{"id":2112,"date":"2026-01-27T16:10:40","date_gmt":"2026-01-27T15:10:40","guid":{"rendered":"http:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/news\/solarpflicht-bei-dachsanierung-finanzielle-vorteile-durch-foerderungen-und-kfw-kredite-in-2025\/"},"modified":"2026-05-04T13:13:15","modified_gmt":"2026-05-04T11:13:15","slug":"maklerprovision","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/en\/news\/maklerprovision\/","title":{"rendered":"The new real estate agent commission law: Property sales and property rentals"},"content":{"rendered":"<p><strong>Wer zahlt die Maklerprovision laut dem neuen Gesetz? In diesem Artikel erhalten Sie umfassende Informationen rund um die Maklerprovision. Seit dem 23. Dezember 2020 ist eine gesetzliche Neuregelung bez\u00fcglich der Maklerprovision beim Immobilienverkauf in Kraft. Bei Vermietung von Immobilien wird die Zahlung der Maklerprovision bereits seit Mitte 2015 im Rahmen des Bestellerprinzips gesetzlich umgesetzt.<\/strong><\/p>\n<h2>Das Wichtigste zur Maklerprovision im \u00dcberblick<\/h2>\n<p>F\u00fcr eine <strong>erfolgreiche Vermittlungst\u00e4tigkeit bei Verkauf oder Vermietung<\/strong> eines Immobilienobjekts, hat ein Makler Anspruch auf Entlohnung. Es handelt sich um ein Honorar, dass der Makler f\u00fcr seine erfolgreiche Arbeit bekommt. Immobilienmakler werden f\u00fcr den Verkauf, den Kauf oder die Vermietung eines Objektes beauftragt.<\/p>\n<p>At <strong>Kaufimmobilien<\/strong> wird die Maklerprovision seit dem 23. Dezember 2020 zwischen dem K\u00e4ufer und dem Verk\u00e4ufer aufgeteilt. Der Auftraggeber darf <strong>maximal die H\u00e4lfte der Provision an die andere Vertragspartei<\/strong> umlegen. Die H\u00f6he der Provision ist beim Immobilienverkauf grunds\u00e4tzlich frei verhandelbar. Je nach Region kann die Maklergeb\u00fchr insgesamt zwischen drei und sieben Prozent des Kaufpreises zuz\u00fcglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer liegen. Der beurkundete Kaufpreis dient als Grundlage f\u00fcr die Berechnung der Maklergeb\u00fchr. Die Verg\u00fctung ist nach Abschluss des Kaufvertrags, also nach der Beurkundung beim Notar f\u00e4llig.<\/p>\n<p>At <strong>Vermietung von Immobilien<\/strong> gilt das Bestellerprinzip, das f\u00fcr eine einheitliche Regelung zur Zahlung der Maklercourtage bei Immobilienvermietung sorgt. Der Immobilienmakler wird von demjenigen bezahlt, der ihn beauftragt hat. Dies ist in der Regel der Vermieter. Als Grundlage f\u00fcr die Berechnung der Maklercourtage dient die erzielte Monatskaltmiete.<\/p>\n<p>The <strong>Provisionsh\u00f6he bei Mietobjekten<\/strong> ist vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben. Meisten liegt sie bei zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer, wenn der Vermieter den Makler mit der Vermietung der Immobilie beauftragt hat. Falls der Mieter den Makler mit der Immobiliensuche beauftragt, richtet sich die Provisionsh\u00f6he f\u00fcr den Mieter nach dem Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermittG). Das Gesetz schreibt eine eindeutige Obergrenze vor. Sie liegt bei 2 Monatskaltmieten plus die gesetzliche Mehrwertsteuer.