verbunden<\/strong>.<\/p>\n<p>Normalerweise werden auch Sondernutzungsrechte in der Teilungserkl\u00e4rung begr\u00fcndet. Weiterhin muss aus der Teilungserkl\u00e4rung die\u00a0<strong>Abgrenzung zwischen\u00a0Gemeinschaftseigentum\u00a0und Sondereigentum<\/strong>\u00a0klar hervorgehen. Aus der Teilungserkl\u00e4rung ist ersichtlich, aus wie viel Wohneinheiten die Gemeinschaft besteht, ob Teileigentum vorhanden ist und wie die Kostenverteilung erfolgt.<\/p>\n<p>Die Aufteilung der Eigentumsanteile (MEA) muss genau beschrieben und festgelegt und die Eigentumsverh\u00e4ltnisse genau bestimmt werden, um sp\u00e4ter eventuelle Streitf\u00e4lle zu vermeiden.\u00a0<strong>Die Aufteilung in Sondereigentum und Teileigentums erm\u00f6glicht den Wohnungsverkauf<\/strong>. Auch bei Reihenh\u00e4usern, bei denen die Realteilung des Grundst\u00fccks nicht vorgenommen wurde, ist ebenfalls haben eine Teilungserkl\u00e4rung vorhanden. Eigent\u00fcmer von Reihenh\u00e4usern verzichten oft auf die Hausverwaltung und verwalten das gemeinschaftliche Eigentum zusammen. Dadurch k\u00f6nnen Kosten eingespart werden.<\/p>\n<p>Die Teilungserkl\u00e4rung muss immer\u00a0<strong>notariell beglaubigt und beurkundet<\/strong>\u00a0werden. Vieles, was in der Teilungserkl\u00e4rung steht, ist ebenfalls im Wohnungseigent\u00fcmergesetz geregelt und kann durch eine Teilungserkl\u00e4rung nicht ver\u00e4ndert werden.<\/p>\n<p>Jede Teilungserkl\u00e4rung sowie eventuelle Nachtr\u00e4ge haben eine eigene Urkundennummer. So ist eine eindeutige Zuordnung der Urkunden m\u00f6glich. Ob Nachtr\u00e4ge zur Teilungserkl\u00e4rung gemacht wurden, ist in dem Wohnungsgrundbuch vermerkt. Es k\u00f6nnen grundlegende \u00c4nderungen vorgenommen sein, die die Eigentumsverh\u00e4ltnisse oder sonstige wichtige Dinge betreffen.<\/p>\n<h3>Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum und Sondernutzungsrechte in der Teilungserkl\u00e4rung<\/h3>\n<p>Die Aufgabe der Teilungserkl\u00e4rung ist zu bestimmen, was genau zum Gemeinschaftseigentum und was zum Sondereigentum geh\u00f6rt. Zum Sondereigentum geh\u00f6ren die Wohnungen selbst. Eventuell k\u00f6nnen Kellerr\u00e4ume, Dachraum und Stellpl\u00e4tze in der Tiefgarage oder Au\u00dfen, und Garagen Bestandteile des Sondereigentums sein.<\/p>\n<p>Zum Gemeinschaftseigentum geh\u00f6ren im Regelfall Wohnungst\u00fcre, Fahrst\u00fchle, Flure in den Treppenh\u00e4usern, Dach eines Mehrfamilienhauses, tragende Innenw\u00e4nde, Hausfassaden, Fenster inklusive Fensterrahmen, Treppenh\u00e4user sowie Treppen, Waschk\u00fcchen, Fahrradraum und der Gro\u00dfteil des Balkons.<\/p>\n<p>Wenn keine Realteilung vorliegt, sollte man mithilfe des Aufteilungsplans und der Teilungserkl\u00e4rung herausfinden, was man genau kauft und wie es definiert wird. Man kauft nicht nur die Wohnung, also Sondereigentum, sondern auch Gemeinschaftseigentum. Praktisch bedeutet es, dass Sie\u00a0<strong>einen Teil des Grundst\u00fccks und ein Teil des Geb\u00e4udes kaufen und somit zum Miteigent\u00fcmer werden<\/strong>. Deswegen m\u00fcssen alle Eigent\u00fcmer die Kosten f\u00fcr die Instandsetzung und die Sanierung des Gemeinschaftseigentums anteilig tragen.