{"id":2144,"date":"2026-01-27T16:35:04","date_gmt":"2026-01-27T15:35:04","guid":{"rendered":"http:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/news\/solarpflicht-bei-dachsanierung-finanzielle-vorteile-durch-foerderungen-und-kfw-kredite-in-2025\/"},"modified":"2026-05-04T13:17:28","modified_gmt":"2026-05-04T11:17:28","slug":"grundsteuer-bayern","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/en\/news\/grundsteuer-bayern\/","title":{"rendered":"Grundsteuerreform \u2013 Wie wird die Grundsteuer in Bayern k\u00fcnftig ermittelt?"},"content":{"rendered":"<p><strong>Die Grundsteuer in Bayern wird sich ab dem Jahr 2025 \u00e4ndern. Alle Flurst\u00fccke und Geb\u00e4ude in Deutschland unterliegen der Grundsteuer, unabh\u00e4ngig davon, ob die Flurst\u00fccke und Geb\u00e4ude zum Wohnen, f\u00fcr eine freiberufliche T\u00e4tigkeit, gewerblich oder f\u00fcr einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft genutzt werden. Die Grundsteuerreform r\u00e4umt den Bundesl\u00e4ndern die M\u00f6glichkeit, mit der L\u00e4nder\u00f6ffnungsklausel vom Bundesmodell abzuweichen und bei der Grundsteuer eigene Entscheidungen zu treffen. Die Immobilienbesitzer in Bayern k\u00f6nnen sich freuen, weil der Freistaat sich f\u00fcr das sog. Fl\u00e4chenmodell entschieden hat. Somit ist die Fl\u00e4che des Grundst\u00fccks, die Gr\u00f6\u00dfe des Geb\u00e4udes und die Art der Nutzung f\u00fcr die Grundsteuer entscheidend. Die Lage, der Wert der Immobilie, das Alter und der Zustand des Objekts spielen bei der Festlegung der steuerlichen Belastung keine Rolle. In diesem Artikel erfahren Sie, wie die Grundsteuer k\u00fcnftig berechnet wird und was durch die Grundsteuerreform bei der Neuberechnung zu beachten ist.<\/strong><\/p>\n<h2>Grunds\u00e4tzliches zur Grundst\u00fcckssteuer<\/h2>\n<p>The <strong>Grundst\u00fccksteuer<\/strong> ist eng mit <strong>Flurst\u00fccken und Geb\u00e4uden<\/strong> verkn\u00fcpft. Das bedeutet, dass sie nicht an die Eigent\u00fcmer des Grundst\u00fccks gebunden ist. Die eingenommene Steuer bleibt bei der jeweiligen Stadt bzw. Gemeinde, in der sich das Grundst\u00fcck befindet. Es ist also nicht entscheidend, wo die Eigent\u00fcmerin oder der Eigent\u00fcmer wohnt. Die Grundsteuereinnahmen sollen <strong>f\u00fcr \u00f6ffentliche Leistungen<\/strong> der Kommunen aufkommen. Das k\u00f6nnten etwa Ausgaben f\u00fcr Brandschutz, Infrastruktur, Stra\u00dfenbeleuchtung, Kinderbetreuung, Spielpl\u00e4tze oder kulturelle Einrichtungen sein.<\/p>\n<p>Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass <strong>ab dem Jahr 2025 die Grundsteuer gem\u00e4\u00df einer neuen Grundlage berechnet und reformiert<\/strong> werden muss. Die derzeitigen Einheitswerte sieht das Bundesverfassungsgericht als veraltet, niedrig und verfassungswidrig, somit war eine Neuregelung erforderlich. Obwohl die neue Grundsteuer erst ab 2025 gilt, werden die Daten hierf\u00fcr zum <strong>Stichtag 1. Januar 2022<\/strong> erhoben. Somit wird die Berechnungsgrundlage f\u00fcr alle Grundst\u00fccke in Bayern gelegt.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Berechnung der Grundsteuerh\u00f6he sind <strong>in Bayern ab 2025 nur noch die Fl\u00e4chen des Grundst\u00fccks und der Geb\u00e4ude<\/strong> entscheidend. Dadurch soll gew\u00e4hrleistet werden, dass die H\u00f6he der Grundsteuer nachvollziehbar ist und unb\u00fcrokratisch vorgenommen werden kann. Der Wert des Grundst\u00fccks spielt dabei keine Rolle. Somit m\u00fcssen Grundst\u00fccke nicht immer wieder neu bewertet werden und die Grundsteuer ist nicht an die steigenden Immobilienpreise automatisch gekoppelt. Das ist f\u00fcr Immobilieneigent\u00fcmer in Bayern von Vorteil.