<\/p>\n<h2>Maklerprovision beim Immobilienverkauf<\/h2>\n<p>Der Immobilienmakler darf eine Provisionsrechnung stellen, sobald ein Kaufvertrag zustande kommt. Vor der neuen gesetzlichen Regelung war es den Vertragsparteien frei \u00fcberlassen, wie sie die Provision zwischen den Parteien verteilen. Vor allem die <strong>Gepflogenheiten in dem jeweiligen Bundesland<\/strong> waren ausschlaggebend, wer provisionspflichtig war. In einigen Bundesl\u00e4ndern war bereits eine Provisionsteilung \u00fcblich, in anderen Bundesl\u00e4nder war die Verk\u00e4ufercourtage etabliert, in manchen Regionen eher die K\u00e4uferprovision.<\/p>\n<h3>Individuelle L\u00f6sungen bez\u00fcglich Provision bis 23. Dezember 2020<\/h3>\n<p>Der Auftraggeber und der Makler konnten <strong>bis 23. Dezember 2020<\/strong> individuelle Vereinbarungen bez\u00fcglich der Provisionsteilung treffen. Der K\u00e4ufer und der Verk\u00e4ufer konnten je nach Situation mit dem Makler aushandeln, wie sie die H\u00f6he der Maklercourtage f\u00fcr die Immobilienvermittlung aufteilen. Grunds\u00e4tzlich war eine Innenprovision oder eine Au\u00dfenprovision m\u00f6glich. Bei der Vereinbarung einer Innenprovision stellt der Makler eine Rechnung f\u00fcr seine Dienstleistung ausschlie\u00dflich an den Verk\u00e4ufer. Wenn eine Au\u00dfenprovision vereinbart wurde, hat der Immobilienk\u00e4ufer die Kosten des Maklers vollst\u00e4ndig gezahlt.<\/p>\n<p>Die Aufteilung der Provision wurde immer von den Gepflogenheiten in dem jeweiligen Bundesland bestimmt. In sehr vielen Bundesl\u00e4ndern ist es \u00fcblich, dass die Maklercourtage zwischen den Parteien h\u00e4lftig verteilt wird.<\/p>\n<h3>Neuregelung der Provision ab dem 23. Dezember 2020<\/h3>\n<p>Ab dem 23. Dezember 2020 ist ein neues \u201eGesetz \u00fcber die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufvertr\u00e4gen \u00fcber Wohnungen und Einfamilienh\u00e4user&#8220; in Kraft getreten. Somit kommt es bei der Provisionsregelung zu einer Vereinheitlichung. Der Gesetzgeber begr\u00fcndet die Neuregelung damit, dass der Verk\u00e4ufer und K\u00e4ufer gleicherma\u00dfen von der Maklert\u00e4tigkeit profitieren. Da die Immobilienpreise inklusive der Kaufnebenkosten prim\u00e4r in den Ballungsr\u00e4umen stark gestiegen sind, sollten K\u00e4ufer bei Immobilienkauf entlastet werden.<\/p>\n<p>Dieses Gesetz regelt, wie die Provisionsteilung zwischen Verk\u00e4ufer und K\u00e4ufer erfolgen soll. Grunds\u00e4tzlich gilt, wer den Makler zuerst beauftragt, darf <strong>maximal die H\u00e4lfte<\/strong> der vereinbarten Maklerprovision auf die andere Vertragspartei \u00fcbertragen. In der Praxis ist es meistens der Verk\u00e4ufer, der den Makler mit der Vermittlung seiner Immobilie beauftragt. Somit muss er mindestens die H\u00e4lfte der Provision \u00fcbernehmen. Der Rest der Provision darf der Makler von dem K\u00e4ufer verlangen. Wenn beide sowohl der Verk\u00e4ufer als auch der K\u00e4ufer einen Vertrag mit dem Makler abschlie\u00dfen, m\u00fcssen beide Parteien den gleichen Anteil an Provision zahlen. Wenn der Makler einen Preisnachlass bei der Provision dem Verk\u00e4ufer gew\u00e4hrt, muss der K\u00e4ufer davon gleicherma\u00dfen profitieren.