{"id":2113,"date":"2026-01-27T16:13:00","date_gmt":"2026-01-27T15:13:00","guid":{"rendered":"http:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/news\/solarpflicht-bei-dachsanierung-finanzielle-vorteile-durch-foerderungen-und-kfw-kredite-in-2025\/"},"modified":"2026-05-04T13:14:39","modified_gmt":"2026-05-04T11:14:39","slug":"elektromobilitaet","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/en\/news\/elektromobilitaet\/","title":{"rendered":"Elektromobilit\u00e4t und die Reform des Wohneigentums\u00adgesetzes"},"content":{"rendered":"<p><strong>Die Elektromobilit\u00e4t gewinnt immer mehr an Bedeutung. Die Anzahl an neu zugelassenen Elektrofahrzeugen nimmt zu. Leider ist die Ladeinfrastruktur mangelhaft. Bei der Herstellung von Neubauimmobilien sind in der Regel Ladevorrichtungen eine Selbstverst\u00e4ndlichkeit, um einen zeitgem\u00e4\u00dfen Wohnstandard und Wertsteigerungen zu gew\u00e4hrleisten. Immobilien von \u00e4lteren Baujahren fehlt jedoch die notwendige Infrastruktur f\u00fcr Elektromobilit\u00e4t. Daher ist es f\u00fcr Immobilieneigent\u00fcmer und Mieter wichtig, dass sie ohne gro\u00dfe H\u00fcrden Ladestation eigenst\u00e4ndig einbauen k\u00f6nnen. Seit dem 1. Dezember 2020 ist eine Reform des <a href=\"https:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/en\/immobilienlexikon\/wohnungseigentumsgesetz\/\">Wohnungseigentumsgesetzes<\/a> in Kraft getreten, in der die E-Mobilit\u00e4t ber\u00fccksichtigt wird. Die Rechte der einzelnen Eigent\u00fcmer gegen\u00fcber der Eigent\u00fcmergemeinschaft sollen gest\u00e4rkt werden. Der Gesetzgeber m\u00f6chte die baulichen Ma\u00dfnahmen f\u00fcr Elektromobilit\u00e4t vereinfachen und f\u00f6rdern.<\/strong><\/p>\n<p>Bauliche Ver\u00e4nderungen am <a href=\"https:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/en\/immobilienlexikon\/gemeinschaftseigentum\/\">Common property<\/a> bed\u00fcrfen in Zukunft nicht mehr der Zustimmung aller betroffenen Eigent\u00fcmer (\u00a7 20 Abs. 1 WEG-neu). Es reicht somit eine <strong>einfache Mehrheit der Wohnungseigent\u00fcmergemeinschaft<\/strong>. Die Kosten daf\u00fcr tragen grundlegend die Eigent\u00fcmer, die der Ma\u00dfnahme im Rahmen der Eigent\u00fcmerversammlung zugestimmt haben.<\/p>\n<p>Allerdings gibt es eine Ausnahme von dieser Regel: Stimmen mehr als zwei Drittel der Wohnungseigent\u00fcmer f\u00fcr eine bauliche Ver\u00e4nderung \u2013 und besitzen sie zusammen mehr als 50 % aller Anteile \u2013 so werden diese Kosten von allen Eigent\u00fcmern entsprechend ihrer Anteilsgr\u00f6\u00dfe getragen (\u00a7 21 Abs. 2 Nr. 1 WEG). Gem\u00e4\u00df dem aktuellen Gesetz hat jetzt jeder Wohnungseigent\u00fcmer ein Anspruch angemessene bauliche Ver\u00e4nderungen zu verlanden, die f\u00fcr das Laden elektrisch betriebener Autos notwendig sind. Von dem Anspruch ist die <strong>Einrichtung einer Ladestation (sog. Wallbox)<\/strong> sowie alle weiteren Ma\u00dfnahmen, die damit in Verbindung stehen. Das k\u00f6nnte unter anderem das<strong> Verlegen der Leitungen, den Anschluss an die Stromleitung oder an Telekommunikationsleitungen<\/strong> betreffen.