Denkmalgeschützte Immobilien

Alle relevanten Fakten im Überblick

Historisch relevante Bauwerke und Kulturdenkmäler prägen die Identität unserer Städte. Sie haben eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung und werden im Rahmen des Denkmalschutzgesetzes besonders beachtet. Die Eigentümer von denkmalgeschützten Immobilien werden in die Pflicht genommen, aber sie genießen auch Vorteile, die den Erwerb von Denkmälern attraktiv machen. Hier erfahren Sie alle wichtigen Informationen zum Denkmalschutz bei Immobilien.

Was sind Baudenkmäler?

Baudenkmäler sind Gebäude oder nur Teile davon, die wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit in besonderer Art geschützt werden sollten (s. Art. 1 Bayerisches Denkmalschutzgesetz).

Wissenswertes zum Denkmalschutzgesetz

Die Pflege und die Verwaltung von denkmalgeschützten Immobilien haben den Bund auf die einzelnen Bundesländer übertragen. Daraus resultiert, dass jedes Bundesland ein eigenes Denkmalschutzrecht mit einer eigenständigen Behörde hat. Die Denkmalschutzbehörden verwalten alle Baudenkmäler, die sich im jeweiligen Verwaltungsgebiet befinden. Sie erlassen den Bestandsschutz und Auflagen, die die Immobilienbesitzer in Pflicht nehmen. Meistens beziehen sich die Auflagen auf Baumaßnahmen wie Sanierungen, Modernisierungen, Renovierungen oder Ausbauten sowie Umbauten der Denkmalimmobilien.

Dabei geht es darum, dass das historische Gesamtbild der Immobilie erhalten bleibt. Daher ist vorrangig das Aussehen der Gebäude von den behördlichen Auflagen betroffen. Außerdem kann die Nutzung von denkmalgeschützten Immobilien eingeschränkt werden. Die Denkmalbehörde kann zum Beispiel untersagen, dass eine denkmalgeschützte Manufaktur als Wohnimmobilie vermietet wird. Immobilieneigentümer müssen damit rechnen, dass auch kleinere Maßnahmen untersagt werden können, vor allem, wenn das historische Gesamtbild dadurch verändert wird. Das kann z. B. Zäune, Bewegungsmelder oder auch die Außenbeleuchtung betreffen.

Sobald ein Anwesen unter den Denkmalschutz gestellt wurde, ist für jede Beseitigung oder Veränderung von geschütztem Gebäudeteil immer eine Erlaubnis der zuständigen Behörde notwendig. Das betrifft sowohl den Innenbereich als auch den Außenbereich der Denkmalschutzimmobilie. Denkmalobjekte, die sich zu Wohnzwecken geeignet sind, gehören zu gut nachgefragten Anlageimmobilien.

Denkmalimmobilien bieten steuerliche Vorteile für Eigentümer

Sowohl für Kapitalanleger als auch für Eigennutzer können Immobilien unter Denkmalschutz eine vorteilhafte Investition sein, da sie mit Steuervorteilen verbunden sind. Renovierungs- oder Sanierungskosten können aufgrund der Denkmal-AfA (Sonderabschreibung) von der Einkommensteuer abgesetzt werden. Bei vermieteten Immobilien profitieren Kapitalanleger von einer Abschreibung in Höhe 100 Prozent der Sanierungskosten. Selbstbewohnte Immobilien erlauben eine lineare Abschreibung in Höhe von 90 Prozent über zehn Jahre.

Das Alter des Objekts spielt eine wichtige Rolle. Bei Denkmälern, die vor dem Baujahr 1924 errichtet wurden, können die Anschaffungskosten mit 2,5 Prozent jährlich abgeschrieben werden. Die Laufzeit der linearen Abschreibung bei diesen Objekten beträgt insgesamt 40 Jahre. Denkmalgeschützte Immobilien, die später gebaut wurden, erlauben 2 Prozent der Anschaffungskosten über 50 Jahre abzuschreiben. Vor dem Erwerb einer denkmalgeschützten Immobilie ist es empfehlenswert, sich professionell beraten zu lassen. Sprechen Sie auch mit Ihrem Steuerberater, um zu erfahren, ob es für Sie vorteilhaft ist, in eine Denkmalschutzimmobilie zu investieren.

Investitionen in Modernisierung und Instandhaltung können erst nach dem Immobilienkauf bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden. Ansonsten wird das Finanzamt die Maßnahmen nicht als Werbungskosten einstufen, sondern wird die Kosten dem Kauf der Immobilie im Sinne der Anschaffungskosten zuschreiben.