<\/p>\n<p>F\u00fcr die notwendigen Reparaturen k\u00f6nnen die\u00a0<a href=\"https:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/en\/immobilienlexikon\/instandhaltungsruecklage\/\">Instandhaltungsr\u00fccklagen<\/a>\u00a0verwendet werden. \u00dcber das monatliche Wohnungsgeld (manchmal Hausgeld oder Wohngeld genannt) werden die Kosten erhoben und eingespart. Manchmal ist die Erhebung einer\u00a0<a href=\"https:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/en\/immobilienlexikon\/sonderumlage\/\">Special assessment<\/a>\u00a0notwendig. Die meisten Gemeinschaften versuchen Sonderumlagen zu vermeiden, indem sie das Wohnungsgeld erh\u00f6hen, um f\u00fcr anstehende Modernisierungen das ben\u00f6tigte Geld einzusparen.<\/p>\n<p>Allerdings haben alle Eigent\u00fcmer das Recht, an einer\u00a0<strong>Eigent\u00fcmerversammlung<\/strong>\u00a0teilzunehmen und ihr\u00a0<strong>Stimmrecht auszu\u00fcben<\/strong>. Auf diese Weise entscheiden sie \u00fcber die Ma\u00dfnahmen, die am Gemeinschaftseigentum durchgef\u00fchrt werden.<\/p>\n<p><strong>Sondernutzungsrechte<\/strong>\u00a0k\u00f6nnen Eigent\u00fcmern erm\u00f6glichen,\u00a0<strong>bestimmte Fl\u00e4chen oder Bestandteile des Gemeinschaftseigentums allein zu nutzen<\/strong>. Andere Wohnungseigent\u00fcmer sind von jeglicher Nutzung dieser Bereiche ausgeschlossen. Das kann unter anderem Stellpl\u00e4tze, Gartenfl\u00e4chen, Terrassen, Dachb\u00f6den oder Kellerabteile betreffen.<\/p>\n<p>Weiterf\u00fchrende Informationen zum\u00a0<a href=\"https:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/en\/immobilienlexikon\/sondereigentum\/\">Exclusive property<\/a>\u00a0and\u00a0<a href=\"https:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/en\/immobilienlexikon\/gemeinschaftseigentum\/\">Common property<\/a>, sowie zu weiteren Themen, die f\u00fcr Grundst\u00fcckseigent\u00fcmer von Bedeutung sind, finden Sie in unserem\u00a0<a href=\"https:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/en\/immobilienlexikon\/\">Real Estate Glossary<\/a>.<\/p>\n<h3>Welche Themen in der Teilungserkl\u00e4rung sind f\u00fcr Eigent\u00fcmer wichtig?<\/h3>\n<p>Jede Miteigent\u00fcmer sollte sich mit der Teilungserkl\u00e4rung genau befassen. Dies ist einerseits vor dem Wohnungskauf wichtig, aber auch vor weitreichenden Beschl\u00fcssen in der Eigent\u00fcmerversammlung.<\/p>\n<p>Hier paar Themenbereiche, die durch die Teilungserkl\u00e4rung geregelt werden k\u00f6nnen. Die Teilungserkl\u00e4rung kann Einschr\u00e4nkungen zur\u00a0<strong>Gewerbet\u00e4tigkeit<\/strong>\u00a0in der Wohnanlage beinhalten. Wenn man als zuk\u00fcnftiger Eigent\u00fcmer\u00a0<strong>Tierhaltung<\/strong>\u00a0plant, sollte man die Teilungserkl\u00e4rung unter die Lupe nehmen, denn in diesem Bereich kann es unterschiedliche Regelungen geben.<\/p>\n<p>Bei der\u00a0<strong>Sanierung des Gemeinschaftseigentums<\/strong>\u00a0(z. B. Fassade, Dach, Heizung) k\u00f6nnen erhebliche Kosten entstehen und diese Ma\u00dfnahmen betreffen alle Miteigent\u00fcmer. Gr\u00f6\u00dfere Projekte werden meistens \u00fcber einen l\u00e4ngeren Zeitraum von der Hausverwaltung und dem Beirat sorgf\u00e4ltig\u00a0vorbereitet. Die\u00a0<strong>Aufteilung der Kosten<\/strong>\u00a0erfolgt in der Regel nach der Gr\u00f6\u00dfe der Eigentumsanteile.<\/p>\n<h2>Gemeinschaftsordnung und Teilungserkl\u00e4rung<\/h2>\n<p>Im Regelfall beinhaltet die Teilungserkl\u00e4rung eine Gemeinschaftsordnung, in der das Verh\u00e4ltnis der Eigent\u00fcmer untereinander geregelt wird. Hier stehen die Gebrauchsregeln f\u00fcr das Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum fest. Weiterhin finden Sie in der Gemeinschaftsordnung unter anderem\u00a0<strong>Auskunft dar\u00fcber, wie die gemeinschaftlichen Lasten und Kosten verteilt werden oder Regelungen zum Stimmrecht in der Eigent\u00fcmerversammlung<\/strong>. Grunds\u00e4tzlich haben Wohnungseigent\u00fcmer zwei M\u00f6glichkeiten, bei der Eigent\u00fcmerversammlung abzustimmen, und zwar nach K\u00f6pfen oder nach Miteigentumsanteilen. Des Weiteren kann eine Gemeinschaftsordnung kl\u00e4ren, ob Wohnungseigent\u00fcmer instandhaltungs- oder instandsetzungspflichtig f\u00fcr bestimmte Teile des Gemeinschaftseigentums sind (zum Beispiel die Au\u00dfenfenster).