Welche Kosten sind mit der Beurkundung eines Kaufvertrags verbunden?
Welche Kosten sind mit der Beurkundung eines Kaufvertrags verbunden?
Deutschland ist die notarielle Beurkundung eines Vertrags beim Immobilienverkauf notwendig. Hier erfahren Sie, welche Kosten und Steuern beim Verkauf einer Immobilie entstehen. Dieser Artikel ist ein Teil einer Serie, in der wir uns mit den konkreten Inhalten eines Kaufvertrags beschäftigen, im Einzelnen sind es: die Beteiligten, der Kaufgegenstand, der Kaufpreis, die Haftung des Verkäufers für Mängel, Übergang von Besitz, Nutzen, Lasten und Gefahr, Kosten und Steuern, Auflassung und Grundbucheintragung.
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Wer trägt welche Kosten bei Immobilienverkauf
Käufer
- Kosten des Vertrags
- Kosten für Genehmigungen und Erklärungen
- Grunderwerbsteuer (in Bayern 3,5 % vom Kaufpreis)
- Kosten, die der Käufer auslöst, wie z. B. Bestellung von Grundschulden und Hypotheken zur Finanzierung des Kaufpreises.
Verkäufer
- Kosten, die der Verkäufer auslöst, wie z. B. Löschung von Belastungen der Immobilie, die der Käufer nicht übernimmt.
Die Kosten für die Beurkundung des Kaufvertrags, also den Notar, zahlt der Käufer. So regelt es das BGB. Außerdem übernimmt der Käufer die Kosten für die Eintragung der Auflassungsvormerkung in das Grundbuch. Zudem entstehen bei Verkauf einer Immobilie auch Kosten für verschiedenen behördlichen Genehmigungen, die erstellt werden müssen. Diese Kosten trägt ebenfalls der Käufer.
Der Verkäufer trägt die Kosten für Löschungen. Wenn Vermessungen notwendig sind, trägt die Kosten hierfür auch der Verkäufer.
Bei Immobilienkauf wird der Käufer auch vom Finanzamt zur Kasse gebeten. Es fällt eine sog. Grunderwerbsteuer an, die je nach Bundesland unterschiedlich hoch ausfällt. Die Höhe der Grunderwerbsteuer bewegt sich zwischen 3,5 % in Bayern bis 6,5 % in Brandenburg.
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