<\/p>\n<p>Diese neue gesetzliche Regelung gilt nur, wenn der <strong>K\u00e4ufer als Verbraucher<\/strong> handelt. Als Verbraucher schlie\u00dft der K\u00e4ufer einen Vertrag, wenn er ein Einfamilienhaus (auch Doppelhaush\u00e4lfte oder Reihenhaus), eine Eigentumswohnung oder ein Grundst\u00fcck zum eigenen privaten Gebrauch erwirbt. Aber auch wenn der Immobilienk\u00e4ufer das Objekt zur privaten Vermietung kauft, handelt er als Verbraucher und darf maximal die H\u00e4lfte der Maklercourtage zahlen. In dem Fall, dass der K\u00e4ufer eine Immobilie gewerblich erwirbt, kann die Maklerprovision frei verhandelt werden. Auch wenn der K\u00e4ufer ein Mehrfamilienhaus oder ein unbebautes Grundst\u00fcck kauft, ist die Teilung der Maklercourtage von der neuen gesetzlichen Regelung nicht betroffen und kann ebenfalls frei verhandelt werden. Verbraucher, die ein Grundst\u00fcck f\u00fcr den Bau eines Eigenheims kaufen, sind von der Teilung der Provision ebenfalls nicht betroffen.<\/p>\n<h3>Wer ist ein Verbraucher?<\/h3>\n<p><strong>Verbraucher<\/strong> ist jede <strong>nat\u00fcrliche Person<\/strong>, die einen Vertrag zu<strong> privaten Zwecken<\/strong> abschlie\u00dft (\u00a7 13 BGB). Im Gegensatz zu Verbrauchern steht der Unternehmer, der einen Vertrag aus gewerblichen oder selbstst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit abschlie\u00dft (\u00a7 14 BGB).<\/p>\n<h3>Innen- oder Au\u00dfenprovision bei Verkauf von Wohnimmobilien<\/h3>\n<p>Es ist aber auch m\u00f6glich, dass nur <strong>eine Partei die volle Maklerprovision \u00fcbernimmt<\/strong>. Der Makler und der Verk\u00e4ufer k\u00f6nnen weiterhin eine reine Immobilienprovision vereinbaren. Das bedeutet, dass der Ver\u00e4u\u00dferer die ganze Courtage \u00fcbernimmt (z. B. sechs Prozent der Kaufpreissumme plus Mehrwertsteuer). Zul\u00e4ssig ist auch eine K\u00e4uferprovision, in dem der K\u00e4ufer dem Makler einen <strong>provisionspflichtigen Suchauftrag<\/strong> erteilt. Der Makler muss das Kaufobjekt erst akquirieren und zum Zeitpunkt der Beauftragung nicht in seinem Objektbestand haben.<\/p>\n<h3>H\u00f6he der Provision regional unterschiedlich<\/h3>\n<p>Der Gesetzgeber legt nicht genau fest, wie hoch die Maklerprovision sein darf. <strong>Abh\u00e4ngig vom Bundesland und Region<\/strong> liegt die Provision zwischen drei und sieben Prozent zuz\u00fcglich der Mehrwertsteuer. Als Berechnungsgrundlage dient die notariell beurkundete Kaufpreissumme. In <strong>Bayern<\/strong> liegt die Provision \u00fcblicherweise bei insgesamt 7,14 % inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie wird h\u00e4lftig zwischen dem Verk\u00e4ufer und dem K\u00e4ufer geteilt. Somit betr\u00e4gt die Provision 3,57 % f\u00fcr beiden Seiten.<\/p>\n<h3>Kaufnebenkosten bei Immobilienkauf<\/h3>\n<p>Bei der Finanzierung sollten Kaufinteressenten nicht nur den Immobilienpreis im Auge haben, sondern auch die Kaufnebenkosten oder Erwerbsnebenkosten. Diese setzen sich aus der <strong>Grunderwerbsteuer, den Notargeb\u00fchren und der Maklerprovision<\/strong>. Die Grunderwerbsteuer kann unter bestimmten Umst\u00e4nden gemindert werden. <a href=\"https:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/en\/immobilienlexikon\/erwerbsnebenkosten\/\">Hier erfahren Sie dazu mehr.