<\/p>\n<p>Die Teilungserkl\u00e4rung und die Gemeinschaftsordnung haben eine weitreichende Bedeutung f\u00fcr die Eigent\u00fcmer. Deswegen k\u00f6nnen die Dokumente nur mit\u00a0<strong>Zustimmung aller Eigent\u00fcmer<\/strong>\u00a0ge\u00e4ndert werden.<\/p>\n<h2>Aufteilungsplan in der Teilungserkl\u00e4rung<\/h2>\n<p>Die Teilungserkl\u00e4rung bezieht sich immer auf einen\u00a0Aufteilungsplan, der\u00a0<strong>Bauzeichnungen von allen Teilen des Geb\u00e4udes<\/strong>\u00a0beinhaltet. Letztlich handelt es sich um eine Bauzeichnung der Wohnungen sowie weiterer Teile des Geb\u00e4udes im Ma\u00dfstab 1:100. Der Aufteilungsplan umfasst die<strong>\u00a0Grundrisse aller Stockwerke inkl. Kellerebene und Speicher<\/strong>. Auch die Pl\u00e4ne der Tiefgarage, Lageplan und Schnitte sind beinhaltet. Der Plan bestimmt die Lage und die Gr\u00f6\u00dfe des Sondereigentums bzw. Gemeinschaftseigentums.<\/p>\n<p>Alle Geb\u00e4udeteile, die zu derselben Eigentumswohnung geh\u00f6ren, m\u00fcssen im Aufteilungsplan mit der jeweils selben Nummer gekennzeichnet sein. So kann jeder Eigent\u00fcmer einsehen, welche Teile der Geb\u00e4ude ihm geh\u00f6ren. Der\u00a0<strong>Teilungsplan ist die Voraussetzung daf\u00fcr, dass einzelne Grundbuchbl\u00e4tter f\u00fcr Wohnungen und Teileigentum<\/strong>\u00a0angelegt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<h2>Abgeschlossenheitsbescheinigung in der Teilungserkl\u00e4rung<\/h2>\n<p>Damit Wohnungseigentum in das Grundbuch eingetragen werden darf, muss eine sogenannte Abgeschlossenheitsbescheinigung vorliegen. Sie wird\u00a0<strong>vom Bauamt<\/strong>\u00a0ausgestellt. Die Bescheinigung dient\u00a0<strong>als Nachweis dar\u00fcber, dass die Wohnungen und die nicht zu Wohnzwecken dienenden R\u00e4ume, in sich abgeschlossen sind<\/strong>. Jede Wohnung f\u00fcr sich muss\u00a0<strong>strickt von anderen Einheiten getrennt<\/strong>\u00a0sein.<\/p>\n<p>Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist beim Grundbuchamt hinterlegt und kann bei berechtigtem Interesse eingesehen werden. Zu jeder Wohnung muss ein Grundbuchblatt und eine Teilungserkl\u00e4rung f\u00fcr die Immobilie vorliegen, damit ein Verkauf einer Wohnung m\u00f6glich ist.<\/p>\n<p>In den meisten F\u00e4llen hat jede Eigent\u00fcmergemeinschaft eine\u00a0<strong>eigene Hausordnung<\/strong>. Prinzipiell kann die Hausordnung in der Gemeinschaftsordnung oder Teilungserkl\u00e4rung vereinbart werden. Wenn eine Ver\u00e4nderung w\u00fcnschenswert ist, w\u00e4re der Weg \u00fcber einen Notar erforderlich. Dies ist sehr zeitaufwendig und verursacht unn\u00f6tige Kosten.<\/p>\n<p>Deswegen beschlie\u00dfen die meisten Eigent\u00fcmergemeinschaft die\u00a0<strong>Hausordnung durch einen Beschluss<\/strong>. Dies hat den Vorteil, dass eine Ver\u00e4nderung mit der Mehrheit der Stimmen ohne gro\u00dfen Aufwand durchf\u00fchrbar ist.