Wohnfläche

Wohnfläche richtig berechnen

Die Wohnfläche spielt eine wichtige Rolle bei der Ermittlung der Immobilienpreise und der Miethöhe. Aber nicht jeder Quadratmeter gehört automatisch zu der Wohnfläche. Bei der Berechnung der Wohnfläche wird in der Praxis am häufigsten die Wohnflächenverordnung (WoFlV) angewandt. Die Wohnflächenermittlung wirkt sich auf die Abrechnung der Betriebskosten, die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete oder im Verfahren nach Mietpreisüberhöhung. Daher sollten sich auch Vermieter mit dem Begriff der Wohnfläche näher befassen.

Methoden für die Wohnflächenberechnung

Die Ermittlung der Wohnfläche kann anhand von verschiedenen Verordnungen und Regelwerken erfolgen. Meistens wird die Wohnflächenverordnung (WoFIV) vom 23. November 2003 verwendet. Es handelt sich um eine gut etablierte Verordnung und sie ist zwingend für öffentlich geförderten Wohnungen vorgeschrieben. Auch bei steuerbegünstigten Wohnungen oder bei Wohnraum, der dem Gemeinnützigkeitsrecht unterliegt (§ 82 II. WoBauG), muss die Wohnflächenverordnung für die Berechnung der Wohnfläche zum Einsatz kommen.

Die Zweite Berechnungsverordnung (II. BV) war gültig für die Wohnflächenberechnung vom 1. November 1957 bis Ende 2003. Diese Rechtsverordnung regelt die Wirtschaftlichkeitsberechnung vom Wohnraum. Wohnflächen, die bis zum 31. Dezember 2003 nach dieser Regelung berechnet wurden, behalten ihre Gültigkeit.

Weiterhin kann die Wohnflächenberechnung anhand DIN 277 vorgenommen werden. Wissenswert ist, dass die Begrifflichkeit Wohnfläche in der DIN 277 nicht vorkommt. Die DIN 277 definiert die Netto-Raumfläche (NRF). Sie besteht aus Nutzungsfläche (NUF), Technikfläche (TF) sowie Verkehrsfläche (VF). Diese Norm wird im Bauwesen unter der Bezeichnung Grundflächen und Rauminhalte geführt.

Schließlich ist es möglich, die Wohnfläche und Nutzfläche nach der DIN 283 zu berechnen. Diese Normung hat sich als anerkannte Regel der Technik etabliert. Bei der Berechnung ortsüblicher Vergleichsmieten ist es zulässig, die DIN 283 zu verwenden. Allerdings ist es notwendig, dass beide Vertragsparteien dieses Regelwerk als Grundlage für die Wohnflächenberechnung akzeptieren.

Die Wahl der Berechnungsmethode hat einen Einfluss auf Wohnflächenermittlung. Anschließend wird die Anwendung der Wohnflächenverordnung näher erläutert, weil sie sich in der Praxis etabliert hat und für öffentlich geförderte Wohnungen zwingend anzuwenden ist.

Welche Räume gehören zur Wohnfläche und welche nicht?

Die Wohnflächenverordnung definiert die Grundflächen und bestimmt, welche Räume zur Wohnfläche angerechnet werden (§ 2 WoFIV). Gemessen werden in einer Wohnung oder im Haus alle Zimmer inklusive Küche und Diele. Weiterhin gehören zur Wohnfläche Wintergärten, Schwimmbäder und ähnliche Räume, die nach allen Seiten geschlossen sind. Balkonen, Loggien, Dachgärten sowie Terrassen gehören ebenfalls zur Wohnfläche, wenn sie ausschließlich zu der Wohnung oder dem Haus gehören. Gemeinschaftliche Terrassen dürfen also nicht zur Wohnfläche gerechnet werden.

Mitgerechnet werden die Flächen von Tür- und Fensterrahmen, Einbaumöbeln sowie Öfen und Badewannen.

Nach der Wohnflächenverordnung zählen Abstellräume außerhalb der Wohnung und Kellerräume, Waschküchen, Trockenräume, Heizungsräume, Bodenräume, Geschäftsräume oder Garagen nicht zur Wohnfläche.

Alle Räume, die Anforderungen des Bauordnungsrechts nicht erfüllen, gehören ebenfalls nicht zur Wohnfläche.