<\/p>\n<h2>Wie hoch wird die Grundsteuer zuk\u00fcnftig sein?<\/h2>\n<p>Durch die Grundsteuerreform wird sich die Steuerh\u00f6he \u00e4ndern, weil die Fortsetzung der alten Grundsteuer verfassungsrechtlich nicht m\u00f6glich ist. Wie hoch sie jedoch ausfallen wird, l\u00e4sst sich pauschal nicht beantworten. Innerhalb einer Gemeinde ist aber mit Belastungsverschiebungen zwischen Grundst\u00fccken zu rechnen. <strong>Manche Eigent\u00fcmer werden weniger, andere werden mehr als bisher zahlen m\u00fcssen.<\/strong> Die Grundsteuerh\u00f6he wird vorrangig durch den Hebesatz der jeweiligen Gemeinde entscheidend bestimmt. Die Gemeinden werden den Hebesatz voraussichtlich im Jahr 2024 festlegen.<\/p>\n<h2>M\u00fcssen Grundst\u00fcckseigent\u00fcmer eine Grundsteuererkl\u00e4rung abgeben?<\/h2>\n<p>Eigent\u00fcmer von Grundst\u00fccken m\u00fcssen eine Grundsteuererkl\u00e4rung beim Finanzamt abgeben, damit die Gemeinden die neue Grundsteuer festsetzen k\u00f6nnen. F\u00fcr jedes Grundst\u00fcck bzw. jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft muss eine <strong>Grundsteuererkl\u00e4rung vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Oktober 2022<\/strong> eingereicht werden. Die Abgabe der Erkl\u00e4rung kann beispielsweise \u00fcber ELSTER oder \u00fcber Papier-Vordrucke erfolgen.<\/p>\n<h2>Wann werden Immobilieneigent\u00fcmer die neuen Steuerbescheide erhalten?<\/h2>\n<p>Wenn Eigent\u00fcmer Ihre Erkl\u00e4rung angegeben haben, ist damit zu rechnen, dass das Finanzamt dann zeitnah mit der Bearbeitung beginnt. Die Bescheide werden ab Juli 2022 je nach Eingang der Grundsteuererkl\u00e4rung erstellt. Da die <strong>neuen Hebes\u00e4tze erst im Jahr 2024<\/strong> beschlossen werden, k\u00f6nnen Immobilieneigent\u00fcmer erst dann mit dem Erhalt der Grundsteuerbescheide rechnen. Das Finanzamt wird ein Brief mit zwei Bescheiden versenden, und zwar mit dem Grundsteuer\u00e4quivalenzbetragsbescheid bzw. Grundsteuerwertbescheid sowie Grundsteuermessbescheid. Einen weiteren Brief mit dem eigentlichen Grundsteuerbescheid werden Immobilieneigent\u00fcmer von der Gemeinde erhalten. Darin wird stehen, welche H\u00f6he die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 betr\u00e4gt.<\/p>\n<h2>Wer zahlt die Grundsteuer?<\/h2>\n<p>Die Eigent\u00fcmerin oder der Eigent\u00fcmer des Grundst\u00fccks muss die Grundsteuer bezahlen. Geh\u00f6rt das Grundst\u00fcck <strong>mehreren Eigent\u00fcmern, haften sie f\u00fcr die Grundsteuer gemeinsam<\/strong>. Wenn eine Wohnung oder ein Haus vermietet wird, ist der <strong>Vermieter berechtigt, die von ihm bezahlte Grundsteuer an den Mieter umzulegen<\/strong>. Eine entsprechende Vereinbarung diesbez\u00fcglich ist die Voraussetzung daf\u00fcr, dass der Vermieter die Grundsteuer \u00fcber die <strong>Nebenkostenabrechnung<\/strong> von dem Mieter verlangen kann. Als erfahrene <a href=\"https:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/en\/ueber-uns\/\">Real estate agent<\/a> achten wir bei <a href=\"https:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/en\/immobilie-vermieten\/\">Rental<\/a> darauf, dass ein rechtssicherer Passus diesbez\u00fcglich in dem Mietvertrag festgehalten wird.