<\/p>\n<h2>Verwalterbestellung f\u00fcr das Gemeinschaftseigentum<\/h2>\n<p>Im Allgemeinen ist der Grundst\u00fcckseigent\u00fcmer befugt, den ersten Verwalter zu bestellen. Bei neu errichteten Wohnungen (Neubau) geschieht dies oft noch vor der Bauausf\u00fchrung oder w\u00e4hrend der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Der Alleineigent\u00fcmer des Grundst\u00fccks nimmt gem\u00e4\u00df der Teilungserkl\u00e4rungsvereinbarung die Verwalterbestellung vor. Wohnungsk\u00e4ufer m\u00fcssen den bestellten Verwalter akzeptieren.<\/p>\n<p>Allerdings schr\u00e4nkt das Wohnungseigentumsgesetz seit 01.07.2007 die erste Verwalterbestellung auf maximal drei Jahre ein. Danach kann die Wohngemeinschaft entscheiden, von welchem Verwalter das Gemeinschaftseigentum betreut werden soll.<\/p>\n<p>In der Regel erfolgt die\u00a0<strong>Verwalterbestellung durch einen Mehrheitsbeschluss<\/strong>\u00a0f\u00fcr h\u00f6chsten f\u00fcnf Jahre. Die einzelnen Rechte und Pflichten und vor allem die Kosten\u00a0der Verwaltung (Verwalterentgelt) werden in einem Verwaltervertrag festgelegt. Ein guter\u00a0Verwalter wird f\u00fcr die Eigent\u00fcmergemeinschaft t\u00e4tig werden und das Gemeinschaftseigentum im Sinne der Wohngemeinschaft verwalten. Dabei muss er die\u00a0<strong>rechtlichen Vorgaben in dem Wohnungseigentumsgesetz sowie die Teilungserkl\u00e4rung<\/strong>\u00a0vor Augen haben.<\/p>\n<h2>H\u00e4ufig gestellten Fragen zur Teilungserkl\u00e4rung<\/h2>\n<h3>Was kostet die Erstellung einer Teilungserkl\u00e4rung?<\/h3>\n<p>Die Erstellung einer guten Teilungserkl\u00e4rung, die Fallstricke vermeidet, sollte vom Notar vorgenommen werden. Notare haben ein umfangreiches rechtliches Wissen, von dem Eigent\u00fcmer profitieren k\u00f6nnen.\u00a0<strong>Der Notar pr\u00fcft, ob die Erkl\u00e4rung mit den Vorgaben des Wohnungseigent\u00fcmergesetzes \u00fcbereinstimmt<\/strong>. Die Teilungserkl\u00e4rung muss notariell beurkundet werden. Weiterhin ist eine Beglaubigung erforderlich.\u00a0<strong>Die Kosten f\u00fcr die Beurkundung richten sich nach dem Verkehrswert der Immobilie<\/strong>.<\/p>\n<h3>Kann die Teilungserkl\u00e4rung zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt ge\u00e4ndert werden?<\/h3>\n<p>Grunds\u00e4tzlich ist eine \u00c4nderung m\u00f6glich. In der Praxis ist dies jedoch nicht ganz einfach. Die \u00c4nderung erfolgt nur\u00a0<strong>aufgrund einer Beschlussfassung und alle Eigent\u00fcmer m\u00fcssen zustimmen<\/strong>. Wenn die Gemeinschaft eine \u00c4nderung des Teilungsvertrags beschlie\u00dft, muss dies im Grundbuch vermerkt und notariell beurkundet werden. Hierf\u00fcr fallen\u00a0<strong>Grundbuchkosten und Notarkosten<\/strong>\u00a0an, die je nach Umfang unterschiedlich ausfallen k\u00f6nnen. Die H\u00f6he der Geb\u00fchren ist im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt.<\/p>\n<h3>Woher bekommt man als Kaufinteressent eine Teilungserkl\u00e4rung?<\/h3>\n<p>Wenn wir als Makler mit dem Verkauf einer Eigentumswohnung beauftragt sind, legen wir allen ernsthaften Kaufinteressenten die Teilungserkl\u00e4rung vor. Die Teilungserkl\u00e4rung liegt bei der\u00a0<strong>zust\u00e4ndigen Hausverwaltung sowie beim Grundbuchamt<\/strong>. Es ist wichtig, dass K\u00e4ufer die Teilungserkl\u00e4rung sowie die Gemeinschaftsordnung vor der Beurkundung des Kaufvertrags lesen.<\/p>\n<p>In der Regel ist die Teilungserkl\u00e4rung sehr umfangreich, aber es ist wichtig, die Urkunde gr\u00fcndlich zu lesen, da sie die Rechte und Pflichten der einzelnen Wohnungseigent\u00fcmer untereinander regelt. Bei der notariellen Beurkundung wird die Teilungserkl\u00e4rung nicht vorgelesen, sondern der Kaufvertrag verweist auf das Dokument.