<\/p>\n<h2>Wer tr\u00e4gt die Kosten gem\u00e4\u00df Wohnungseigentumsrecht?<\/h2>\n<p>The <strong>Wohnungseigent\u00fcmer<\/strong>, der eine <strong>Ladestation inklusive der notwendigen Infrastruktur ben\u00f6tigt<\/strong>, muss auch die <strong>gesamten Kosten tragen<\/strong> (\u00a7 21 Abs. 1 Satz 1 WEG). Wenn sich zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt ein weiter Miteigent\u00fcmer ebenfalls f\u00fcr eine Wallbox entscheidet, hat auch er einen Anspruch darauf und kann eine Zustimmung von der Eigent\u00fcmergemeinschaft verlangen. F\u00fcr die bereits geschaffene Infrastruktur muss er einen <strong>angemessenen Geldausgleich<\/strong> zahlen.<\/p>\n<h2>Welche Probleme k\u00f6nnen auftreten?<\/h2>\n<p>Bei der Implementierung der Ma\u00dfnahmen im Zusammenhang mit E-Mobilit\u00e4t in Wohngeb\u00e4uden k\u00f6nnen verschiedene Herausforderungen auftreten. Leider ist h\u00e4ufig die <strong>vorhandene Stromversorgung<\/strong> in der betroffenen Wohnanlage nicht ausreichend, damit mehrere oder alle Wohnungseigent\u00fcmer einen eigenen Ladeanschluss zur Verf\u00fcgung haben. Um die <strong>Gesamtkapazit\u00e4t zu erh\u00f6hen<\/strong>, m\u00fcsste ein neuer Hausanschluss geschaffen werden. Das kann die Installationskosten in die H\u00f6he treiben, weil die gesamte Wohneigentumsgemeinschaft die Kosten nicht tragen muss.<\/p>\n<p>Bei nicht ausreichende Stromkapazit\u00e4t kann nur eine <strong>begrenzte Anzahl von Ladestationen<\/strong> installiert werden. Infolgedessen ist eine <strong>Benutzungsregelung<\/strong> notwendig, die die Wohnungseigent\u00fcmergemeinschaft beschlie\u00dfen muss. Dabei geht es darum zu entscheiden, wann, wer und wie lange die Ladeinfrastruktur benutzen darf. Dies kann zu gro\u00dfen Herausforderungen und Schwierigkeiten f\u00fchren, vor allem wenn berufst\u00e4tige Eigent\u00fcmer auf Bevorzugungen bestehen. <strong>Das Gesetz verlangt Gleichbehandlung<\/strong>. Auf der anderen Seite darf der Anspruch des Eigent\u00fcmers nicht abgelehnt werden, mit der Begr\u00fcndung, dass die Kapazit\u00e4ten nicht ausreichend sind.<\/p>\n<p>Eine m\u00f6gliche L\u00f6sung ist, dass sich alle Wohneigent\u00fcmer zusammen schlie\u00dfen, die eine Ladevorrichtung haben m\u00f6chten. Sie k\u00f6nnen die<strong> Stromkapazit\u00e4t des gesamten Hauses erh\u00f6hen oder einen eigenen Netzanschluss verlegen<\/strong> lassen. Weiterhin k\u00f6nnen <strong>Lastmanagementsysteme<\/strong> eingebaut werden. Durch das Lastmanagement wird ein paralleles Laden von mehreren Fahrzeugen gew\u00e4hrleistet. Die <strong>Stromleistung wird zwischen den einzelnen Wallboxen aufgeteilt<\/strong> und die begrenzte Ressource Ladestrom wird bestm\u00f6glich genutzt. Ein intelligentes Lastmanagement garantiert Betriebssicherheit und erh\u00f6ht die Verf\u00fcgbarkeit der Ladepunkte.<\/p>\n<p>Der Nachteil ist, dass sich der Ladevorgang mit der steigenden Anzahl der Nutzer verl\u00e4ngert. Trotzdem ist diese L\u00f6sung vorteilhafter als sonstige Rotationssysteme oder die Vorgehensweise nach dem Motto \u2013 wer zuerst kommt, der mahlt zuerst.