Höhe der Räume ist entscheidend

Für die Berechnung der Wohnfläche spielt hauptsächlich die Raumhöhe eine entscheidende Rolle. Bei Dachgeschosswohnungen dürfen Flächen unter Dachschrägen bis zu einem Meter Raumhöhe zur Wohnfläche gar nicht angerechnet werden. Fläche unterhalb einer Schräge von einem Meter bis zu zwei Metern können nur zur Hälfte gerechnet werden. Das Gleiche gilt für Räume, die wenige als zwei Meter hoch sind, wie zum Beispiel Dachkammern. Räume und Raumteile, die eine Höhe von mindestens zwei Meter und mehr ausweisen, werden zur Wohnfläche voll angerechnet werden. Wenn sich innerhalb der Wohnung Treppen befinden, werden Flächen unterhalb von Treppen nach dem gleichen Prinzip berechnet, wie bei Schrägen.

Berechnung von Balkonen etc.

Oft sind Wohnungen und Häuser mit Balkonen, Terrassen, Dachgärten, Wintergärten und Schwimmbädern ausgestattet, die den Wert einer Immobilie steigern. Dabei ist die Frage, inwiefern sie in der Wohnflächenberechnung berücksichtigt werden können. Ungeheizte Wintergärten und Schwimmbäder können nur mit der Hälfte ihrer Fläche angerechnet werden. Balkon, Dachgärten und Terrassen werden je nach Größe, Ausrichtung und Lage zu einem Viertel oder max. zur Hälfte angerechnet.

Dürfen Hobbyräume zur Wohnfläche angerechnet werden?

Hobbyräume befinden sich in der Regel im Kellergeschoss. Wenn der Raum voll als Wohnraum nutzbar und beheizbar ist, darf der bei der Wohnfläche voll angerechnet werden. Dies wurde vom BHG bestätigt (BGH, Urteil v. 23.05.2007, VIII ZR 231/06). Wichtig ist, dass sich der Hobbyraum innerhalb der Wohnung befindet.

Die Konsequenzen der Wohnenflächenermittlung

Die Quadratmeterzahlen haben weitreichende Folgen. Die Größe der Immobilie ist ein wichtiges Kriterium im Rahmen der Immobilienbewertung. Sowohl bei Ertragswertverfahren als auch bei Vergleichswertverfahren ist die Wohnfläche zwingend erforderlich, damit der Verkehrswert bzw. Kaufpreis ermittelt werden kann. Wenn eine belastbare Wohnflächenberechnung beispielsweise vom Architekten nicht vorliegt, muss eine Wohnflächenvermessung erfolgen. Es ist ratsam, die Pläne mit den Wohnflächenangaben zu sichten. Gerade bei Immobilienverkauf ist die Wohnfläche nicht nur für das Exposé und die Werbung notwendig, sondern auch die Banken benötigen diese Quadratmeterzahl als Berechnungsgrundlage für den Beleihungswert. Damit die Finanzierung genehmigt wird, verlangen die Kreditinstitute in der Regel eine nachvollziehbare Wohnflächenberechnung.

Auch für Mieter und Vermieter spielt die Wohnfläche eine weitreichende Rolle, weil sich die Miete oder eine Mieterhöhung aus der tatsächlichen Wohnfläche ableitet. Gerade im Zusammenhang mit der Mietpreisbremse und der Wohnungsgröße kann es diesbezüglich zu Auseinandersetzungen und Streitigkeiten kommen.

Sowohl bei Vermietung als auch beim Immobilienverkauf sind die Flächenangaben wichtig. Daher sollte vor der Vermarktung gewissenhaft überprüft werden, um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden. Bei Vermietung können falschen Wohnflächenangaben unter bestimmten Umständen zur Mietminderung führen. Abweichungen in gewissen Rahmen sind zulässig, aber nicht wünschenswert.

Die Wohnfläche kann, aber muss nicht im Mietervertrag festgehalten werden. Wurde die Wohnfläche im Mietvertrag vereinbart, dann gilt diese Angabe als Nachweis, bis Unrichtigkeit nachgewiesen wird. Wenn Vermieter die exakte Fläche im Mietvertrag vereinbaren, dann handelt es sich um eine Beschaffenheitsvereinbarung, auf die sich der Mieter berufen kann. Wenn eine Wohnflächenabweichung von mehr als 10 Prozent unter der im Mietvertrag vereinbarten Fläche festgestellt wird, dann kann der Mieter eine Mietminderung verlangen. Dieser Grundsatz ist auch für die Abrechnung der Nebenkosten bzw. Betriebskosten anwendbar.