<\/p>\n<p>Grundst\u00fccke, bei denen ein Erbbaurecht bestellt ist, muss der Erbbauberechtigte die Grundsteuer f\u00fcr das ganze Grundst\u00fcck zahlen, also derjenige, dem das Erbbaurecht geh\u00f6rt.<\/p>\n<p>Sollte das Geb\u00e4ude jemand anderem geh\u00f6ren, als der Grund und Boden (Geb\u00e4ude auf fremden Grund und Boden), zahlt der <strong>Eigent\u00fcmer des Geb\u00e4udes die Grundsteuer f\u00fcr das Geb\u00e4ude<\/strong> und der <strong>Eigent\u00fcmer des Grunds und Bodens die Grundsteuer f\u00fcr den Grund und Boden<\/strong>.<\/p>\n\n\t<section class=\"section no-print kontaktieren  nehmen col-pb-0 pt-80 pb-40\" id=\"section_1596806493\">\n\t\t<div class=\"section-bg fill\" >\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\n\t\t\t\n\n\t\t<\/div>\n\n\t\t\n\n\t\t<div class=\"section-content relative\">\n\t\t\t\n\n<div class=\"row align-middle\"  id=\"row-70396385\">\n\n\n\t<div id=\"col-801425791\" class=\"col medium-8 small-12 large-8\"  data-animate=\"fadeInUp\">\n\t\t\t\t<div class=\"col-inner\"  >\n\t\t\t\n\t\t\t\n\n\t<div id=\"text-1401488966\" class=\"text h2-p\">\n\t\t\n\n<p>Contact us \u2013 we are always available<\/p>\n\t\t\t<\/div>\n\t\n\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\n\t\n\n\t<div id=\"col-1958118612\" class=\"col medium-4 small-12 large-4\"  data-animate=\"fadeInUp\">\n\t\t\t\t<div class=\"col-inner\"  >\n\t\t\t\n\t\t\t\n\n\n\t\t<div class=\"icon-box featured-box icon-box-center text-center\"  >\n\t\t\t\t\t<div class=\"icon-box-img\" style=\"width: 260px\">\n\t\t\t\t<div class=\"icon\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"icon-inner\" >\n\t\t\t\t\t\t<img decoding=\"async\" width=\"300\" height=\"175\" src=\"https:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/wp-content\/uploads\/2025\/12\/Kontakt-300x175.png\" class=\"attachment-medium size-medium\" alt=\"\" srcset=\"https:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/wp-content\/uploads\/2025\/12\/Kontakt-300x175.png 300w, https:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/wp-content\/uploads\/2025\/12\/Kontakt.png 720w\" sizes=\"(max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/>\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"icon-box-text last-reset\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\n\n<p><a href=\"http:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/wp-content\/uploads\/2025\/12\/Path-219973.svg\"><img decoding=\"async\" class=\"alignnone size-full wp-image-537\" src=\"http:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/wp-content\/uploads\/2025\/12\/Path-219973.svg\" alt=\"\" \/><\/a><\/p>\n<a href=\"\/en\/kontakt\/\" class=\"button primary\" >\n\t\t<span>CONTACT US<\/span>\n\t<\/a>\n\n\n\n\t\t<\/div>\n\t<\/div>\n\t\n\t\n\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\n\t\n\n<\/div>\n\n\t\t<\/div>\n\n\t\t\n<style>\n#section_1596806493 {\n  padding-top: 30px;\n  padding-bottom: 30px;\n}\n<\/style>\n\t<\/section>\n\t\n<h2>Wie wird die Grundsteuer berechnet und welche Grundst\u00fccksdaten sind wichtig?