<\/p>\n<p>In diesem Zusammenhang ist wichtig zu wissen, dass der Wohnungseigent\u00fcmer gem\u00e4\u00df dem \u00a7 20 WEG kein Recht hat, sein Auto im Bereich des gemeinschaftlichen Eigentums abzustellen, um dort zu laden. Eine Ladestation kann er also nur aufstellen, wenn er \u00fcber einen <strong>eigenen Stellplatz im Rahmen des <a href=\"https:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/en\/immobilienlexikon\/sondereigentum\/\">Sondereigentums<\/a><\/strong> verf\u00fcgt. Wenn diese Voraussetzung fehlt und er lediglich eine Eigentumswohnung besitzt, hat er keinen Anspruch auf die Herstellung einer Ladem\u00f6glichkeit.<\/p>\n<h2>Wie k\u00f6nnen Wohnungseigent\u00fcmer bei Umsetzung der Ma\u00dfnahmen f\u00fcr Elektromobilit\u00e4t vorgehen?<\/h2>\n<p>\u00dcber die praktische Umsetzung der konkreten Ladem\u00f6glichkeiten m\u00fcssen die Eigent\u00fcmer im Rahmen der ordnungsgem\u00e4\u00dfen Verwaltung bei der Eigent\u00fcmerversammlung entscheiden (\u00a7 20 Abs. 2 Satz 2). Die Eigent\u00fcmer k\u00f6nnen eine Zustimmung zur Errichtung einer Ladestation erteilen. Dabei k\u00f6nnen Sie die <strong>Zustimmung an bestimmte Bedingungen kn\u00fcpfen.<\/strong> Hier haben sie einen weitreichenden Einfluss. Sie k\u00f6nnen unter anderem S<strong>icherheiten f\u00fcr Bau- oder R\u00fcckbaukosten<\/strong> verlangen. Au\u00dferdem k\u00f6nnen zus\u00e4tzliche Versicherungen wegen erh\u00f6htem Brandgefahr sinnvoll sein. Auch die <strong>konkrete Ausgestaltung der Ma\u00dfnahme<\/strong> k\u00f6nnen sie im Detail bestimmen.<\/p>\n<p>Es sollte darauf geachtet werden, dass <strong>ausreichende Zwischenz\u00e4hler<\/strong> eingebaut werden, die den Verbrauch genau messen und eine Kostenabrechnung erlauben. Vorteilhaft ist, wenn die <strong>Ma\u00dfnahme f\u00fcr sp\u00e4tere Nutzer ebenfalls kompatibel<\/strong> ist. Der Einzeleigent\u00fcmer kann keinen Anspruch auf bestimmte Durchf\u00fchrung verlangen, sondern die Eigent\u00fcmergemeinschaft gemeinsam durch Beschlussfassung entscheidet. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass die <strong>Auflagen praktikabel und umsetzbar<\/strong> sind. Es ist nicht erlaubt, dass die Eigentumsgemeinschaft Vorgaben macht, die die Errichtung einer Ladestation unm\u00f6glich machen.<\/p>\n\n\t<section class=\"section no-print kontaktieren  nehmen col-pb-0 pt-80 pb-40\" id=\"section_510865708\">\n\t\t<div class=\"section-bg fill\" >\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\n\t\t\t\n\n\t\t<\/div>\n\n\t\t\n\n\t\t<div class=\"section-content relative\">\n\t\t\t\n\n<div class=\"row align-middle\"  id=\"row-1455356315\">\n\n\n\t<div id=\"col-386925688\" class=\"col medium-8 small-12 large-8\"  data-animate=\"fadeInUp\">\n\t\t\t\t<div class=\"col-inner\"  >\n\t\t\t\n\t\t\t\n\n\t<div id=\"text-1635515175\" class=\"text h2-p\">\n\t\t\n\n<p>Contact us \u2013 we are always available<\/p>\n\t\t\t<\/div>\n\t\n\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\n\t\n\n\t<div id=\"col-1129151859\" class=\"col