<\/a><\/p>\n<h2>Maklerprovision bei Vermietung<\/h2>\n<p>Bis Juni 2015 gab es keine gesetzlichen Vorgaben bez\u00fcglich der Maklerprovision. In angespannten Wohnungsm\u00e4rkten und bei gut nachgefragten Immobilienobjekten wurden die Maklerkosten von den Mietinteressenten getragen. Bei schwer vermietbaren Objekten hat der Besitzer den Maklerlohn \u00fcbernommen. Seit dem 1. Juni 2015 gilt bei der Vermietung von Wohnimmobilien das Bestellerprinzip. <strong>Die Partei, die den Makler beauftragt, zahlt die Provision<\/strong>. In der Praxis bedeutet es, dass die Maklerprovision meistens von dem Vermieter bezahlt wird, wenn er den Makler beauftragt hat.<\/p>\n<p>Es ist nicht zul\u00e4ssig, die Provision auf den Mieter nachtr\u00e4glich umzulegen. Das Wohnungsvermittlungsgesetzt (WoVermittG) sch\u00fctzt Mieter vor einer unangebrachten Umlegung der Provisionskosten, indem es Entgeltvereinbarungen f\u00fcr unwirksam erkl\u00e4rt, wenn sie in \u201eauff\u00e4lligem Missverh\u00e4ltnis zum Wert der Einrichtung&#8220; stehen. Falls also der Mieter eine Abl\u00f6se f\u00fcr vorhandene Gegenst\u00e4nde zahlen sollte, darf die Abl\u00f6se nicht mehr als 50 Prozent \u00fcber dem tats\u00e4chlichen Wert des Einrichtungsgegenstandes liegen. Wenn ein Mieter eine Maklerprovision zu Unrecht gezahlt hat, hat er insgesamt 3 Jahre Zeit, die Provision zur\u00fcckzufordern.<\/p>\n<h3>Provisionsh\u00f6he bei Vermietung<\/h3>\n<p>Wenn der Mieter einen Makler mit der Suche nach einer Immobilie beauftragt, ist die maximale H\u00f6he der Provision gesetzlich geregelt. Sie darf laut WoVermittG maximal zwei Monatskaltmieten zuz\u00fcglich der geltenden Mehrwertsteuer betragen. Mit dem Vermieter darf der Immobilienmakler die Provisionsh\u00f6he \u00fcber die Vermittlung der Wohnr\u00e4ume frei verhandeln. Als Grundlage f\u00fcr die Verg\u00fctung gilt in der Regel die Monatskaltmiete. Der Mietinteressent muss nach Abschluss des Mietvertrags keine Provision, denn der Makler wird f\u00fcr seine Arbeit von dem Vermieter verg\u00fctet.<\/p>\n\n\t<section class=\"section no-print kontaktieren  nehmen col-pb-0 pt-80 pb-40\" id=\"section_1573368003\">\n\t\t<div class=\"section-bg fill\" >\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\n\t\t\t\n\n\t\t<\/div>\n\n\t\t\n\n\t\t<div class=\"section-content relative\">\n\t\t\t\n\n<div class=\"row align-middle\"  id=\"row-1402435102\">\n\n\n\t<div id=\"col-1533372389\" class=\"col medium-8 small-12 large-8\"  data-animate=\"fadeInUp\">\n\t\t\t\t<div class=\"col-inner\"  >\n\t\t\t\n\t\t\t\n\n\t<div id=\"text-1251415357\" class=\"text h2-p\">\n\t\t\n\n<p>Contact us \u2013 we are always available<\/p>\n\t\t\t<\/div>\n\t\n\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\n\t\n\n\t<div id=\"col-139921282\" class=\"col medium-4 small-12 large-4\"  data-animate=\"fadeInUp\">\n\t\t\t\t<div class=\"col-inner\"  >\n\t\t\t\n\t\t\t\n\n\n\t\t<div class=\"icon-box