Fristverlängerung bis 31.01.2023 für Grundsteuererklärung
Von der Fristverlängerung für die Abgabe der Grundsteuererklärung profitieren nicht nur Grundstückseigentümer und Steuerberater, sondern auch die Politik. Die Abgabefrist wurde um 3 Monate, zum Ende Januar 2023, verlängert und entlastet alle Beteiligten. Die Grundsteuerklärung ist sehr komplex und stellt die Steuerpflichtigen sowie die Finanzämter vor eine große Herausforderung, daher wurde ein neuer Abgabetermin gesetzt.
Ursprüngliche Abgabefrist war zuerst für den 31.10.2022 vorgesehen
Den Immobilien- und Grundstückbesitzern wurde ursprünglich die Frist bis zum Ende Oktober 2022 gegeben, um ihre Grundsteuerklärung beim Finanzamt abzugeben. Eine sehr hohe Anzahl an Eigentümern konnten die Frist nicht einhalten und es wurden zahlreiche Fristverlängerungsanträge an Finanzämter gestellt. Die Grundsteuerklärung ist sehr komplex. Für die Erstellung werden zahlreich Unterlagen benötigt, die sich an verschiedenen stattlichen Stellen befinden. Eine weitere Hürde ist, dass die Grundsteuererklärung in elektronischer Form abgegeben werden muss. Dies ist vorwiegend für viele ältere Eigentümer eine Herausforderung. Außerdem hatten Finanzämter beim ELSTER-Portal Mitte Juli technische Probleme und die Grundsteuererklärungen konnten über die Steuer-Plattform nicht übermittel werden.
Verlängerte Abgabefrist ist einzuhalten, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.
Die zusätzlich gewonnene Zeit sollten die Grundstückeigentümer effizient nutzen und die Steuererklärung zur Abgabe vorbereiten. Es ist nicht davon auszugehen, dass die Frist noch mal verlängert und ein weiterer Aufschub gewährt wird. Wird die Grundsteuererklärung nicht fristgemäß abgegeben, dann drohen Eigentümern Zwangsgelder und Verspätungszuschläge.
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