<\/p>\n<p>Wir Rogers Immobilien beraten sowohl Kaufinteressenten als auch Verk\u00e4ufer rund alle Fragen, die mit dem Immobilienkauf bzw. Immobilienverkauf verbunden sind.<\/p>\n<h3>Wird die Teilungserkl\u00e4rung f\u00fcr die Finanzierung ben\u00f6tigt?<\/h3>\n<p>Wenn der K\u00e4ufer eine Finanzierung f\u00fcr den Kauf einer Immobilie beantragen will, verlangt die finanzierende Bank immer die\u00a0<strong>vollst\u00e4ndige Teilungserkl\u00e4rung inkl. aller dazugeh\u00f6rigen Unterlagen<\/strong>. Nur so kann der Immobilienkredit genehmigt werden.<\/p>\n<h3>Kann die Teilungserkl\u00e4rung durch Gemeinschaftsordnung ge\u00e4ndert werden?<\/h3>\n<p>Die Gemeinschaftsordnung ist im gewissen Sinne ein Teil der Teilungserkl\u00e4rung und befindet sich in dem gleichen Dokument.\u00a0<strong>\u00c4nderungen sind nur notariell m\u00f6glich<\/strong>\u00a0und mit Notarkosten verbunden. Dabei wird auf die ge\u00e4nderte Urkunde im Grundbuch mit einer Eintragung hingewiesen.<\/p>\n<h2>F\u00fcr einen erfolgreichen Wohnungsverkauf in M\u00fcnchen<\/h2>\n<p>Der Immobilienverkauf ist eine komplexe Aufgabe. Seit 2004 stellen wir sicher, dass Wohnungsverk\u00e4ufer den<strong>\u00a0bestm\u00f6glichen Kaufpreis f\u00fcr ihr Wohneigentum<\/strong>\u00a0bekommen. Selbstverst\u00e4ndlich besorgen und pr\u00fcfen wir die kompletten Unterlagen zu der Immobilie. Dazu geh\u00f6rt unter anderem das Wohnungsgrundbuch, die vollst\u00e4ndige Teilungserkl\u00e4rung sowie der Aufteilungsplan.<\/p>\n<p>Wir informieren Interessenten dar\u00fcber, welche Modernisierungen in der Wohnung und in der gesamten Wohneigentumsanlage durchgef\u00fchrt wurden. Sie erhalten alle wichtigen Ausk\u00fcnfte zu der Gemeinschaft.<\/p>\n<p>Wir Rogers Immobilien bieten eine\u00a0<strong>professionelle und moderne Vermarktung, pr\u00fcfen die Bonit\u00e4t des K\u00e4ufers, bereiten alle Unterlagen f\u00fcr die Beurkundung des notariellen Kaufvertrags und sind auch nach der Wohnungs\u00fcbergabe f\u00fcr Sie da<\/strong>. Wir stellen sicher, dass Sie sich gerne an Ihren erfolgreichen Immobilienverkauf\u00a0erinnern.<\/p>\n<h3>Kostenlose Immobilienbewertung f\u00fcr Ihre Immobilie in M\u00fcnchen und Umland<\/h3>\n<p>M\u00f6chten Sie wissen, was Ihre\u00a0<strong>Immobilie aktuell wert<\/strong>\u00a0ist? Kontaktieren Sie uns und wir erstellen gerne eine\u00a0<strong>umfassende Immobilienbewertung<\/strong>\u00a0f\u00fcr Ihr Haus, Ihre Wohnung oder Ihr Grundst\u00fcck.\u00a0<a href=\"https:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/en\/kontakt\/\">Sie k\u00f6nnen uns telefonisch oder per E-Mail kontaktieren<\/a>. Alternativ k\u00f6nnen Sie die Daten zu Ihrer Immobilie online eintragen und wir werden z\u00fcgig eine\u00a0<a href=\"https:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/en\/immobilienbewertung-muenchen\/\">Real estate appraisal<\/a>\u00a0f\u00fcr Sie erstellen.<\/p>","protected":false},"featured_media":2571,"template":"","meta":{"_acf_changed":false},"class_list":["post-2551","immobilienlexikon","type-immobilienlexikon","status-publish","has-post-thumbnail","hentry"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/immobilienlexikon\/2551","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/immobilienlexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/immobilienlexikon"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/2571"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2551"}],"curies":[{"name":"WP","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}