featured-box icon-box-center text-center\"  >\n\t\t\t\t\t<div class=\"icon-box-img\" style=\"width: 260px\">\n\t\t\t\t<div class=\"icon\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"icon-inner\" >\n\t\t\t\t\t\t<img decoding=\"async\" width=\"300\" height=\"175\" src=\"https:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/wp-content\/uploads\/2025\/12\/Kontakt-300x175.png\" class=\"attachment-medium size-medium\" alt=\"\" srcset=\"https:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/wp-content\/uploads\/2025\/12\/Kontakt-300x175.png 300w, https:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/wp-content\/uploads\/2025\/12\/Kontakt.png 720w\" sizes=\"(max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/>\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"icon-box-text last-reset\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\n\n<p><a href=\"http:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/wp-content\/uploads\/2025\/12\/Path-219973.svg\"><img decoding=\"async\" class=\"alignnone size-full wp-image-537\" src=\"http:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/wp-content\/uploads\/2025\/12\/Path-219973.svg\" alt=\"\" \/><\/a><\/p>\n<a href=\"\/en\/kontakt\/\" class=\"button primary\" >\n\t\t<span>CONTACT US<\/span>\n\t<\/a>\n\n\n\n\t\t<\/div>\n\t<\/div>\n\t\n\t\n\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\n\t\n\n<\/div>\n\n\t\t<\/div>\n\n\t\t\n<style>\n#section_1573368003 {\n  padding-top: 30px;\n  padding-bottom: 30px;\n}\n<\/style>\n\t<\/section>\n\t\n<h2>Gewerbeimmobilien und die Provisionsh\u00f6he<\/h2>\n<p>Die H\u00f6he der Maklercourtage ist bei Gewerber\u00e4umen <strong>grunds\u00e4tzlich frei verhandelbar<\/strong>. Gesetzliche Vorgaben in Bezug auf die Provisionsh\u00f6he sind weder bei Vermieter noch bei Verkauf vorhanden.<\/p>\n<h3>Vermietung von Gewerbe<\/h3>\n<p>Bei Gewerbeimmobilien gilt das Bestellerprinzip nicht. Wie die Maklercourtage bei Vermietung von Gewerbeimmobilien aufgeteilt wird, h\u00e4ngt von der Immobilie ab, von der Lage und der Nachfragen ab. Vielfach wird die Provision g\u00e4nzlich vom Vermieter \u00fcbernommen. Au\u00dferdem dienen die <strong>Gepflogenheiten der jeweiligen Bundesl\u00e4nder<\/strong> als Orientierung f\u00fcr die Gestaltung der Provision. Bei sehr hoher Nachfrage kann die Provision zwischen dem Vermieter und dem Mieter aufgeteilt oder g\u00e4nzlich auf den Mieter umgelegt werden. Der Mieter hat die M\u00f6glichkeit, die Maklerkosten f\u00fcr die Immobilienvermittlung steuerlich abzusetzen.<\/p>\n<p><strong>Die H\u00f6he der Maklergeb\u00fchr variiert bei Gewerbeimmobilien<\/strong>. Je l\u00e4nger die Laufzeit des Gewerbemietvertrags, desto h\u00f6her die Maklerverg\u00fctung. Wenn ein Mietvertrag bis zu f\u00fcnft Jahren abgeschlossen wird, so betr\u00e4gt die Provision drei Monatsmieten. Bei einer l\u00e4ngeren Laufzeit vier Monatsmieten. Die f\u00fcr Berechnung der Courtage kann die Bruttomonatsmiete (Kaltmiete inkl. Nebenkosten) oder Nettomonatsmiete (Kaltmiete ohne Nebenkosten) zugrunde gelegt werden.