Es ist daher wichtig, sich abzusichern, dass man vor dem Vermietungsprozess oder Verkaufsprozess mit den richtigen Flächenangaben arbeitet.

Wir prüfen die Wohnfläche bei Vermietung und Verkauf

Wenn Sie uns mit dem Verkauf oder mit der Vermietung Ihrer Immobilie beauftragen, prüfen wir die Wohnfläche und erstellen eine Wohnflächenberechnung. Bei uns erwartet Sie eine kompetente und professionelle Beratung, die auf Ihre individuelle Situation abgestimmt ist. Wir kümmern uns um alle Details, sodass Sie stressfrei und schnelle Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten. Gerne hören wir von Ihnen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

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Das sagen unsere Kunden

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Nach der nun völlig abgeschlossenen Abwicklung des Verkaufs meiner Wohnung möchte ich mich auch auf diesem Weg nochmals für die exzellente Zusammenarbeit mit Ihrer Agentur bedanken. Die Vermarktung des Objektes, insbesondere das von Ihnen erstellte Exposé, war von hohem Niveau und stellte das Objekt optimal dar. Ihre Agentur zeichnete sich durch hohe Effizienz, große Professionalität und ständige Verfügbarkeit aus. Sie haben mich während des gesamten Verkaufs bestens beraten und wirklich bis in die abschließenden Formalitäten begleitet. Aus diesen Gründen kann ich Ihre Agentur nur voll und ganz weiterempfehlen.

Dr. J. L.

Dank Frau und Herrn Rogers haben wir unser Traumhaus gefunden :)
Die Betreuung war von der der ersten bis zur letzten Sekunde, sehr sehr freundlich, professionell und zuvorkommend. Wir hätten uns keine schönere Zusammenarbeit wünschen können und möchten uns herzlich bedanken! :)

Laura Breitenfellner

Wir möchten Frau Rogers und Herrn Rogers von Herzen für ihre außergewöhnliche Unterstützung auf unserem Weg zu unserem neuen Zuhause danken. Nach über drei Jahren intensiver Suche und zahlreichen Begegnungen mit verschiedenen Maklerinnen und Maklern haben wir endlich ein Team gefunden, das uns nicht nur mit höchster Professionalität, sondern auch mit Herzlichkeit und großem Engagement überzeugt hat.

Vom ersten Kontakt an wurden wir mit großer Sorgfalt, Geduld und Freundlichkeit durch den gesamten Kaufprozess begleitet. Erwähnenswert ist auch Frau Kaufmann – eine Finanzierungsexpertin, die uns von Frau Rogers empfohlen wurde. Die Zusammenarbeit zwischen Frau Rogers, Herrn Rogers und Frau Kaufmann trug entscheidend dazu bei, dass alle Formalitäten bemerkenswert reibungslos und unkompliziert abliefen.

Die Kommunikation war stets offen, ehrlich und warmherzig, die Beratung professionell und genau auf unsere Bedürfnisse abgestimmt. Dank dieser Unterstützung konnten wir unseren Traum vom eigenen Zuhause verwirklichen.

Wir empfehlen Rogers Immobilien voller Überzeugung allen, die auf der Suche nach echten Profis mit menschlichem Ansatz sind. Noch einmal ein herzliches Dankeschön – wir werden Sie in bester Erinnerung behalten!

Maciej Goraczka

Tolles und sehr ehrliches Maklerunternehmen, Herr und Frau Rogers hatten viel Sachverstand und uns während des Kaufprozesses einer Altbauimmobilie über mehrere Monate jederzeit bestmöglich beraten und informiert. 5 Sterne, so etwas ist selten geworden in München!

PW

Auf der Suche nach einer Wohnung zur Miete in München sind wir schließlich bei einer Immobilie gelandet, die von Herr und Frau Rogers vermarktet wurde. Über den ganzen Prozess, vom Erstkontakt bis hin zur Wohnungsübergabe, können wir nur positives Berichten. Alles lief sehr professionell und reibungslos ab. Frau Rogers war stets ansprechbar und hat sich sehr bemüht, jede noch so kleine Frage so schnell wie möglich zu beantworten bzw. alle die angefragten Informationen einzuholen. Herr Rogers hat die Wohnungsbesichtigung und spätere -übergabe sehr sorgfältig und gewissenhaft gestaltet und durch geführt. Alles in allem waren wir im höchstem Maße zufrieden mit der Interaktion mit Herr und Frau Rogers und können sie nur wärmstens weiter empfehlen!

Sven Reichardt

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