Eigenes Haus mit Kamera überwachen: Was ist in Deutschland erlaubt?
Was erlaubt ist und wo private Videoüberwachung ihre Grenzen hat
Überwachungskameras am eigenen Haus können ein Gefühl von Sicherheit geben. Doch es gibt klare Spielregeln. Grundsätzlich ist private Videoüberwachung erlaubt, solange sie sich auf das eigene Grundstück beschränkt. Bereiche wie Gehwege, Straßen, die Gemeinschaftsfläche eines Mehrfamilienhauses oder das Nachbargrundstück dürfen nicht erfasst werden, auch nicht am Bildrand.
Gesetzlich geregelt ist dies durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz. Grundlage ist, dass man als Eigentümer ein berechtigtes Interesse hat, sein Eigentum zu schützen. Dieses Interesse muss jedoch gut gegen die Persönlichkeitsrechte unbeteiligter Dritter abgewogen werden. Allein die Einbruchsprävention reicht nicht automatisch aus, selbst wenn deutschlandweit jährlich über 78.000 Wohnungseinbrüche gemeldet werden.
Ein häufiger Streitpunkt sind technisch schwenkbare Kameras. Selbst wenn nur die Möglichkeit besteht, dass diese auch fremde Bereiche im Blick haben könnten, kann das als unzulässige Videoüberwachung gewertet werden. Denn bereits die „gefühlte“ Überwachungswirkung spielt rechtlich eine große Rolle. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, etwa in Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, sollte potenzielle Gefahrenquellen im Vorfeld genau prüfen.
Da viele Kameras heute Teil eines Smart-Home-Systems sind und über das Heimnetzwerk oder die Cloud laufen, spielt neben der rechtlichen Zulässigkeit auch die digitale Sicherheit eine große Rolle. Wer seine Anlage vernetzt, sollte auf verschlüsselte Datenübertragung, regelmäßige Sicherheitsupdates und eine klare Verwaltung der Zugriffsrechte achten. Besonders Selbstständige mit Homeoffice-Struktur setzen zunehmend auf eine sichere Cloud-Lösung für Unternehmen, um sensible Daten und Aufnahmen bestmöglich zu schützen
Sichere Kameraüberwachung ohne Ärger
Schon kleine Details an einer Kamera können darüber entscheiden, ob sie rechtlich zulässig ist oder nicht. Kameras dürfen eben weder eine hohe Schwenkbarkeit noch eine besonders starke Auflösung besitzen, wenn dadurch der Eindruck entsteht, dass benachbarte Grundstücke oder öffentliche Wege mit überwacht werden könnten. Selbst wenn nichts aufgezeichnet wird, reicht oft schon das Gefühl ständiger Beobachtung und das kann eine unzulässige Videoüberwachung darstellen.
Besonders wichtig sind gut sichtbare Hinweisschilder, wenn regelmäßig Lieferdienste oder andere Personen das Grundstück betreten. Ohne diese Hinweise wird gegen das Datenschutzgesetz verstoßen, denn jeder hat das Recht zu wissen, ob er gerade gefilmt wird. Die Persönlichkeitsrechte der Menschen müssen dabei jederzeit gewahrt bleiben.
Eine dauerhafte Aufzeichnung ist nur dann erlaubt, wenn es einen konkreten Anlass gibt, zum Beispiel nach einem Einbruchsversuch oder wiederholtem Vandalismus. Die Speicherung muss in solchen Fällen verschlüsselt erfolgen, zeitlich begrenzt sein und darf nur dem klar festgelegten Zweck dienen. Eine langfristige Archivierung ohne konkreten Grund wäre ein Verstoß gegen die Vorgaben zum Datenschutz.
Rechtliche Stolperfallen vor der Montage der Kamera vermeiden
Bevor die Kamera an der Hauswand angebracht wird, sollten einige wichtige Punkte nicht übersehen werden. Grundlage jeder Kamerainstallation ist ein klar abgegrenzter Überwachungsbereich, der schriftlich dokumentiert werden sollte. Nur so lässt sich bei Rückfragen oder Prüfungen belegen, dass der Einsatz datenschutzrechtlich zulässig war.
In Mehrfamilienhäusern gelten besonders strenge Regeln. Wer in Gemeinschaftsbereichen filmen möchte, braucht die Zustimmung aller Bewohner. Ein Mehrheitsentscheid reicht laut Bundesgerichtshof nicht aus, wichtig ist die Einwilligung jeder einzelnen Partei.
Bildnachweis Titelbild: https://unsplash.com/de/fotos/-KNt4zd8HPb0
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