<\/p>\n<h3>Immobilienverkauf von Gewerbe<\/h3>\n<p>Wer die Maklercourtage beim Verkauf einer Gewerbeimmobilie zahlt, h\u00e4ngt davon ab, <strong>in welchem Bundesland<\/strong> sich die Immobilie befindet. In manchen L\u00e4ndern wird die Provision h\u00e4lftig zwischen K\u00e4ufer und Verk\u00e4ufer verteilt. Bei Gewerbeobjekten ist die H\u00f6he des Maklerlohns frei verhandelbar. Nach B\u00fcrgerlichem Gesetzbuch d\u00fcrfen keine \u00fcberh\u00f6hten Kosten auf den Auftraggeber zukommen (s. Wucherverbot). Die Pr\u00fcfung, ob Wucher vorliegt, wird am Verh\u00e4ltnis von vereinbarter und \u00fcblicher Geb\u00fchren beurteilt (BGH, Az.: : IX ZR 121\/99)<\/p>\n<h2>Kann die Maklerprovision verhandelt werden?<\/h2>\n<p>Grunds\u00e4tzlich k\u00f6nnen K\u00e4ufer und Verk\u00e4ufer \u00fcber die H\u00f6he der Courtage mit dem Immobilienmakler bei Verkaufsobjekten sprechen. Dies muss aber vor dem Kaufvertragsabschluss verhandelt werden. Nach der notariellen Beurkundung ist es nicht mehr m\u00f6glich.<\/p>\n<p>Immobilien in Ballungsr\u00e4umen sind stark nachgefragt. Kaufinteressenten, die bereit sind, die volle Provision zu zahlen, werden in der Regel Vorzug erhalten. Wenn das Kaufobjekt schwer zu vermitteln ist, kann ein Preisnachlass eher erzielt werden. Bei der Vermietung ist die Maklerprovision selten verhandelbar, denn meistens werden gerade die Kosten des Maklers gedeckt.<\/p>\n<h2>Wie wird ein Maklervertrag abgeschlossen?<\/h2>\n<p>F\u00fcr alle Beteiligten ist es wichtig, zu wissen, wie ein Maklervertrag abgeschlossen werden sollte. Bei Mietobjekten muss der Vertrag inklusive einer klaren Provisionsvereinbarung <strong>grunds\u00e4tzlich in Textform<\/strong> abgeschlossen werden (s. 2 WoVermittG). Dies kann per Brief, E-Mail, SMS oder Fax erfolgen. Aufgrund einer m\u00fcndlichen oder telefonischen Vereinbarung zwischen dem Eigent\u00fcmer und dem Makler entsteht kein Anspruch auf einen Maklerlohn.<\/p>\n<p>Bei Verkaufsobjekten war es vor dem 23. Dezember 2020 grunds\u00e4tzlich m\u00f6glich, einen Maklervertrag auch stillschweigend zu vereinbaren. Dies erfolgte durch sog. konkludentes, also schl\u00fcssiges Verhalten. Obwohl dies gesetzlich m\u00f6glich war, haben wir immer alle Kaufinteressenten \u00fcber die Courtage sowohl m\u00fcndlich als auch schriftlich informiert und eine Zustimmung gefordert. Denn es war stets wichtig, die Interessenten \u00fcber alle Kosten klar zu informieren, die im Kontext des Kaufs der betreffenden Immobilie entstehen.<\/p>\n<p>Ab dem 23. Dezember 2020 verlangt das Gesetz, dass <strong>der Maklervertrag in Textform formuliert werden muss, wenn eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus (inkl. Doppelhaush\u00e4lften und Reihenh\u00e4user) an einen Verbraucher vermittelt wird<\/strong>. In dem Vertrag muss die H\u00f6he der Courtage angegeben werden. Der Makler muss also einen Vertrag in Textform mit dem Verk\u00e4ufer und den Kaufinteressenten abschlie\u00dfen. Dabei sind folgende schriftliche Formen m\u00f6glich: E-Mail, Fax, SMS oder WhatsApp. M\u00fcndliche Vertragsabschl\u00fcsse oder konkludentes (schl\u00fcssiges) Handeln sind nicht mehr m\u00f6glich.