<\/h2>\n<p>Der 1. Januar 2022 ist der Stichtag f\u00fcr die Grundsteuerberechnung ab dem Jahr 2025. Daher m\u00fcssen Eigent\u00fcmer die Grundsteuererkl\u00e4rung danach ausf\u00fcllen, wie die Grundst\u00fccksverh\u00e4ltnisse am 1. Januar 2022 waren. Das Finanzamt muss wissen, wer der <strong>Eigent\u00fcmer des Grundst\u00fccks<\/strong> zu diesem Zeitpunkt war und <strong>Auskunft \u00fcber den Baubestand und die Nutzung<\/strong> erhalten. \u00dcber \u00c4nderungen muss die zust\u00e4ndige Finanzbeh\u00f6rde ebenfalls informiert werden.<\/p>\n<p>Im Weiteren wird die Berechnung der Grundsteuer f\u00fcr Grundst\u00fcck des Grundverm\u00f6gens erl\u00e4utert. Die Steuer f\u00fcr Betriebe der Land- und Forstwirtschaft werden nicht ber\u00fccksichtigt.<\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich erfolgt die <strong>Berechnung der Grundsteuer in mehreren Stufen<\/strong>. Dabei ist die <strong>Gr\u00f6\u00dfe des Grundst\u00fccks entscheidend<\/strong>. Wie gro\u00df das Grundst\u00fcck ist, k\u00f6nnen Sie dem Liegenschaftskataster (Katasterdaten), dem <a href=\"https:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/en\/immobilienlexikon\/grundbuch\/\">Land Register<\/a> oder dem Notarvertrag entnehmen.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Berechnung muss die Fl\u00e4che aller Flurst\u00fccke der wirtschaftlichen Einheit inklusive der bebauten Fl\u00e4che in Quadratmeter (m\u00b2) angegeben werden. Die gesamte Fl\u00e4che wird auf volle Quadratmeter nach unten abgerundet.<\/p>\n<p>The <strong>Fl\u00e4che des Geb\u00e4udes<\/strong> wird in die Grundsteuerberechnung ebenfalls einbezogen. Dabei wird unterschieden, ob die Immobilie zu Wohnzwecken dient oder anders genutzt wird.<br \/>\nBei Wohnimmobilien wird die gesamte Geb\u00e4udefl\u00e4che inklusive der Fl\u00e4che von Zubeh\u00f6rr\u00e4umen (etwa Kellerr\u00e4ume, Heizungsr\u00e4ume) gem\u00e4\u00df der <a href=\"https:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/en\/immobilienlexikon\/wohnflaeche\/\">Wohnfl\u00e4chenverordnung<\/a> ermittelt.<\/p>\n<p>Wenn die Immobilie gewerblich oder freiberuflich genutzt wird, dann muss die <strong>Nutzfl\u00e4che vom gesamten Geb\u00e4ude<\/strong> angegeben werden. Zerst\u00f6rte Geb\u00e4ude oder dauerhaft nicht mehr genutzte Objekte werden nicht mehr ber\u00fccksichtigt. Falls das Objekt kleiner als 30 m\u00b2 sein sollte, dann bleibt es ebenfalls au\u00dfer acht. Sowohl die <a href=\"https:\/\/rogers.serverwaketo1001.de\/en\/immobilienlexikon\/wohnflaeche\/\">Living space<\/a> als auch die Nutzfl\u00e4che werden auf volle Quadratmeter nach unten abgerundet.<\/p>\n<p><strong>Einen Bodenrichtwert wird f\u00fcr die Berechnung der Grundsteuerh\u00f6he in Bayern nicht ben\u00f6tigt<\/strong>, somit ist die Neubewertung der Grundst\u00fccke, Wohnungen und H\u00e4user in bestimmten Abst\u00e4nden f\u00fcr die Ermittlung der Grundsteuer nicht notwendig.<\/p>\n<h3>Erster Rechenschritt: \u00c4quivalenzbetrag berechnen<\/h3>\n<p>Im ersten Schritt wird der <strong>\u00c4quivalenzbetrag<\/strong> ermittelt. Dieser Betrag setzt sich aus der Fl\u00e4che und der \u00c4quivalenzzahl zusammen. F\u00fcr den Grund und Boden betr\u00e4gt die \u00c4quivalenzzahl 0,04 EUR\/qm und f\u00fcr die Wohn- bzw. Nutzfl\u00e4che 0,50 EUR\/qm.<\/p>\n<p>Durch die <strong>\u00c4quivalenzzahl<\/strong> wird bestimmt, in welchem <strong>Verh\u00e4ltnis die Fl\u00e4chen von Grund und Boden sowie dem Geb\u00e4ude<\/strong> zueinander belastet werden. Die Zahl sagt nichts \u00fcber den Wert der Fl\u00e4che aus.