Mietkautionskonto: Wer trägt die Kosten?

Eine Mietkaution ist eine übliche Praxis beim Abschluss eines Mietvertrages, um dem Vermieter eine Sicherheit zu bieten, falls der Mieter seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Obwohl die Höhe der Kaution üblicherweise verzinslich angelegt wird, können in Zeiten von geringen oder negativen Zinsen Kosten für das Mietkautionskonto entstehen. Diese können aus Führungs- und Auflösungskosten, sowie Negativzinsen und Verwahrentgelten bestehen. In diesem Artikel werden die Kosten für das Mietkautionskonto erörtert und was man dabei beachten sollte. Erfahren Sie in unseren Artikel, welche finanziellen Aspekte bei einer Mietkaution zu berücksichtigen sind.

Warum entstehen Kosten für das Mietkautionskonto

Jeder kennt sie, die Sicherheitsleistungen, die beim Abschluss eines Mietvertrages gefordert werden können: Das kann eine Bürgschaft sein oder eine Barkaution, es können Sparguthaben und ähnliches verpfändet werden. Bleiben wir bei der üblichsten Form: der Barkaution. Dabei wird dem Vermieter eine gewisse Summe an Geld überlassen, die nach Ende des Mietverhältnisses wieder ausgezahlt wird. Sie dient dem Vermieter als Sicherheit, falls der Mieter seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, die bis zur Beendigung des Mietverhältnisses entstehen. Die Höhe dieser Kaution wird zwischen Vermieter und Mieter vereinbart, wobei drei Nettokaltmieten als üblich angesehen werden.

Üblicherweise, und das hat der Gesetzgeber vorgeschrieben, wird die Kaution verzinslich, also gewinnbringend, angelegt. Das war in der Vergangenheit so, und hat dazu geführt, dass die Summe durch die Zinsen angewachsen ist. Daraus entstand auch der übliche Begriff Kautionssparbuch.

Doch in Zeiten geringer oder sogar negativer Zinsen entstehen keine Zuwächse, sondern Verluste. Wie sind diese nun zu verbuchen? Leider gibt es dazu (noch) keine klare und eindeutige gesetzliche Regelung.

Welche Kosten entstehen im Zusammenhang mit der Kaution?

Zum einen gibt es Kosten für die Führung und Auflösung des Kontos. Diese werden dem Vermieter vom Kreditinstitut in Rechnung gestellt. Hier ist die Rechtsprechung so getroffen worden, dass diese Kosten vom Konto abgezogen werden können, also die Kaution vermindern. Hierbei handelt es sich aber um einmalige oder meist geringe Kosten.

Doch die sogenannten Negativzinsen und Verwahrentgelte fallen für die gesamte Laufzeit an und können sich daher summieren. Sie werden größtenteils jährlich in Rechnung gestellt. Da die Rechtsprechung eindeutig sagt, dass Erträge des Kontos (Zinsen) dem Mieter zuzuschlagen sind, wäre das im Umkehrschluss bei negativen Erträgen (entstehenden Kosten für das Mietkautionskonto) ebenso. Ob der Zinssatz positiv oder negativ ist, fällt daher in den Risikobereich des Mieters. Allerdings ist dies nicht unumstritten, und eine eindeutige Rechtsprechung dazu steht noch aus.

Wie werden die Kosten für das Mietkautionskonto belastet?

Entstehende Kosten für das Mietkautionskonto können entweder dem Vermieter in Rechnung gestellt werden, oder sie werden dem entsprechenden Kautionskonto direkt belastet. Es bleibt allerdings dem Vermieter derzeit überlassen, ob er die Kosten dem Mieter laufend in Rechnung stellt, oder sie am Ende der Mietzeit vom Kautionsbetrag abzieht.

Zieht der Vermieter die Kosten laufend vom Mietkautionskonto ab, entsteht ein neues Problem: Die Kaution schrumpft, die jedoch auf der ursprünglich vereinbarten Höhe verbleiben muss. Daher ist es die Pflicht des Mieters, diese wieder aufzufüllen.

Was ist also zu beachten?

Aufgrund der früher nicht relevanten Situation, dass auf dem Kautionskonto Belastungen statt Zugewinne entstehen, ist es anzuraten, bei der Neuanlage eine sogenannte Kostentragungsregelung in den Mietvertrag einzubinden. Diese sollte enthalten, von wem und in welcher Weise die Kosten für das Mietkautionskonto getragen werden.

Da in der momentanen Situation davon ausgegangen werden muss, dass keine Gewinne auf dem Kautionskonto entstehen, sondern lediglich Kosten für das Mietkautionskonto gebucht werden, ist die Rechtsprechung hier dringend gefragt, eine eindeutige Entscheidung zu treffen.

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