<\/p>\n<p>Im gewerblichen Rahmen sind Vertragsabschl\u00fcsse und Provisionsvereinbarung weiterhin per Handschlag oder durch sonstiges schl\u00fcssiges Verhalten grunds\u00e4tzlich erlaubt. Wir verwenden aber auch bei Vermittlung von Gewerber\u00e4umen ausschlie\u00dflich Maklervertr\u00e4ge in Textform, um f\u00fcr alle Klarheit zu schaffen. Somit bildet der jeweilige Maklervertrag inklusive der Provisionsvereinbarung die Basis f\u00fcr den Provisionsanspruch, wenn das Objekt erfolgreich vermittelt wird. Die Rechnungsstellung erfolgt, nachdem der Immobilienkaufvertrag beim Notar abgeschlossen wurde.<\/p>\n<p>Wenn Sie einen Immobilienmakler beauftragen, schlie\u00dft dieser nicht nur mit Ihnen als Verk\u00e4ufer oder Vermieter einen Maklervertrag ab. Die Beziehung zwischen einem Makler und Kaufinteressenten ist jedoch ebenfalls geregelt. Zwischen dem Makler und den Kaufinteressenten kommt ein Vertrag zustande, wenn sie eine angebotene Immobilie besichtigen wollen. Sie werden \u00fcber die die Gesch\u00e4ftsbedingungen des Maklers aufgekl\u00e4rt und entscheiden, ob Sie diese akzeptieren m\u00f6chten oder nicht. In der Praxis schlie\u00dfen wir auch mit Kaufinteressenten einen Maklervertrag in Textform ab, sobald sie n\u00e4heres Interesse an einer Immobilie haben. In dem Vertrag wird der Interessent \u00fcber die Provisionsregelung klar und verst\u00e4ndlich informiert. Wenn das Maklerhonorar sowohl vom K\u00e4ufer als auch vom Verk\u00e4ufer gezahlt wird, handelt es sich um eine Doppelt\u00e4tigkeit. Dabei sorgt der Makler daf\u00fcr, dass die Interessen von beiden Parteien ber\u00fccksichtigt werden.<\/p>\n<h2>Provisionsanspruch und die Zahlung der Maklerprovision<\/h2>\n<p>Der Makler kann erst dann seine Provisionsforderung stellen, wenn er seinen Auftrag erfolgreich abgeschlossen hat. Das bedeutet, dass je nach Auftrag ein Kaufvertrag, Pachtvertrag oder Mietvertrag unterzeichnet sein muss (\u00a7 652 BGB). Au\u00dferdem muss die <strong>Maklert\u00e4tigkeit urs\u00e4chlich f\u00fcr das Zustandekommen des Vertrags<\/strong> sein. Praktisch bedeutet es zum Beispiel, dass der Kaufinteressent \u00fcber das Objekt von dem Makler erf\u00e4hrt, mit ihm eine Besichtigung durchf\u00fchrt oder Vertragsverhandlungen \u00fcber den Makler laufen.<\/p>\n<p>Wenn der Eigent\u00fcmer des Immobilienobjekts selbst einen K\u00e4ufer gefunden hat, entsteht dadurch in der Regel kein Provisionsanspruch. Allerdings kommt es darauf an, welche Auftragsform der Immobilieneigent\u00fcmer mit dem Makler abgeschlossen hat. Denn bei einem qualifizierten Alleinauftrag ist der Eigent\u00fcmer verpflichtet, private Immobilieninteressenten an den Makler weiterzuleiten.<\/p>\n<p>Als seri\u00f6se Makler arbeiten wir bei unserer Vermittlungst\u00e4tigkeit ausschlie\u00dflich mit <strong>qualifizierten Alleinauftr\u00e4gen<\/strong>. Dies bringt Vorteile sowohl f\u00fcr den Eigent\u00fcmer als auch f\u00fcr die Immobilieninteressenten. Der Verk\u00e4ufer profitiert davon, dass wir uns mit voller Kraft f\u00fcr die erfolgreiche Vermarktung seiner Immobilie einsetzen und die Diskretion gewahrt wird. Interessenten wissen genau, wer Ansprechpartner ist, wenn sie ein ernsthaftes Interesse an einem Immobilienobjekt haben. Sie k\u00f6nnen sicher sein, dass die Immobilie noch nicht reserviert ist und sie ihre Zeit nicht verschwenden. Au\u00dferdem sind \u00dcberschneidungen bei Besichtigungsterminen ausgeschlossen. Ernsthafte Interessenten achten generell darauf, dass der Immobilienmakler einen Alleinauftrag hat.