<\/p>\n<p>Um den \u00c4quivalenzbetrag zu berechnen, muss die Fl\u00e4che mit der passenden \u00c4quivalenzzahl multipliziert werden. Hier ein Beispiel f\u00fcr die Berechnung des \u00c4quivalenzbetrags:<br \/>\nGrundst\u00fccksfl\u00e4che 700 m\u00b2 \u00d7 0,04 EUR\/qm \u2192 28 EUR.<\/p>\n<p>In diesem Schritt geht es darum, den \u00c4quivalenzbetrag f\u00fcr die jeweilige Fl\u00e4che zu ermitteln, als f\u00fcr den Grund und Boden, f\u00fcr die Wohnfl\u00e4che und f\u00fcr die Nutzfl\u00e4che.<\/p>\n<p>Unter bestimmten Umst\u00e4nden ist eine <strong>Erm\u00e4\u00dfigung der \u00c4quivalenzzahl<\/strong> m\u00f6glich.<\/p>\n<h3>Zweiter Rechenschritt: Grundsteuermessbetrag<\/h3>\n<p>In der n\u00e4chsten Stufe der Berechnung wird der Grundsteuermessbetrag (auch Messbetrag genannt) bestimmt. Dabei wird der jeweilige \u00c4quivalenzbetrag mit den dazugeh\u00f6rigen Grundsteuermesszahlen multipliziert und anschlie\u00dfend zu einem Grundsteuermessbetrag zusammengefasst.<\/p>\n<p>Die Grundsteuermesszahl bzw. die Steuermesszahl f\u00fcr den Grund und Boden betr\u00e4gt 100 Prozent, f\u00fcr die Wohnfl\u00e4che 70 Prozent und f\u00fcr die Nutzfl\u00e4che 100 Prozent.<\/p>\n<p>Beispiel f\u00fcr die Berechnung des Grundsteuermessbetrags bei Grund und Boden:<br \/>\n\u00c4quivalenzbetrag 28 EUR x 100 % \u2192 28 EUR<\/p>\n<p><strong>Auch die Grundsteuermesszahl kann von einer Erm\u00e4\u00dfigung betroffen sein<\/strong>. Bei denkmalgesch\u00fctzten Geb\u00e4uden betr\u00e4gt die Grundsteuermesszahl beispielsweise lediglich 25 Prozent. F\u00fcr Boden- und Gartendenkm\u00e4ler gilt keine Erm\u00e4\u00dfigung.<\/p>\n<h3>Dritter Rechenschritt: Berechnung der Grundsteuer<\/h3>\n<p>Im letzten Schritt wird die Grundsteuerh\u00f6he ermittelt. Dabei wird der Grundsteuermessbetrag mit dem <strong>Hebesatz der Gemeinde<\/strong> multipliziert. Das Ergebnis ist der zu zahlende Grundsteuerbetrag.<\/p>\n<p><strong>Wie hoch die Grundsteuer f\u00fcr Immobilienbesitzer in Bayern sein wird, h\u00e4ngt entscheidend von dem Hebesatz der jeweiligen Kommune ab<\/strong>. Prinzipiell kann jede Gemeinde frei entscheiden, wie hoch sie den Hebesatz festlegt. Weder der bayerische Landtag noch die bayerische Staatsregierung k\u00f6nnen den Hebesatz bestimmen. Daran hat sich durch das reformierte Grundsteuergesetz nichts ge\u00e4ndert.<\/p>\n<h2>Weiterf\u00fchrende Informationen zur Grundsteuer und dem reformierten Grundsteuergesetz<\/h2>\n<p>Dieser Artikel gibt Ihnen einen \u00dcberblick \u00fcber die aktualisierte Regelungen f\u00fcr die k\u00fcnftige Zahlung der Grundsteuer. Beachten Sie bitte, dass wir hier nicht jede Detailfrage beantworten k\u00f6nnen. Weitere Ausk\u00fcnfte k\u00f6nnen Sie bei dem Steuerberater Ihres Vertrauens einholen. Ansonsten finden Sie weiterf\u00fchrende Ausk\u00fcnfte wie folgt:<br \/>\n\u2013 Auf der Internetseite: <a href=\"https:\/\/www.grundsteuer.bayern.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">www.grundsteuer.bayern.de<\/a><br \/>\nIn den Ausf\u00fcllanleitungen zu den Vordrucken der Grundsteuererkl\u00e4rung.<br \/>\n\u00dcber die Informations-Hotline zur Bayerischen Grundsteuer \u2013 Telefon: 089 30 70 0077.<br \/>\nSowie bei der Bewertungsstelle des zust\u00e4ndigen Finanzamts oder der \u00f6rtlichen Gemeinde.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Grundsteuer in Bayern wird sich ab dem Jahr 2025 \u00e4ndern. 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