Gartenwohnung vermieten: Tipps für die Vermietung
Gartenwohnung vermieten: Tipps für die Vermietung
Eine Gartenwohnung in München bietet meistens einen großen Mehrwert und deswegen sind Gartenwohnungen bei Mietern sehr beliebt. Aber eine Gartenwohnung muss gut im Schuss gehalten werden, damit es am Ende des Mietverhältnisses keine unangenehmen Überraschungen gibt. Wer also seine Gartenwohnung vermietet, sollte beachten, dass die Pflege des Gartens in dem Mietvertrag richtig geregelt wird.
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Wer ist für Gartenarbeiten zuständig?
Answer:
Sie als Vermieter müssen beachten, dass die Gartenpflegearbeiten grundsätzlich Sache des Vermieters ist. Allerdings können Sie diese auch an Ihre Mieter übertragen. Die Mieter haben damit meistens keine Probleme, denn sie haben eine Gartenwohnung gezielt gesucht und die Betätigung im Garten ist für sie keine Belastung. Sie sollten beachten, dass sie möglichst genau und detailliert im Mietvertrag die Art und Weise sowie den Umfang der auszuführenden Arbeiten festlegen.
Im Mietvertrag die Gartenpflegearbeiten auf dem Mieter übertragen
Sehr gerne können wir Ihnen eine Formulierung für die Pflegearbeiten kostenfrei zur Verfügung stellen! Damit Sie sicherstellen, dass Ihre Gartenwohnung gut gepflegt wird. Bitte beachten Sie dabei jedoch, dass wir keine Rechtsberatung gewähren dürfen.
Sie können uns anrufen unter Tel. 089 70065020 oder eine Nachricht zusenden, am besten über unser Contact form.
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