<\/p>\n<p>Wenn der Immobilienmakler seine Pflichten und alle Vorschriften erf\u00fcllt hat, darf er den vereinbarten Honorar in Rechnung stellen.<\/p>\n<h2>Kann die Vermittlungsgeb\u00fchr steuerlich abgesetzt werden?<\/h2>\n<p>Unter bestimmten Umst\u00e4nden darf der Auftraggeber die bezahlte Maklerleistung von der Steuer absetzen. <strong>Vermieter<\/strong> k\u00f6nnen die Kosten f\u00fcr den Immobilienmakler genauso wie viele weitere Ausgaben rund um die Mietwohnung als Einkommens-mindernd bei dem <strong>Finanzamt geltend machen<\/strong>. Auch <strong>Mieter<\/strong> k\u00f6nnen den <strong>Vermittlungshonorar als Werbungskosten<\/strong> steuerlich absetzen, wenn der<strong> Umzug beruflich erforderlich<\/strong> war oder wenn sie eine<strong> Zweitwohnung aus beruflichen Gr\u00fcnden<\/strong> ben\u00f6tigen.<\/p>\n<p>Immobilienbesitzer k\u00f6nnen die Maklerkosten steuerlich geltend machen, wenn aus dem Hausverkauf oder Wohnungsverkauf ein<strong> steuerpflichtiger Ver\u00e4u\u00dferungsgewinn<\/strong> resultiert. Dies ist zum Beispiel bei vermieteten Immobilien der Fall, wenn sie <strong>vor dem Ablauf der zehnj\u00e4hrigen Spekulationsfrist<\/strong> verkauft werden. Die Maklergeb\u00fchr z\u00e4hlt zu den Anschaffungsnebenkosten, die mit dem Hauskauf oder Wohnungskauf verbunden sind. Wenn der K\u00e4ufer die Immobilie selbst bewohnt, kann er die Maklercourtage nicht absetzen. Wenn er die Immobilie jedoch vermietet, kann die <strong>K\u00e4ufercourtage steuerlich abgeschrieben<\/strong> become.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wer zahlt die Maklerprovision laut dem neuen Gesetz? In diesem Artikel erhalten Sie umfassende Informationen rund um die Maklerprovision. Seit dem 23. Dezember 2020 ist eine gesetzliche Neuregelung bez\u00fcglich der Maklerprovision beim Immobilienverkauf in Kraft. Bei Vermietung von Immobilien wird die Zahlung der Maklerprovision bereits seit Mitte 2015 im Rahmen des Bestellerprinzips gesetzlich umgesetzt.<\/p>","protected":false},"author":8,"featured_media":2133,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[121,1],"tags":[],"class_list":["post-2112","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-immobilien-news","category-allgemein"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2112","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/8"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2112"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2112\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/2133"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2112"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2112"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2112"}],"curies":[{"name":"WP","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}