Energieeffiziente Sanierung und Denkmalschutz

Eigentümer von Denkmalschutzimmobilien können bei der Sanierung des Daches, der Fassade, des Fenster und beim Einbau einer neuen Heizung Steuervorteile in Anspruch nehmen. Die behördlichen Auflagen können für Hausbesitzer zu einer Herausforderung werden, weil sie oft im Konflikt mit den notwendigen Modernisierungen stehen. Denn bei Immobilien, die in einer Denkmalliste eingetragen sind, sind Änderungen genehmigungspflichtig.

Für Denkmalschutzimmobilien werden zwei Förderprogramme seit dem 1. Juli 2021 von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) angeboten. Es handelt sich um das Programm „Effizienzhaus Denkmal“, das einen (Tilgungs-) Zuschuss pro Wohneineinheit von 25 Prozent bei maximal 120.000 Euro Kreditbetrag anbietet. Bei dem zweiten Programm „Effizienzhaus Denkmal EE-Klasse“ erhöht sich der Wert auf 30 Prozent bei maximal 150.000 Euro. Somit beträgt die Förderung max. 45.000 Euro pro Wohneinheit. Da die Anforderungen niedriger angesetzt sind als bei einem regulären Effizienzhaus, können mehr Eigentümer diese Denkmalschutzförderung in Anspruch nehmen. Die Förderungen tragen zur Wertsteigerung der Immobilie, daher sollten sie von Besitzern ernsthaft erwogen werden.

Weil die Anforderungen an Denkmalschutzimmobilien in Bezug auf die Energieeffizienz mit anderen Immobilien nicht vergleichbar sind, muss bei Denkmalhäusern kein Energieausweis erstellt werden.

Welche Vorteile und Nachteile sind mit dem Erwerb einer Denkmalschutzimmobilie verbunden?

Denkmalgeschützte Immobilien bieten Eigentümern attraktive Steuererleichterungen, da Sonderabschreibungen möglich sind. Die Sanierungskosten und Renovierungskosten sind steuerlich absetzbar. Sonderausgaben können ebenfalls geltend gemacht werden. Außerdem können günstige Kredite und Förderungen durch die KfW in Anspruch genommen werden. Die Mieteinnahmen sind in der Regel höher, weil die Nachfrage nach Altbauten sehr groß ist. Somit müssen Vermieter meist keinen Leerstand befürchten. Das macht die Denkmalschutzimmobilie zu einer guten Kapitalanlage. Außerdem wirkt sich der Wertzuwachs von Gebäuden unter Denkmalschutz positiv bei späterem Verkauf aus und sollte nicht unterschätzt werden.

Immobilien unter Denkmalschutz sind auch mit Nachteilen verbunden, und es ist wichtig, dass sich Anleger darüber bewusst sind, damit die Investition zum Erfolg wird. Die Kosten für Sanierung und Instandhaltung sind wesentlich höher, denn die Auflagen der Denkmalbehörde müssen beachtet werden. Zudem sind häufig die Unterhaltungskosten hoch (zum Beispiel die Heizkosten), weil nicht alle energieeinsparende Maßnahmen durchgeführt werden können. Grundsätzlich sollten Eigentümern von Denkmalschutzimmobilien bewusst sein, dass alle Maßnahmen am Objekt genehmigungspflichtig sind. Eigentümer von Baudenkmälern sind verpflichtet, ihre Objekte stets in einem guten Zustand zu erhalten.

Die Einschränkungen und Vorgaben der Behörde können auch die Vermietung betreffen. Um die Risiken der beabsichtigten Investition abzuschätzen, ist es deshalb wichtig, dass sich Anleger vor dem Kauf einer Denkmalschutzimmobilie ausreichend informieren. Nur so können sie über die beabsichtigte Geldanlage die richtige Entscheidung treffen.

Welche Unterlagen sind für den Kauf einer Denkmalschutzimmobilie wichtig?

Wenn Sie sich für den Erwerb eines Denkmals entschlossen haben, ist es notwendig, sich mit den Dokumenten der Denkmalimmobilie auseinanderzusetzen und diese zu prüfen. Sie sollten das Grundbuch, die Teilungserklärung sowie die Baubeschreibung der Immobilie sorgfältig lesen. Erkunden Sie sich nach Verpflichtungen und eventuellen Instandhaltungskosten, die auf Sie zukommen könnten. Als Immobilienmakler prüfen wir alle verkaufsrelevanten Unterlagen und stellen diese den Kaufinteressenten zur Verfügung. Letztendlich sind die Unterlagen auch für die Geldgeber von Bedeutung, wenn sie über eine Kreditvergabe entscheiden müssen.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie den Wert Ihrer denkmalgeschützten Immobilie erfahren möchten.