medium-4 small-12 large-4\"  data-animate=\"fadeInUp\">\n\t\t\t\t<div class=\"col-inner\"  >\n\t\t\t\n\t\t\t\n\n\n\t\t<div class=\"icon-box featured-box icon-box-center text-center\"  >\n\t\t\t\t\t<div class=\"icon-box-img\" style=\"width: 260px\">\n\t\t\t\t<div class=\"icon\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"icon-inner\" >\n\t\t\t\t\t\t<img decoding=\"async\" width=\"300\" height=\"175\" src=\"https:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/wp-content\/uploads\/2025\/12\/Kontakt-300x175.png\" class=\"attachment-medium size-medium\" alt=\"\" srcset=\"https:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/wp-content\/uploads\/2025\/12\/Kontakt-300x175.png 300w, https:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/wp-content\/uploads\/2025\/12\/Kontakt.png 720w\" sizes=\"(max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/>\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"icon-box-text last-reset\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\n\n<p><a href=\"http:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/wp-content\/uploads\/2025\/12\/Path-219973.svg\"><img decoding=\"async\" class=\"alignnone size-full wp-image-537\" src=\"http:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/wp-content\/uploads\/2025\/12\/Path-219973.svg\" alt=\"\" \/><\/a><\/p>\n<a href=\"\/en\/kontakt\/\" class=\"button primary\" >\n\t\t<span>CONTACT US<\/span>\n\t<\/a>\n\n\n\n\t\t<\/div>\n\t<\/div>\n\t\n\t\n\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\n\t\n\n<\/div>\n\n\t\t<\/div>\n\n\t\t\n<style>\n#section_510865708 {\n  padding-top: 30px;\n  padding-bottom: 30px;\n}\n<\/style>\n\t<\/section>\n\t\n<h2>Wohngeb\u00e4udeversicherung im Auge behalten<\/h2>\n<p>Wichtig ist, dass die geplanten Ladel\u00f6sungen die Anforderungen an <a href=\"https:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/en\/wohngebaeudeversicherung\/\">Homeowner's insurance<\/a> erf\u00fcllen. Darauf sollte der Verwalter zusammen mit dem Verwaltungsbeirat sowie der gesamten Gemeinschaft besonders achten. Elektrizit\u00e4t ist die h\u00e4ufigste Brandursache. Bei der Installation und w\u00e4hrend des Betriebs von Ladestationen k\u00f6nnen verschiedene Gefahren entstehen. Daher ist es wichtig, dass <strong>\u00dcberlastungen vermieden und Brand verhindert<\/strong> weird.<\/p>\n<h2>Wohneigentumsgesetz: E-Mobilit\u00e4t und die vermietete Immobilie<\/h2>\n<p>Gem\u00e4\u00df dem Mietrecht gilt, dass der Eigent\u00fcmer die vermietete Immobilie in vertragsgem\u00e4\u00dfen Zustand erhalten muss. Ein Anspruch auf \u00c4nderungen (Modernisierungen) der Mietsache hat der Mieter grunds\u00e4tzlich nicht. Aber der Mieter darf verlangen, dass der Wohnungseigent\u00fcmer <strong>bauliche Ver\u00e4nderungen <\/strong>erlaubt<strong>, solange es um E-Mobilit\u00e4t, Barrierereduzierung oder Einbruchschutz<\/strong> geht (\u00a7 554 BGB). Der Mieter hat somit Anspruch auf Zustimmung zur Vertrags\u00e4nderung. Allerdings hat der Mieter <strong>keinen Anspruch, dass der Vermieter zus\u00e4tzliche Fl\u00e4chen bereitstellt<\/strong>, damit eine Ladung von seinem Elektroauto erfolgen kann. Nur wenn der Mieter gem\u00e4\u00df dem vorhandenen Mietvertrag bereits eine solche Fl\u00e4che (Stellplatz) mietet, hat er Anspruch auf die Erteilung einer Erlaubnis zur Errichtung einer Ladestation. Der Anspruch gilt nicht nur f\u00fcr Elektroautos, sondern auch f\u00fcr Hybride sowie elektrisch betriebene Fahrr\u00e4der. <strong>Dem Mieter muss es grunds\u00e4tzlich erlaubt sein, alle erforderlichen Ma\u00dfnahmen durchzuf\u00fchren.<\/strong> Das bedeutet, er kann die Leitungen verlegen, eine Wallbox sowie Messeinrichtungen (Stromz\u00e4hler) installieren. Bei Bedarf kann er in die Stromversorgung und Telekommunikationsleitungen eingreifen.<\/p>\n<p><strong>Die Kosten f\u00fcr die Errichtung einer Ladestation, inklusive der damit verbunden Infrastruktur, muss der Mieter gem\u00e4\u00df dem reformierten Wohnungseigentumsgesetz selbst tragen.<\/strong> Am Ende des Mietverh\u00e4ltnisses ist er grunds\u00e4tzlich verpflichtet, den <strong>urspr\u00fcnglichen Zustand der Mietsache<\/strong> wieder herzustellen. Hierf\u00fcr muss er ebenfalls die Kosten tragen. Deswegen kann der Vermieter eine <strong>Zusatzkaution<\/strong> verlangen als Sicherheit f\u00fcr die Verpflichtung zum R\u00fcckbau.<\/p>\n<p>Das aktualisierte Wohneigentumsgesetz schreibt keine bestimmte Form f\u00fcr die Erteilung der Erlaubnis vor. Selbstverst\u00e4ndlich ist es f\u00fcr beide Vertragsparteien vorteilhaft, eine <strong>Vereinbarung schriftlich festzuhalten<\/strong>, um sp\u00e4tere Missverst\u00e4ndnisse und eventuelle Konflikte zu vermeiden. Die konkrete Ausgestaltung kann der Vermieter vorgeben. Au\u00dferdem kann er darauf bestehen, dass die Ma\u00dfnahme durch einen <strong>Fachbetrieb<\/strong> umgesetzt werden muss. Auch f\u00fcr den Fall, dass die Immobilie sp\u00e4ter verkauft wird, ist es wichtig, dass der Eigent\u00fcmer eine schriftliche Dokumentation f\u00fcr den K\u00e4ufer hat. Entscheidend ist, dass alle Schritte mit dem Verwalter sowie der Gemeinschaft im Rahmen eines rechtskr\u00e4ftigen Beschlusses bei der Eigent\u00fcmerversammlung abgestimmt werden.<\/p>\n<p>Der Gesetzgeber r\u00e4umt der <strong>E-Mobilit\u00e4t im Rahmen des Klimaschutzes einen hohen Vorrang<\/strong>. Deswegen ist damit zu rechnen, dass die Interessen des Mieters durchsetzbar sein werden. F\u00fcr Vermieter ist es \u00fcberlegenswert, ob sie selbst aktiv werden und passende Ladevorrichtungen f\u00fcr Ihre Immobilie schaffen. Denn es handelt sich um eine Modernisierungsma\u00dfnahme, sodass die Miete j\u00e4hrlich um 8 Prozent aus den Baukosten erh\u00f6ht werden kann (\u00a7 559 BGB). <strong>The <a href=\"https:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/en\/immobilienbewertung-muenchen\/\">Wert der Immobilie<\/a> wird gesteigert, was sich auf eine eventuelle <a href=\"https:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/en\/immobilie-verkaufen-muenchen\/\">Ver\u00e4u\u00dferung<\/a> positiv auswirkt.