Besitzen Sie eine Immobilie unter Denkmalschutz und tragen Sie sich mit dem Gedanken, diese zu veräußern? Dann zögern Sie nicht, uns anzusprechen. Sehr gerne erstellen wir für Sie eine Immobilienbewertung. Wir beraten Sie individuell und nehmen uns Zeit für Ihre Anliegen. Seit 2004 sind wir als Ehepaar auf dem Münchner Immobilienmarkt tätig. Unser Handeln ist stets durch hohe ethische und moralische Werte geprägt. Wir setzen uns für Ihre Immobilie engagiert und konsequent jeden Tag ein. Beim Verkauf erzielen wir den bestmöglichen Kaufpreis. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

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Das sagen unsere Kunden

Große Professionalität und ständige Verfügbarkeit

Nach der nun völlig abgeschlossenen Abwicklung des Verkaufs meiner Wohnung möchte ich mich auch auf diesem Weg nochmals für die exzellente Zusammenarbeit mit Ihrer Agentur bedanken. Die Vermarktung des Objektes, insbesondere das von Ihnen erstellte Exposé, war von hohem Niveau und stellte das Objekt optimal dar. Ihre Agentur zeichnete sich durch hohe Effizienz, große Professionalität und ständige Verfügbarkeit aus. Sie haben mich während des gesamten Verkaufs bestens beraten und wirklich bis in die abschließenden Formalitäten begleitet. Aus diesen Gründen kann ich Ihre Agentur nur voll und ganz weiterempfehlen.

Dr. J. L.

Dank Frau und Herrn Rogers haben wir unser Traumhaus gefunden :)
Die Betreuung war von der der ersten bis zur letzten Sekunde, sehr sehr freundlich, professionell und zuvorkommend. Wir hätten uns keine schönere Zusammenarbeit wünschen können und möchten uns herzlich bedanken! :)

Laura Breitenfellner

Wir möchten Frau Rogers und Herrn Rogers von Herzen für ihre außergewöhnliche Unterstützung auf unserem Weg zu unserem neuen Zuhause danken. Nach über drei Jahren intensiver Suche und zahlreichen Begegnungen mit verschiedenen Maklerinnen und Maklern haben wir endlich ein Team gefunden, das uns nicht nur mit höchster Professionalität, sondern auch mit Herzlichkeit und großem Engagement überzeugt hat.

Vom ersten Kontakt an wurden wir mit großer Sorgfalt, Geduld und Freundlichkeit durch den gesamten Kaufprozess begleitet. Erwähnenswert ist auch Frau Kaufmann – eine Finanzierungsexpertin, die uns von Frau Rogers empfohlen wurde. Die Zusammenarbeit zwischen Frau Rogers, Herrn Rogers und Frau Kaufmann trug entscheidend dazu bei, dass alle Formalitäten bemerkenswert reibungslos und unkompliziert abliefen.

Die Kommunikation war stets offen, ehrlich und warmherzig, die Beratung professionell und genau auf unsere Bedürfnisse abgestimmt. Dank dieser Unterstützung konnten wir unseren Traum vom eigenen Zuhause verwirklichen.

Wir empfehlen Rogers Immobilien voller Überzeugung allen, die auf der Suche nach echten Profis mit menschlichem Ansatz sind. Noch einmal ein herzliches Dankeschön – wir werden Sie in bester Erinnerung behalten!

Maciej Goraczka

Tolles und sehr ehrliches Maklerunternehmen, Herr und Frau Rogers hatten viel Sachverstand und uns während des Kaufprozesses einer Altbauimmobilie über mehrere Monate jederzeit bestmöglich beraten und informiert. 5 Sterne, so etwas ist selten geworden in München!

PW

Auf der Suche nach einer Wohnung zur Miete in München sind wir schließlich bei einer Immobilie gelandet, die von Herr und Frau Rogers vermarktet wurde. Über den ganzen Prozess, vom Erstkontakt bis hin zur Wohnungsübergabe, können wir nur positives Berichten. Alles lief sehr professionell und reibungslos ab. Frau Rogers war stets ansprechbar und hat sich sehr bemüht, jede noch so kleine Frage so schnell wie möglich zu beantworten bzw. alle die angefragten Informationen einzuholen. Herr Rogers hat die Wohnungsbesichtigung und spätere -übergabe sehr sorgfältig und gewissenhaft gestaltet und durch geführt. Alles in allem waren wir im höchstem Maße zufrieden mit der Interaktion mit Herr und Frau Rogers und können sie nur wärmstens weiter empfehlen!

Sven Reichardt

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