<\/strong><\/p>\n<h2>Oft gestellte Fragen im Zusammenhang mit der Elektromobilit\u00e4t<\/h2>\n<h3>Kann der Vermieter den Einbau einer Ladestation ablehnen und die Zustimmung dem Mieter nicht erteilen?<\/h3>\n<p>Unter bestimmten Umst\u00e4nden ja. Der Vermieter muss<strong> f\u00fcr die Ablehnung einen ausreichenden Grund<\/strong> haben. Prinzipiell gilt, dass die Interessen des Vermieters und des Mieters abgewogen werden sollen. F\u00fcr den Vermieter kann ein sogenanntes<strong> Konservierungsinteresse<\/strong> von Bedeutung sein. Je gr\u00f6\u00dfer der Eingriff in die Immobilie, desto gewichtiger ist das Interesse des Vermieters.<\/p>\n<p>Finanzielle Interessen des Vermieters d\u00fcrfen keine Rolle spielen, denn <strong>die Kosten f\u00fcr die gesamte Ma\u00dfnahme tr\u00e4gt der Mieter<\/strong>. Au\u00dferdem kann der Vermieter eine <strong>Zusatzkaution<\/strong> einnehmen. <strong>Wenn durch die baulichen \u00c4nderungen eine gefahrentr\u00e4chtige Situation oder ein baurechtswidriger Zustand geschaffen wird, dann hat der Mieter keinen Anspruch auf Erlaubniserteilung.<\/strong><\/p>\n<h3>Was muss der Mieter bei Einbau von Lades\u00e4ulen beachten?<\/h3>\n<p>Der Mieter muss sich an seinen Vermieter wenden, um eine<strong> Zustimmung f\u00fcr den Einbau<\/strong> von einer Ladeeinrichtung zu erhalten. Das Einverst\u00e4ndnis des Eigent\u00fcmers ist <strong>sowohl f\u00fcr die Installation als auch f\u00fcr den Strombezug<\/strong> notwendig. Da dies in der Regel mit dem <strong>Eingriff ins Gemeinschaftseigentum<\/strong> verbunden ist, muss der Vermieter sich mit dem Anliegen an die Wohnungseigent\u00fcmergemeinschaft wenden und einen Antrag stellen. Dies erfolgt im Rahmen einer Eigent\u00fcmerversammlung, in der eine Beschlussfassung erfolgen kann. Daher muss der Mieter damit rechnen, dass eine Genehmigung dauern kann. Der Mieter <strong>muss den Beschluss abwarten<\/strong>, bevor er eine Ladel\u00f6sung installieren kann. Wenn der ein Haus mietet, kann dies wesentlich schneller erfolgen, denn der Vermieter ben\u00f6tigt nicht die Zustimmung einer Wohnungseigent\u00fcmergemeinschaft.<\/p>\n<p>Viele Vermieter sch\u00e4tzen die Initiative und unterst\u00fctzen ihre Mieter beim Umstieg auf die Nutzung eines umweltfreundlichen Elektrofahrzeugs. Letztlich wertet das Vorhandensein einer Ladeinfrastruktur f\u00fcr E-Autos auch die Immobilie auf. Eine <strong>eventuelle Kostenbeteiligung<\/strong> an den Installationskosten ist eine interessante Option. <strong>Beim sogenannten Betreibermodell investiert der Vermieter in die Zukunft und Nachhaltigkeit der Immobilie.<\/strong> Dabei stellt er die Ladeinfrastruktur f\u00fcr zuk\u00fcnftige Mieter zur Verf\u00fcgung. Es ist damit zu rechnen, dass f\u00fcr die Immobilienwirtschaft die Ladeinfrastruktur in Geb\u00e4uden zuk\u00fcnftig Pflichtvoraussetzung wird.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Elektromobilit\u00e4t gewinnt immer mehr an Bedeutung. Die Anzahl an neu zugelassenen Elektrofahrzeugen nimmt zu. Leider ist die Ladeinfrastruktur mangelhaft. 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